Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
| Kapitel 8 - Vertragsrecht (§§ 123 - 134) |
(1) 1Der Leistungserbringer oder der Träger der Eingliederungshilfe hat die jeweils andere Partei schriftlich zu Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 125 aufzufordern. 2Bei einer Aufforderung zum Abschluss einer Folgevereinbarung sind die Verhandlungsgegenstände zu benennen. 3Die Aufforderung durch den Leistungsträger kann an einen unbestimmten Kreis von Leistungserbringern gerichtet werden. 4Auf Verlangen einer Partei sind geeignete Nachweise zu den Verhandlungsgegenständen vorzulegen.
(2) 1Kommt es nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem eine Partei zu Verhandlungen aufgefordert wurde, zu einer schriftlichen Vereinbarung, so kann jede Partei hinsichtlich der strittigen Punkte die Schiedsstelle nach § 133 anrufen. 2Die Schiedsstelle hat unverzüglich über die strittigen Punkte zu entscheiden. 3Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben, ohne dass es eines Vorverfahrens bedarf. 4Die Klage ist gegen den Verhandlungspartner und nicht gegen die Schiedsstelle zu richten.
(3) 1Vereinbarungen und Schiedsstellenentscheidungen treten zu dem darin bestimmten Zeitpunkt in Kraft. 2Wird ein Zeitpunkt nicht bestimmt, wird die Vereinbarung mit dem Tag ihres Abschlusses wirksam. 3Festsetzungen der Schiedsstelle werden, soweit keine Festlegung erfolgt ist, rückwirkend mit dem Tag wirksam, an dem der Antrag bei der Schiedsstelle eingegangen ist. 4Soweit in den Fällen des Satzes 3 während des Schiedsstellenverfahrens der Antrag geändert wurde, ist auf den Tag abzustellen, an dem der geänderte Antrag bei der Schiedsstelle eingegangen ist. 5Ein jeweils vor diesem Zeitpunkt zurückwirkendes Vereinbaren oder Festsetzen von Vergütungen ist in den Fällen der Sätze 1 bis 4 nicht zulässig.
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Rechtsprechung zu § 126 SGB IX
21 Entscheidungen zu § 126 SGB IX in unserer Datenbank:
- SG Heilbronn, 26.06.2024 - S 3 SO 2208/23
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Ferienfreizeit für ein behindertes Kind ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2024 - L 9 SO 56/24
Landschaftsverbände für Finanzierung von Pädagogen in Intensivpflegeheimen für ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - L 4 SO 9/24
- LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 8 SO 12/23
Ausfall der Schiedsstelle; Begründungsfrist; besondere Wohnform; ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - L 8 SO 21/22
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstinstanzliche ...
Zum selben Verfahren:
- SG Halle, 07.04.2022 - S 7 SO 10/22
Voraussetzungen eines Anspruchs des Leistungserbringers auf Abschluss einer ...
- SG Halle, 07.04.2022 - S 7 SO 10/22
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.09.2025 - L 8 SO 43/25
Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO)
- BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder ...
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2026 - L 2 SO 3030/24
Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2025 - L 9 SO 47/23
Schiedsstelle - Möglichkeit des Vorziehens des Inkrafttretens einer geeinten ...