Handelsgesetzbuch
4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 343 - 372) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 358 HGB
6 Entscheidungen zu § 358 HGB in unserer Datenbank:
- BGH, 19.03.2019 - XI ZR 280/17
Geltung der Geschäftstagsregelung bei der Frage der Unwiderruflichkeit eines ...
- OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter ...
- LG Hamburg, 23.07.1986 - 67 S 5/86
- OLG Naumburg, 03.08.1995 - 4 U 34/95
Streit um die Erhebung einer Buchungsgebühr durch eine Bank für Ein- und ...
- RG, 12.02.1918 - II 420/17
Abrede zur Sicherstellung des Kaufpreises durch Akkreditiv bei einer Bank und die ...
- BGH, 07.11.1979 - VIII ZR 223/78
Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung wegen Wegfalls des Interesses an der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 358 HGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Inhalt der Schuldverhältnisse
- Verpflichtung zur Leistung
- § 271 (Leistungszeit)