Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 2 - Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a) |
| Kapitel 8 - Vertragsrecht (§§ 123 - 134) |
(1) Leistungsträger und Träger der Leistungserbringer können Zielvereinbarungen zur Erprobung neuer und zur Weiterentwicklung der bestehenden Leistungs- und Finanzierungsstrukturen abschließen.
(2) Die individuellen Leistungsansprüche der Leistungsberechtigten bleiben unberührt.
(3) Absatz 1 gilt nicht, soweit auch Leistungen nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches gewährt werden.
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Rechtsprechung zu § 132 SGB IX
9 Entscheidungen zu § 132 SGB IX in unserer Datenbank:
- FG Niedersachsen, 11.12.2025 - 5 K 173/16
Integrationsprojekt; Integrationsunternehmen; Steuersatz; ermäßigter Steuersatz; ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 K 173/16
Integrationsprojekt; Integrationsunternehmen; Steuersatz; ermäßigter Steuersatz; ...
- FG Niedersachsen, 11.02.2025 - 5 K 173/16
- BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Sozialhilfe - ...
- BFH, 23.07.2019 - XI R 2/17
Eingeschränkte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen ...
- BFH, 29.05.2024 - V S 15/22
"in camera"-Verfahren (§ 86 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) bei ...
- BFH, 27.02.2020 - V R 10/18
Integrationsprojekt als Zweckbetrieb
- FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
Konkurrentenklage: Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht - Maßstab des ...
- FG Münster, 18.06.2019 - 15 K 1952/15
Umsatzsteuer - Unterliegen Leistungen eines gemeinnützigen Vereins, der ...
- BFH - V R 2/26 (anhängig)
Ermäßigter Steuersatz, Inklusionsbetrieb, Schwerbehinderung, Zweckbetrieb