Verfassung
| Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen (Art. 1 - 22) |
| III. Erziehung und Unterricht (Art. 11 - 22) |
(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.
(2) 1Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind unentgeltlich. 2Die Unentgeltlichkeit wird stufenweise verwirklicht. 3Auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende private mittlere und höhere Schulen, die einem öffentlichen Bedürfnis entsprechen, als pädagogisch wertvoll anerkannt sind und eine gleichartige Befreiung gewähren, haben Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Belastung. 4Den gleichen Anspruch haben auf gemeinnütziger Grundlage arbeitende private Volksschulen nach Artikel 15 Abs. 2. 5Näheres regelt ein Gesetz.
(3) 1Das Land hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden den durch die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit entstehenden Ausfall und Mehraufwand zu ersetzen. 2Die Schulträger können an dem Ausfall und Mehraufwand beteiligt werden. 3Näheres regelt ein Gesetz.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 14 Verf
72 Entscheidungen zu Art. 14 Verf in unserer Datenbank:
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09
Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier: ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12
Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung
- BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 9 S 15/22
Aufforderung an Eltern, Kinder an einer Schule anzumelden und zum Unterricht zu ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
Homeschooling; Verwaltungsaktsbefugnis; Schulbesuchspflicht; Befreiung
- VG Sigmaringen, 13.07.2020 - 4 K 5248/19
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2026 - 9 S 830/26
Keine Ausnahme von der Schulbesuchspflicht für Heimunterricht zur Vermittlung ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 9 S 777/23
Privatschulfinanzierung; Zuschuss; Anerkannte Ersatzschule; Privatschullehrer; ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2021 - 1 S 2944/21 Corona
Masken- und Testpflicht an Schulen, inkl. Teilnahme- und Zutrittsverbot
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.2025 - 9 S 147/24
Staatliche Finanzhilfe für den Betrieb einer Werkrealschule in Baden-Württemberg
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 14 Verf:
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 7 IV