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   LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21   

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https://dejure.org/2022,27384
LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21 (https://dejure.org/2022,27384)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2022 - 12 Sa 434/21 (https://dejure.org/2022,27384)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - 12 Sa 434/21 (https://dejure.org/2022,27384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 626; ZPO § 251a; ZPO § 367
    Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose Kündigung; Kündigungserklärungsfrist; sexuelle Belästigung; Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung von Praktikantinnen

  • IWW

    § 102 BetrVG, § ... 11 Abs. 4 ArbGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 251 a ZPO, § 64 ArbGG, § 66 ArbGG, §§ 251a ZPO, 64 Abs. 6 ArbGG, 525 ZPO, § 251a ZPO, § 367 Abs. 1 ZPO, § 367 ZPO, §§ 128 Abs. 2, 252a ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 12 Abs. 1, 3 AGG, § 3 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 3, Art. 1 Abs. 1 GG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 12 AGG, § 6 Abs. 1 AGG, § 1 AGG, § 12 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 623 BGB, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG, § 72 b ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung von Praktikantinnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 ; ZPO § 251a; ZPO § 367
    Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose Kündigung; Kündigungserklärungsfrist; sexuelle Belästigung - Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung von Praktikantinnen

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; ZPO § 251a; ZPO § 367
    Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose Kündigung; Kündigungserklärungsfrist; sexuelle Belästigung - Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung von Praktikantinnen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung von Praktikantinnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG ist gem. § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, BAGE 159, 267; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109).

    Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 17, aaO).

    Schutzgut der § 7 Abs. 3, § 3 Abs. 4 AGG ist die sexuelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO).

    Das schließt es ein, selbst über einen Eingriff in die Intimsphäre durch körperlichen Kontakt zu bestimmen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO; BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 24, juris).

    Bei Handlungen, deren Sexualbezogenheit aus sich heraus nicht zwingend ist, wie beispielsweise Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund der mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO; 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - aaO).

    Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 20, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, aaO; BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 24, juris).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

    eine Wiederholung ausschließen (BAG 29. Juni 2017, 2 AZR 302/16, Rn. 29, BAGE 159, 267 - 277).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Sie ist nach § 12 Abs. 1 und 3 AGG darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen zu schützen (BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 23, juris).

    Das schließt es ein, selbst über einen Eingriff in die Intimsphäre durch körperlichen Kontakt zu bestimmen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO; BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 24, juris).

    Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, aaO; BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 24, juris).

    BAG, Urteil vom 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 -, Rn. 27, juris).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192).

    Dies gilt indes nur so lange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen und Beweismittel verschaffen soll, die ihm die Entscheidung darüber ermöglichen, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192).

    Sind für den Arbeitgeber mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt, genügt grundsätzlich die Kenntnis schon eines der Gesamtvertreter (BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192; 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14 - Rn. 48).

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 18; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, BAGE 159, 192).

    Dies gilt indes nur so lange, wie er aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile Ermittlungen durchführt, die ihm eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen und Beweismittel verschaffen soll, die ihm die Entscheidung darüber ermöglichen, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 23; 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 66, BAGE 159, 192).

    Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertragen hat (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 19; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 55).

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267).

    Liegt nur eine dieser Fallgruppen vor, kann Ergebnis der Interessenabwägung nicht sein, den Kündigenden auf eine Abmahnung als milderes Mittel zu verweisen (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 24, aaO).

    Beide Voraussetzungen (ähnlich selbständige Stellung und schuldhafter Organisationsmangel in Bezug auf die Kenntniserlangung) müssen kumulativ vorliegen (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22) und bei einer Zurechnung vom Gericht positiv festgestellt werden (BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 -, BAGE 170, 84-97, Rn. 29 - 32).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Neben den Mitgliedern der Organe von juristischen Personen und Körperschaften gehören zu den Kündigungsberechtigten auch die Mitarbeiter, denen der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertragen hat (BAG 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 19; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 55).

    Voraussetzung dafür, dem Arbeitgeber solche Kenntnisse zuzurechnen, ist ferner, dass die Verspätung, mit der er in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 20. Oktober 2016 - 2 AZR 395/15 - Rn. 47, BAGE 157, 69; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 55).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Sie muss jedenfalls nicht den Anforderungen genügen, die an eine Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG gestellt werden (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27; Hoefs Die Verdachtskündigung S 196).

    Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung und Information des Betriebsrats einerseits und an die Anhörung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Verdachtskündigung andererseits dienen anderen Zwecken und sind schon deshalb im Ansatz nicht vergleichbar (Höland Anm. zu BAG AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 25; Kraft Anm. BAG EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 6).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 20, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19).

    Welche Maßnahmen der Arbeitgeber als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG 20. November 2014, 2 AZR 651/13 Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011, 2 AZR 323/10, Rn. 16).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG ist gem. § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, BAGE 159, 267; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109).

    Welche Maßnahmen der Arbeitgeber als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG 20. November 2014, 2 AZR 651/13 Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011, 2 AZR 323/10, Rn. 16).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung ermöglichen (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 25; BAG, Urteil vom 07. Mai 2020 - 2 AZR 678/19 -, BAGE 170, 191-198, Rn. 14 - 15).
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 155/18

    Liegen der gesetzlichen Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

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