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Deutschland

Pflichtversicherungsgesetz

Gesetz vom 05.04.1965 (BGBl. I S. 213)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2024 (BGBl. I S. 119) m.W.v. 17.04.2024

Abschnitt 1

§ 1Versicherungspflicht

§ 1aBegriffsbestimmungen

§ 2Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Halter

§ 2aAusnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch

§ 3Fortbestehen der Leistungspflicht gegenüber Dritten

§ 3aVerfahren der Schadenregulierung

§ 3b(weggefallen)

§ 4Mindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen

§ 5Zugelassene Versicherer, Pflicht der Versicherer zum Vertragsschluss

§ 5aDauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion

§ 5bVersicherungsbestätigung; Angaben über den bestellten Vertreter

§ 5cBescheinigung über den Schadenverlauf

§ 5dMindestumfang des Versicherungsschutzes bei Motorsportveranstaltungen; Verordnungsermächtigung

§ 6Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge

§ 7Durchführungsregelungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2

§ 8Pflicht der Versicherungsunternehmen zur Beitragszahlung und zur Bestellung eines Vertreters

§ 8aAuskunftsstelle

§ 8bAllgemeine Übersicht zur Berücksichtigung von Bescheinigungen über den Schadenverlauf

§ 9Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf

§ 10Mitteilung der Daten für die Gemeinschaftsstatistik

§ 11Verordnungsermächtigung zur Gemeinschaftsstatistik

Abschnitt 3
Unterabschnitt 1

§ 12Leistungspflicht des Entschädigungsfonds

§ 13Aufwendungsersatz; Forderungsübergang

§ 14Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff

Unterabschnitt 2

§ 15Leistungspflicht der Entschädigungsstelle

§ 16Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle

Unterabschnitt 3

§ 17Leistungspflicht des Insolvenzfonds

§ 18Umfang der Leistungspflicht des Insolvenzfonds

§ 19Aufwendungsersatz; Forderungsübergang

§ 20Informationspflichten und Zusammenarbeit im Insolvenzfall

§ 21Rückgriff unter den Insolvenzfonds

§ 22Rückgriffsrecht des Deutschen Büros Grüne Karte

Unterabschnitt 4

§ 23Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Anstalt; Verordnungsermächtigung

§ 24Wahrnehmung der Aufgaben durch die Verkehrsopferhilfe

§ 25Aufsicht; Genehmigung der Satzung der Verkehrsopferhilfe

§ 26Stelle zur gütlichen Einigung; Verordnungsermächtigung

§ 27Finanzierung

§ 28Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben auf eine andere juristische Person; Verordnungsermächtigungen

§ 29Steuerbefreiung

Abschnitt 4

§ 30Strafvorschriften

§ 31Tarifumstellung bei Bestandsübertragung

§ 32Anwendungsbestimmung; Übergangsregelung

§ 33Anpassung an Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; Verordnungsermächtigung

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