Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157) |
(1) Von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung (§§ 164, 185 bis 188 des Strafgesetzbuches) soll abgesehen werden, solange wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein Straf- oder Disziplinarverfahren anhängig ist.
(2) Ist die öffentliche Klage oder eine Privatklage bereits erhoben, so stellt das Gericht das Verfahren bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ein.
(3) Bis zum Abschluß des Straf- oder Disziplinarverfahrens wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung ruht die Verjährung der Verfolgung der falschen Verdächtigung oder Beleidigung.
strafgesetzbuch § 154Teileinstellung bei mehreren Taten § 154aBeschränkung der Verfolgung § 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung § 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung § 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage § 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung § 154fEinstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen § 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung § 155aTäter-
Opfer-
Ausgleich § 155bDurchführung des Täter-
Opfer-
Ausgleichs § 156Anklagerücknahme § 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Rechtsprechung zu § 154e StPO
16 Entscheidungen zu § 154e StPO in unserer Datenbank:
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Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Meineids im Revisionsverfahren - ...
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 28-IV-15
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Uneidliche Falschaussage gegenüber dem Ermittlungsführer in einem ...
- BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung ...
- BayObLG, 22.02.1990 - RReg. 4 St 216/89
Verjährungsfrist; Ruhen; Aussetzung; Steuerstrafverfahrens; Hemmung
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 92-IV-11
- OLG Hamm, 21.11.2008 - 1 ZU 22/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls aufgrund ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 154e StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Verfolgungsverjährung
- § 78b (Ruhen) (zu § 154e III)