Einführungsgesetz BGB
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
| 2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
| 5. Abschnitt - Außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 27 - 42) |
(1) Bereicherungsansprüche wegen erbrachter Leistung unterliegen dem Recht, das auf das Rechtsverhältnis anzuwenden ist, auf das die Leistung bezogen ist.
(2) Ansprüche wegen Bereicherung durch Eingriff in ein geschütztes Interesse unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Eingriff geschehen ist.
(3) In sonstigen Fällen unterliegen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung dem Recht des Staates, in dem die Bereicherung eingetreten ist.
Hinweis der Redaktion:Die Vorschriften des EGBGB über außervertragliche Schuldverhältnisse (Art. 38 - 42) werden seit Inkrafttreten der Rom-II-Verordnung zum 11.1.2009 weitgehend durch diese verdrängt; sie sind nur noch in den Bereichen anwendbar, die vom Anwendungsbereich der Rom-II-Verordnung ausgenommen sind (Art. 1 Rom-II-VO).
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 38 EGBGB
449 Entscheidungen zu Art. 38 EGBGB in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 5 U 140/03
Internationales Produkthaftungsrecht: Bestimmung anwendbaren Deliktsrechts in ...
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 12/24
Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei ...
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 36/24
Urkundenprozess hinsichtlich der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung ...
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 - 6 U 57/24
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem im Fernabsatz geschlossenen ...
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 6 U 126/24
Fernabsatzrecht: Folgen einer lediglich abstrakten Widerrufsbelehrung über die ...
- OLG Celle, 11.06.2024 - 17 UF 204/23
Antrag des Kindesvaters auf Abänderung einer in Kalifornien/ USA vor einem ...
- OLG Brandenburg, 04.12.2018 - 6 U 133/14
- LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"
- OLG Stuttgart, 17.03.2023 - 6 U 163/22
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Zurückbehaltungsrecht des ...
- OLG Stuttgart, 30.04.2024 - 6 U 629/20
Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn des Laufs der Widerrufsfrist bei einer ...
Art. 38 EGBGB in Nachschlagewerken
- Art. 38 EGBGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Internationales Privatrecht (Deutschland)
Bereicherungsrecht (Deutschland)
Querverweise
Auf Art. 38 EGBGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 41 (Wesentlich engere Verbindung)