(1) Das nach dieser Verordnung für das vertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht ist insoweit anzuwenden, als es für vertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt.
(2) Zum Beweis eines Rechtsgeschäfts sind alle Beweisarten des Rechts des angerufenen Gerichts oder eines der in Artikel 11 bezeichneten Rechte, nach denen das Rechtsgeschäft formgültig ist, zulässig, sofern der Beweis in dieser Art vor dem angerufenen Gericht erbracht werden kann.
verträge Art. 8Individual-
arbeitsverträge Art. 9Eingriffsnormen Art. 10Einigung und materielle Wirksamkeit Art. 11Form Art. 12Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts Art. 13Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit Art. 14Übertragung der Forderung Art. 15Gesetzlicher Forderungsübergang Art. 16Mehrfache Haftung Art. 17Aufrechnung Art. 18Beweis
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Rechtsprechung zu Art. 18 Rom-I-VO
26 Entscheidungen zu Art. 18 Rom-I-VO in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-176/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 241/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 810/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 814/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 809/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 794/22
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 1130/21
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 1206/21
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 1512/21
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
- LAG Hessen, 16.11.2023 - 11 Sa 1519/21
Kündigung eines Arbeinehmers im Rahmen von Massenentlassungen durch ein ...
Querverweise
Auf Art. 18 Rom-I-VO verweisen folgende Vorschriften:
- Rom-I-Verordnung (Rom-I-VO)
- Anwendungsbereich
- Art. 1 (Anwendungsbereich)