Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/LBGS/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ LBGS (https://dejure.org/gesetze/LBGS/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ LBGS
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug (https://dejure.org/gesetze/LBGS/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 6
Ehrenamtliche Bewährungshelfer

1Ehrenamtliche Bewährungshelfer haben Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen. 2Das Justizministerium kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welcher Höhe die notwendigen Auslagen durch eine angemessene fallbezogene Pauschalentschädigung abgegolten werden.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung vom 11.12.2007 (GBl. S. 580), in Kraft getreten am 01.01.2008.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 6 LBGS

Entscheidung zu § 6 LBGS in unserer Datenbank:

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht