Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Teil 1 - Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 89) |
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8) |
1Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. 2Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder sowie Menschen mit seelischen Behinderungen oder von einer solchen Behinderung bedrohter Menschen Rechnung getragen.
träger § 7Vorbehalt abweichender Regelungen § 8Wunsch-
und Wahlrecht der Leistungs-
berechtigten
Rechtsprechung zu § 1 SGB IX
103 Entscheidungen zu § 1 SGB IX in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - L 14 KR 129/22
Hörgerät - Hilfsmittelversorgung - Wirtschaftlichkeit - wesentlicher ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2022 - L 16 KR 336/21
Krankenversicherung; Hilfsmittelversorgung; zuzahlungspflichtiges Hörgerät; keine ...
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - L 10 R 349/22
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2023 - L 13 AS 185/23
Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u.U. draufzahlen
- BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R
Grad der Behinderung aufgrund bloß gelebter Sehbehinderung ohne ausreichenden ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 R 105/23
Auswahlermessen; Berufliche Rehabilitation; Kostenerstattung; Teilhabeleistung
- OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22
Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; ...
- VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21
Schwerbehinderung - Wochenenddienst - unzulässige Mehrarbeit - ...
Querverweise
Auf § 1 SGB IX verweisen folgende Vorschriften:
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
- Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen
- § 9 (Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe)
- Zusammenarbeit
- § 25 (Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger)
- Leistungsformen, Beratung
- Leistungsformen
- § 28 (Ausführung von Leistungen)