Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) |
Kapitel 10 - Sonstige Vorschriften (§§ 122 - 131) |
(1) 1Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. 2Soweit tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen für schwerbehinderte Menschen einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, bleiben sie unberührt.
(2) 1Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. 2Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. 3Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden Beschäftigungsverhältnis nicht erneut gemindert werden.
(3) Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach § 69 Abs. 1 und 2 rückwirkend festgestellt, finden auch für die Übertragbarkeit des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr die dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegenden urlaubsrechtlichen Regelungen Anwendung.
pflicht § 131Statistik
Rechtsprechung zu § 125 SGB IX a.F.
241 Entscheidungen zu § 125 SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10
Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen
Zum selben Verfahren:
- ArbG Fulda, 13.11.2009 - 1 Ca 431/09
- LAG Hessen, 21.04.2010 - 6 Sa 1944/09
Urlaubsabgeltungsanspruch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des ...
- BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 324/14
Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
Finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs ...
- VG Arnsberg, 16.11.2012 - 2 K 731/10
Höhe des Anspruchs auf auf Abgeltung des krankheitsbedingt nicht genommenen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
- BVerwG, 07.05.2014 - 2 B 75.12
Anspruch einer schwerbehinderten fachleitenden Lehrerin auf Reduzierung der ...
- ArbG Köln, 21.01.2016 - 5 Ca 5820/15
Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung einer zusätzlichen ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 5 Sa 221/13
Urlaubsabgeltung bei Ausscheiden nach mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13
Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des ...
Querverweise
Auf § 125 SGB IX a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- (SGB IX a.F.)
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
- Sonstige Vorschriften
- § 128 (Schwerbehinderte Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen)