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Sparkassengesetz für Baden-Württemberg
| Dritter Teil - Aufsicht (§§ 48 - 49) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Sparkassengesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/SpG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest und zur Änderung des Sparkassengesetzes und anderer Vorschriften vom 15.12.2015 (GBl. S. 1157) mit Wirkung vom 27.08.2016.
§ 35Rechtsnatur, Satzung
§ 36Aufgaben
§ 36aPrüfungseinrichtung
§ 36bAufsicht über die Prüfungseinrichtung
§ 37Mitgliedschaft
§ 38Organe
§ 39Prüfung
§ 40(weggefallen)
§ 41(weggefallen)
§ 42(weggefallen)
§ 43(weggefallen)
§ 44(weggefallen)
§ 45(weggefallen)
§ 46(weggefallen)
§ 47(weggefallen)
§ 48Wesen und Inhalt der Aufsicht
§ 49Rechtsaufsichts-
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