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Baden-Württemberg

Landesordnungswidrigkeitengesetz
(Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten)

Gesetz vom 08.02.1978 (GBl. S. 102)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2021 (GBl. S. 53) m.W.v. 17.01.2021 (rückwirkend)

Erster Teil

§ 1Geltungsbereich

§ 2Verbleib der Geldbußen und Verwarnungsgelder

§ 3Erwerb eingezogener Gegenstände

§ 4Notwendige Auslagen

§ 5Erstattung von Auslagen

§ 6Ersatzpflicht für Verfolgungsmaßnahmen

Zweiter Teil (§§ 7 - 16)
Erster Abschnitt

§ 7Ordnungswidrigkeiten im Lotteriewesen

§ 8Schutz von Wappen und Flaggen

§ 9Verhütung von Unfällen

§ 10Verhütung von Bränden

§ 11Verwendung von Selbstschussgeräten und anderen Geräten

§ 12Parken auf Privatgrundstücken

§ 13Schutz öffentlicher Straßen

§ 14Erlass von Polizeiverordnungen

Zweiter Abschnitt

§ 15Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 OWiG

§ 16Sonstige sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden

Dritter Teil

§§ 17-19

§ 20Inkrafttreten

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