Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
| Kapitel 9 - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 - 48) |
(1) Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um
(2) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen insbesondere
(3) 1Bestandteil der Leistungen nach Absatz 1 sind auch medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen, soweit diese Leistungen im Einzelfall erforderlich sind, um die in Absatz 1 genannten Ziele zu erreichen. 2Solche Leistungen sind insbesondere
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vom 02.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) | 02.06.2021 |
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Rechtsprechung zu § 42 SGB IX
135 Entscheidungen zu § 42 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2026 - L 5 KR 93/26
Krankenversicherung - außerklinische Intensivpflege - originäre Leistung der ...
- AG Brandenburg, 06.05.2026 - 30 C 181/24
Nichtbinäre Person mit "überwiegend weiblich gelesener Brust" muss in Reha-Klinik ...
- BSG, 18.06.2026 - B 3 KR 3/25 R
Zur Frage eines Anspruchs auf Versorgung mit einer Skiprothese aus der ...
- SG Ulm, 06.08.2025 - S 13 SO 2014/25
Teilhaberecht - Schulbegleitung für Grundschulkind mit ...
- BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R
Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16
Zum Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegen den ...
- LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16
- LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20
Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser ...
- SG Karlsruhe, 14.07.2023 - S 5 KR 3247/22
Krankenversicherung - Krankenbeobachtung, Blutzuckermessung und Insulingabe bei ...
- BSG, 16.05.2024 - B 1 KR 7/23 R
Stufenweise Wiedereingliederung - weder Leistung zur medizinischen Rehabilitation ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 365/20
Keine Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen ...
- LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 365/20
Querverweise
Auf § 42 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Medizinische Rehabilitation
- § 109 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe
- Umfang der Leistungen
- Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
- § 15 (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Heilbehandlung
- § 27 (Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur)