Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 9 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 - 48) |
Können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise ausüben und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen mit dieser Zielrichtung erbracht werden.
Rechtsprechung zu § 44 SGB IX
54 Entscheidungen zu § 44 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20
Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser ...
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 365/20
Keine Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen ...
Zum selben Verfahren:
- SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
Krankenversicherung - Fahrtkosten - stufenweise Wiedereingliederung als Leistung ...
- SG Dresden, 17.06.2020 - S 18 KR 967/19
- SG Bremen, 26.10.2023 - S 14 R 125/19
Ergänzende Leistungen für Fahrtkosten für die stufenweise Wiedereingliederung
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 340/21
Keine Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen ...
- SG Koblenz, 24.04.2023 - S 11 KR 418/21
Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung sind von den Krankenkassen nicht ...
- BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 6/18 R
Erstattung von Aufwendungen für eine medizinische Rehabilitation
- SG Berlin, 29.11.2018 - S 4 R 1970/18
Leistungen zur stufenweisen Wiedereingliederung vom Träger der gesetzlichen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Besuch einer ...
Querverweise
Auf § 44 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 71 (Weiterzahlung der Leistungen)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Versicherungspflicht
- Beschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
- § 27 (Versicherungsfreie Beschäftigte)
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
- Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
- Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
- Übermittlung von Leistungsdaten
- § 301 (Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
- § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)