Straßengesetz
Vierter Teil - Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 54 - 64) |
2. Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 55 - 64) |
Zitiervorschläge
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§ 55Widmung von Feldwegen
§ 56Unterhaltung bestehender Böschungen und Stützmauern
§ 57Benutzung
§ 58Unterhaltung von Kreuzungen
§ 59Hoheitliche Wahrnehmung der dienstlichen Obliegenheiten
§ 60Entschädigung
§ 61Straßenstatistik
§ 62Verwaltungs-
vorschriften § 63Zusammenwirken der zuständigen Ministerien § 64Inkrafttreten
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vorschriften § 63Zusammenwirken der zuständigen Ministerien § 64Inkrafttreten
Rechtsprechung zu § 61 StrG
2 Entscheidungen zu § 61 StrG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 27.01.2016 - 4 K 924/14
Anwendung der Landesbauordnung bei einer Stützmauer die Bestandteil der ...
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.1996 - 3 S 769/95
Unterhaltungsverpflichtung von Anliegern für Stützmauern nach StrG BW § 56 Abs 1 ...