Steuerberatungsgesetz
| Erster Teil - Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 - 31) |
| Zweiter Abschnitt - Lohnsteuerhilfevereine (§§ 13 - 31) |
| Dritter Unterabschnitt - Aufsicht (§§ 27 - 30) |
(1) 1Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Oberfinanzdirektion oder die durch die Landesregierung bestimmte Landesfinanzbehörde. 2Sie führt die Aufsicht über die Lohnsteuerhilfevereine, die ihren Sitz im Bezirk der Aufsichtsbehörde haben.
(2) 1Der Aufsicht durch die Aufsichtsbehörde unterliegen auch alle im Bezirk der Aufsichtsbehörde bestehenden Beratungsstellen. 2Die im Rahmen dieser Aufsicht getroffenen Feststellungen und Maßnahmen sind der für den Sitz des Lohnsteuerhilfevereins zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Vorschrift neugefaßt durch das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29.06.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2026 | Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht | 29.06.2026 | |
| 12.04.2008 | Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes | 08.04.2008 |
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Rechtsprechung zu § 27 StBerG
29 Entscheidungen zu § 27 StBerG in unserer Datenbank:
- BFH, 24.02.2026 - VII R 18/23
Verdecktes Leistungsentgelt in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins
Zum selben Verfahren:
- FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1038/22
Unzulässige Entgeltlichkeit von Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins bei ...
- FG Rheinland-Pfalz, 20.04.2023 - 4 K 1038/22
- FG Saarland, 20.08.2015 - 1 K 1004/15
Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer Beratungsstelle in das Verzeichnis ...
- BFH, 10.11.2015 - VII R 43/14
Keine Schließung und Löschung einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ...
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1115/88
Verfassungsmäßigkeit der Aufsichtsbefugnisse der Oberfinanzdirektionen
Zum selben Verfahren:
- BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84
Lohnsteuerhilfeverein - Aufsicht - Oberfinanzdirektion - Verfassungsmäßigkeit
- FG Rheinland-Pfalz, 20.09.1984 - 2 K 106/84
- BFH, 14.06.1988 - VII R 143/84
- LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 208/14
Versicherter Personenkreis, Beitragsrecht
- BFH, 30.10.1984 - VII S 10/84
Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über ...
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2026 - 4 K 2113/23
Querverweise
Auf § 27 StBerG verweisen folgende Vorschriften:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
- Lohnsteuerhilfevereine
- Anerkennung und allgemeine Anforderungen
- § 18 (Satzung des Lohnsteuerhilfevereins)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
- § 50 (Zuständige Aufsichtsbehörde)