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Wertpapierprospektgesetz

   Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (§§ 1 - 2)   
Gliederung
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https://dejure.org/gesetze/WpPG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ WpPG (https://dejure.org/gesetze/WpPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ WpPG
__paste_bez__ __paste_norm__ Wertpapierprospektgesetz (https://dejure.org/gesetze/WpPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Wertpapierprospektgesetz
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§ 1
Anwendungsbereich

(1) 1Dieses Gesetz enthält ergänzende Regelungen zu den Vorschriften der Verordnung (EU) 1129/2017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ABl. L 168 vom 30.6.2017, S. 12) in Bezug auf

1. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts;
2. das Wertpapier-Informationsblatt;
3. die Prospekthaftung und die Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern;
4. die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und
5. die Ahndung von Verstößen hinsichtlich
a) der Vorschriften dieses Gesetzes;
b) der Verordnung (EU) 1129/2017.

2Es gilt nicht für ein öffentliches Angebot der in Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe k der Verordnung (EU) 1129/2017 bezeichneten Art.

(2) Dieses Gesetz enthält ebenfalls ergänzende Regelungen zu den Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (ABl. L, 2023/2631, 30.11.2023), die durch die Verordnung (EU) 2023/2869 (ABl. L, 2023/2869, 20.12.2023) geändert worden ist, in Bezug auf

1. die Befugnisse der Bundesanstalt
2. die Ahndung von Verstößen hinsichtlich der Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2631.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) vom 04.02.2026 (BGBl. I Nr. 33), in Kraft getreten am 10.02.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
10.02.2026
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz)04.02.2026BGBl. I Nr. 33
21.12.2024
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen28.11.2024BGBl. I Nr. 377
10.11.2021
Änderung
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Änderung
Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften03.06.2021BGBl. I S. 1568
21.07.2019
Änderung
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Änderung
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen08.07.2019BGBl. I S. 1002
21.07.2018
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze10.07.2018BGBl. I S. 1102
01.01.2014
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)28.08.2013BGBl. I S. 3395
22.07.2013
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz)04.07.2013BGBl. I S. 1981
01.07.2012
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes26.06.2012BGBl. I S. 1375
26.06.2011
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)22.06.2011BGBl. I S. 1126

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Rechtsprechung zu § 1 WpPG

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Querverweise

Auf § 1 WpPG verweisen folgende Vorschriften:

Redaktionelle Querverweise zu § 1 WpPG:

    Börsengesetz (BörsG) 
      Börsenmantelaktiengesellschaft zum Zweck der Börsenzulassung
        § 44 (Begriffsbestimmungen, anwendbare Vorschriften) (zu §§ 1 ff)
Was ist das?

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