Wertpapierprospektgesetz
Abschnitt 3 - Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern (§§ 8 - 16) |
(1) Nach § 11 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass er die Unrichtigkeit der Angaben des Wertpapier-Informationsblatts oder die Irreführung durch diese Angaben nicht gekannt hat und dass die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Ein Anspruch nach § 11 besteht nicht, sofern
1. | die Wertpapiere nicht auf Grund des Wertpapier-Informationsblatts erworben wurden, | |
2. | der Sachverhalt, über den unrichtige oder irreführende Angaben im Wertpapier-Informationsblatt enthalten sind, nicht zu einer Minderung des Börsenpreises der Wertpapiere beigetragen hat, | |
3. | der Erwerber die Unrichtigkeit der Angaben des Wertpapier-Informationsblatts oder die Irreführung durch diese Angaben bei dem Erwerb kannte oder | |
4. | vor dem Abschluss des Erwerbsgeschäfts im Rahmen des Jahresabschlusses oder Zwischenberichts des Emittenten, im Rahmen einer Veröffentlichung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1; L 287 vom 21.10.2016, S. 320; L 306 vom 15.11.2016, S. 43; L 348 vom 21.12.2016, S. 83), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 1033/2016 (ABl. L 175 vom 30.6.2016, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder einer vergleichbaren Bekanntmachung eine deutlich gestaltete Berichtigung der unrichtigen oder irreführenden Angaben im Inland veröffentlicht wurde. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vom 08.07.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
21.07.2019 | Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen | 08.07.2019 | |
21.07.2018 | Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze | 10.07.2018 |
Rechtsprechung zu § 13 WpPG
9 Entscheidungen zu § 13 WpPG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 21.08.2018 - 14 U 121/17
Haftung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten auf Schadensersatz im Zusammenhang ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 21.08.2018 - 14 U 120/17
Haftung einer Partnerschaft von Rechtsanwälten auf Schadensersatz im Zusammenhang ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 27.09.2018 - 16 U 131/17
Anspruch gegen eine Sicherheitentreuhänderin auf Rückabwicklung des Ersterwerbs ...
- VG Frankfurt/Main, 04.06.2009 - 1 K 1162/08
Wertpapierrecht; Prospektbilligung; Gebührenerhebung
Zum selben Verfahren:
- VGH Hessen, 16.06.2010 - 6 A 2243/09
Gebühren nach dem Wertpapierprospektgesetz
- VGH Hessen, 16.06.2010 - 6 A 2243/09
- OLG Dresden, 26.09.2013 - 8 U 1510/12
Haftung der Emittentin von Inhaberschuldverschreibungen
- LG Duisburg, 18.02.2010 - 13 O 114/09
Annahme einer Schutzwirkung eines Vertrages für einen Dritten bei Bestellung ...