Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
| Kapitel 8 - Vertragsrecht (§§ 123 - 134) |
(1) 1Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung gelten alle während des Vereinbarungszeitraumes entstandenen Ansprüche des Leistungserbringers auf Vergütung der Leistung der Eingliederungshilfe als abgegolten. 2Die im Einzelfall zu zahlende Vergütung bestimmt sich auf der Grundlage der jeweiligen Vereinbarung nach dem Betrag, der dem Leistungsberechtigten vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bewilligt worden ist. 3Sind Leistungspauschalen nach Gruppen von Leistungsberechtigten kalkuliert (§ 125 Absatz 3 Satz 3), richtet sich die zu zahlende Vergütung nach der Gruppe, die dem Leistungsberechtigten vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bewilligt wurde.
(2) Einer Erhöhung der Vergütung auf Grund von Investitionsmaßnahmen, die während des laufenden Vereinbarungszeitraumes getätigt werden, muss der Träger der Eingliederungshilfe zustimmen, soweit er der Maßnahme zuvor dem Grunde und der Höhe nach zugestimmt hat.
(3) 1Bei unvorhergesehenen wesentlichen Änderungen der Annahmen, die der Vergütungsvereinbarung oder der Entscheidung der Schiedsstelle über die Vergütung zugrunde lagen, ist die Vergütung auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln. 2Für eine Neuverhandlung gelten die Vorschriften zum Verfahren und Inkrafttreten (§ 126) entsprechend.
(4) Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraumes gilt die vereinbarte oder durch die Schiedsstelle festgesetzte Vergütung bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung weiter.
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Rechtsprechung zu § 127 SGB IX
10 Entscheidungen zu § 127 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2026 - L 2 SO 2046/26
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - L 9 SO 261/25
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - L 4 SO 9/24
- LSG Sachsen, 20.09.2023 - L 8 SO 77/22
Angemessenheit; eigener Wohnraum; Eingliederungshilfe; einstweiliger ...
- SG Rostock, 06.08.2024 - S 8 SO 1/24
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - Mensch mit hohem Unterstützungsbedarf - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 85/18
Anspruch auf Vergütung für Leistungen nach dem SGB XII
- LAG Niedersachsen, 15.11.2018 - 6 Sa 1225/17
Umfang der Vergütungspflicht in einem Heimarbeitsverhältnis; Voraussetzungen des ...
- LSG Baden-Württemberg, 20.12.2024 - L 7 SO 2978/24
- SG Rostock, 16.03.2026 - S 8 SO 16/26
Einstweiliger Rechtschutz gegen fachaufsichtliche Weisung mit Anordnung der ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2026 - L 2 SO 1821/25