Sparkassengesetz

   Dritter Teil - Aufsicht (§§ 48 - 49)   
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Textdarstellung

  

§ 42

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest und zur Änderung des Sparkassengesetzes und anderer Vorschriften vom 15.12.2015 (GBl. S. 1157) mit Wirkung vom 27.08.2016.

Querverweise

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