Parteiengesetz
Zweiter Abschnitt - Innere Ordnung (§§ 6 - 16) |
(1) 1Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt. 2Er muß aus mindestens drei Mitgliedern bestehen.
(2) 1Dem Vorstand können Abgeordnete und andere Persönlichkeiten aus der Partei kraft Satzung angehören, wenn sie ihr Amt oder ihr Mandat aus einer Wahl erhalten haben. 2Der Anteil der nicht nach § 9 Abs. 4 gewählten Mitglieder darf ein Fünftel der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder nicht übersteigen. 3Vorsitzender und Schatzmeister einer Partei dürfen nicht in einer der Partei nahestehenden politischen Stiftung vergleichbare Funktionen ausüben.
(3) 1Der Vorstand leitet den Gebietsverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe. 2Er vertritt den Gebietsverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.
(4) 1Zur Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte kann aus der Mitte des Vorstandes ein geschäftsführender Vorstand (Präsidium) gebildet werden. 2Seine Mitglieder können auch vom Vorstand gewählt oder durch die Satzung bestimmt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.09.2009 | Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen | 24.09.2009 |
versammlungen § 14Partei-
schiedsgerichte § 15Willensbildung in den Organen § 16Maßnahmen gegen Gebietsverbände
Rechtsprechung zu § 11 PartG
45 Entscheidungen zu § 11 PartG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21
Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des ...
- VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23
Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 - ...
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 5/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die ...
- VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23
Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft
- BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 7.11
Bürgermeisterwahl; Chancengleichheit; Chancengleichheit der Parteien; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 15 A 860/10
Vorliegen einer Unregelmäßigkeit i.S.d. § 40 Abs. 1 Buchst. b Kommunalwahlgesetz ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 15 A 860/10
- VG Karlsruhe, 14.05.2020 - 3 K 5923/18
Ablehnung bestimmter Redner einer Versammlung als ungeeignet; Versammlungsleiter ...
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 93-IV-19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Partei FREIE WÄHLER Sachsen
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der ...
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17