Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 4 - Wirkungen des Pfändungsschutzkontos (§§ 899 - 910) |
(1) 1Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto führt. 2Nur zu diesem Zweck dürfen die Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und sie nur auf Anfrage anderer Kreditinstitute an diese übermitteln. 3Die Verarbeitung zu einem anderen Zweck ist auch mit Einwilligung des Kontoinhabers unzulässig.
(2) 1Wird das Pfändungsschutzkonto für den Kontoinhaber nicht mehr geführt, hat das Kreditinstitut die Auskunfteien, die nach Absatz 1 Satz 1 eine Mitteilung erhalten haben, unverzüglich zu unterrichten. 2Die Auskunfteien haben nach Erhalt dieser Unterrichtung die Angabe über die Führung des Pfändungsschutzkontos unverzüglich zu löschen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG) vom 22.11.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.12.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG) | 22.11.2020 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung | 29.07.2009 |
gericht § 906Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrages durch das Vollstreckungs-
gericht § 907Festsetzung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto § 908Aufgaben des Kreditinstituts § 909Datenweitergabe; Löschungspflicht § 910Verwaltungs-
vollstreckung
Rechtsprechung zu § 909 ZPO
131 Entscheidungen zu § 909 ZPO in unserer Datenbank:
- AG Wiesbaden, 08.04.2019 - 65 M 2196/19
Für die Berechnung der Zweijahresfrist ist die Spanne zwischen dem Erlass des ...
- BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05
Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 4 K 3694/15
Keine Werbungskostenabzugsbegrenzung für das Arbeitszimmer eines ...
- OVG Sachsen, 08.05.2002 - 3 E 2/02
Vollstreckung der Zwangshaftanordnung im Zeitpunkt der Beschwerde des ...
- BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 51/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall aufgrund ...
- OLG München, 17.02.1987 - 5 W 3024/86
- OLG Oldenburg, 09.11.2000 - 2 W 132/00
Anfechtung; Vollstreckungshaftbefehl; Vollstreckungszwang; Erinnerung; ...
- LG Ellwangen/Jagst, 15.03.2016 - 1 T 272/15
Ansetzen einer Gebühr samt Auslagenpauschale für die nicht erfolgte Übergabe des ...
- AG Westerburg, 21.03.2003 - 12 M 2590/02
- LG Düsseldorf, 17.03.1997 - 19 T 89/97
Querverweise
Auf § 909 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 33