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Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| 2. Abschnitt - Notariatsabwickler (§§ 13 - 25) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html)
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Aufgehoben durch das Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate und zur Anpassung von Vorschriften zu Grundbucheinsichtsstellen vom 29.11.2016 (GBl. S. 605) mit Wirkung vom 01.01.2018.
§ 13Bestellung von Notariatsabwicklern
§ 14Person des Notariatsabwicklers, Bestellungsdauer
§ 15Aufgabenkreis
§ 16Amtsbezirk und Amtsbereich, Elektronische Signatur, Aufsicht
§ 17Aktenübernahme, Verwahrung
§ 17a(weggefallen)
§ 18Kosten, ergänzende Vergütung
§ 19Haftung
§ 20Weitere Sonderbestimmungen
§ 21Notarassessoren als Notariatsabwickler
§ 22(weggefallen)
§ 23(weggefallen)
§ 24(weggefallen)
§ 25(weggefallen)
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