(1) Eine Eingriffsnorm ist eine zwingende Vorschrift, deren Einhaltung von einem Staat als so entscheidend für die Wahrung seines öffentlichen Interesses, insbesondere seiner politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation, angesehen wird, dass sie ungeachtet des nach Maßgabe dieser Verordnung auf den Vertrag anzuwendenden Rechts auf alle Sachverhalte anzuwenden ist, die in ihren Anwendungsbereich fallen.
(2) Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Eingriffsnormen des Rechts des angerufenen Gerichts.
(3) Den Eingriffsnormen des Staates, in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind, kann Wirkung verliehen werden, soweit diese Eingriffsnormen die Erfüllung des Vertrags unrechtmäßig werden lassen. Bei der Entscheidung, ob diesen Eingriffsnormen Wirkung zu verleihen ist, werden Art und Zweck dieser Normen sowie die Folgen berücksichtigt, die sich aus ihrer Anwendung oder Nichtanwendung ergeben würden.
verträge Art. 8Individual-
arbeitsverträge Art. 9Eingriffsnormen Art. 10Einigung und materielle Wirksamkeit Art. 11Form Art. 12Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts Art. 13Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit Art. 14Übertragung der Forderung Art. 15Gesetzlicher Forderungsübergang Art. 16Mehrfache Haftung Art. 17Aufrechnung Art. 18Beweis
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Rechtsprechung zu Art. 9 Rom-I-VO
187 Entscheidungen zu Art. 9 Rom-I-VO in unserer Datenbank:
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 96/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 96/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 820/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 96/24
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 102/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 102/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 1519/21
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 102/24
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 99/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 99/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 809/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 99/24
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 91/24
Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl