Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Hat eine Person ("Gläubiger") eine vertragliche Forderung gegen eine andere Person ("Schuldner") und ist ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, oder hat er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung befriedigt, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende Recht, ob und in welchem Umfang der Dritte die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner nach dem für deren Beziehung maßgebenden Recht geltend zu machen berechtigt ist.
Art. 3Freie Rechtswahl
Art. 4Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht
Art. 5Beförderungsverträge
Art. 6Verbraucherverträge
Art. 7Versicherungs-
verträge Art. 8Individual-
arbeitsverträge Art. 9Eingriffsnormen Art. 10Einigung und materielle Wirksamkeit Art. 11Form Art. 12Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts Art. 13Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit Art. 14Übertragung der Forderung Art. 15Gesetzlicher Forderungsübergang Art. 16Mehrfache Haftung Art. 17Aufrechnung Art. 18Beweis
Neu Gesamtansicht
verträge Art. 8Individual-
arbeitsverträge Art. 9Eingriffsnormen Art. 10Einigung und materielle Wirksamkeit Art. 11Form Art. 12Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts Art. 13Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit Art. 14Übertragung der Forderung Art. 15Gesetzlicher Forderungsübergang Art. 16Mehrfache Haftung Art. 17Aufrechnung Art. 18Beweis
Rechtsprechung zu Art. 15 Rom-I-VO
4 Entscheidungen zu Art. 15 Rom-I-VO in unserer Datenbank:
- BGH, 18.03.2020 - IV ZR 62/19
Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2015 - C-359/14
ERGO Insurance
- OLG München, 18.01.2018 - 23 U 57/17
Mangel der Rechtswahl
- BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 17/15
Bestimmung des international zuständigen Gerichts für eine Kaufpreiszahlungsklage ...