Rechtsprechung
   BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07   

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • Betriebs-Berater

    AGBG § 23 Abs. 1;ArbGG § 72 Abs. 5;BGB §§ 151, 154, 157, 242, 305, 305c Abs. 2, §§ 306, 307, 308 Nr. 4, § 611 Abs. 1, § 612 Abs. 1, § 614 S. 2;EFZG § 4a S. 1, § 12;ZPO § 547 Nr. 1
    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • Bundesarbeitsgericht

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • IWW
  • rws-verlag.de

    Zur Inhaltskontrolle von Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen in Formulararbeitsverträgen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen in vorformulierten Vertragsbedingungen zulässig - Nicht entscheidend, welchen Zweck der Arbeitgeber verfolgt - Kombination von Freiwilligkeits- mit Widerrufsvorbehalt verstößt gegen Transparenzgebot

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmergratifikationen - nicht transparente Regelung zu Gratifikationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung; Transparenzgebot - Freiwilligkeitsvorbehalt im vorformulierten Arbeitsvertrag in Bezug auf Sonderzahlungen; Abgrenzung zum Widerrufsvorbehalt und zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei laufendem Arbeitsentgelt; Widersprüchliche Vertragsklauseln und Transparenzgebot

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Inhaltskontrolle von Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen in Formulararbeitsverträgen

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendungen ist zulässig

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  • IWW (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendungen zulässig

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Auszüge)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen [Arbeitsrecht]

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Beim Weihnachtsgeld darf es keinen Widerspruch geben

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Freiwilligkeitsvorbehalt bei zugesagter Sonderzahlung im Formulararbeitsvertrag

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Feste Zusage einer Sonderzahlung in Formulararbeitsvertrag: Gleichzeitiger Ausschluss eines Rechtsanspruchs ist unwirksam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sonderzahlung: missverständlicher Freiwilligkeitsvorbehalt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt intransparent

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Sonderzahlung: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlungen: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Missachtung des Transparenzgebotes unwirksam

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag - Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • cbh.de (Pressemitteilung)

    Sonderzahlung - Erster Teil

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen muss eindeutig sein

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • lawinfo.de (Kurzinformation)

    Sonderzahlung: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    §§ 307 , 611 BGB
    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • institut-ifbb.de , S. 13 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Freiwilligkeitsvorbehalte in Arbeitsverträgen

Besprechungen u.ä. (7)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendungen ist zulässig

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzuwendungen

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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  • raupach.de , S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerschutz: Droht ein Comeback der betrieblichen Übung? (RA Jochen Grünhagen; Forum Juris 02/2009, S. 20-21)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Inhaltskontrolle von Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen in Formulararbeitsverträgen

Sonstiges (5)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 30.7.2008, Az.: 10 AZR 606/07 (Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen)" von RA Dr. Sascha Schewiola, original erschienen in: ArbRB 2008, 327 - 328.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Mehr Klarheit beim Freiwilligkeitsvorbehalt" von RA Dr. Günter Schmitt-Rolfes, FA ArbR, original erschienen in: AuA 2008, 647.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 30.07.2008, Az.: 10 AZR 606/07 (Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen)" von RA Dr. Oliver Simon, FAArbR, und RA Dr. Martin Greßlin, original erschienen in: BB 2008, 2467 - 2468.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Freiwilligkeitsvorbehalte: Zulässig, aber überflüssig?" von Prof. Dr. Frank Bayreuther, original erschienen in: BB 2009, 102 - 107.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Vertragsänderung durch bloßen Zeitablauf?" von Dr. Wolf Hunold, original erschienen in: DB 2012, 1096 - 1098.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 127, 185
  • NJW 2008, 3592
  • ZIP 2008, 1839
  • MDR 2008, 1342
  • NJ 2008, 527
  • NJ 2009, 35
  • BB 2008, 2465
  • DB 2008, 2194
  • NZA 2008, 1173



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Wird zitiert von ... (124)  

  • LAG Hessen, 20.06.2008 - 15 Sa 1327/07  

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - AGB-Kontrolle - Fallgruppenaufstieg

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vgl. BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40 (41)); BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 44 zitiert nach Juris) .

    Der Arbeitgeber kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftige Sonderzahlungen gewährt (BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - Rn 17, zitiert nach juris; BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 12 zitiert nach Juris) .

    (3) Da es an einer versprochenen Leistung fehlt, ist § 308 Nr. 4 BGB nicht einschlägig (vgl. BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Durch den Freiwilligkeitsvorbehalt fehlt es gerade an einer Leistung, von der abgewichen werden könnte (BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 17 zitiert nach Juris).

    Ferner liegt auch keine Abweichung von § 611 Abs. 1 BGB vor, wonach das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis regelmäßige beiderseitige Hauptleistungspflichten begründet (vgl BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 24 zitiert nach Juris).

    Zwar spricht für die Annahme, Sondervergütungen, die ausschließlich die Erbringung der Arbeitsleistung zusätzlich honorieren sollen, müssten vorbehaltlos versprochen werden, dass sie Teil des Arbeitsentgelts sind und im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Arbeitsleistung des Arbeitnehmers stehen (vgl. ablehnend BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 34, 35 zitiert nach Juris) .

    Er darf die erbrachten Leistungen nicht als Gehaltsbestandteil betrachten und darauf hoffen, dass von dem Freiwilligkeitsvorbehalt in Zukunft kein Gebrauch gemacht wird (vgl. dazu BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 29 zitiert nach Juris).

    Ebenso wenig wie ein nicht schutzwürdiges tatsächliches Vertrauen des Arbeitnehmers führen die typischerweise gegebene Situation struktureller Unterlegenheit des Arbeitnehmers und die in der Regel vorliegende wirtschaftliche Überlegenheit des Arbeitgebers dazu, dass der Arbeitnehmer trotz Freiwilligkeitsvorbehalt einen Anspruch auf die Sonderzahlung hat (vgl. dazu BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 29 zitiert nach Juris).

    Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist klar und verständlich formuliert und es liegt auch keine widersprüchliche Vertragsgestaltung vor, die die Gefahr begründen könnte, dass bestehende Ansprüche nicht wahrgenommen werden (vgl. dazu BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 44 zitiert nach Juris).

    Der Beklagte hat kein verbindliches Vertragsversprechen abgegeben und dieses zugleich unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt (so die Fallgestaltung in BAG 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - u. BAG 30.7.2008 - 10 AZR 606/07 -).

    Der Arbeitgeber muss nicht jede einzelne Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen (vgl. BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - Rn 13 u. 29 zitiert nach Juris).

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09  

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Senat 24. März 2010 - 10 AZR 43/09 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 90 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 13; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 849/06 - Rn. 15, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 78; Senat 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360; 28. Juli 2004 - 10 AZR 19/04 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 257 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 2; siehe auch BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37).

    bb) Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf eine künftige Sonderzahlung wirksam verhindern kann (Senat 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 12, BAGE 127, 185; 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158; 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 193 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 141).

    Der Arbeitgeber kann - außer bei laufendem Arbeitsentgelt (vgl. BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - BAGE 122, 182) - einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ausschließen und sich eine Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er zukünftig Sonderzahlungen gewährt (st. Rspr. des Senats 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 14, BAGE 129, 164; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 17, aaO; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 17, BAGE 124, 259).

    Allerdings muss ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt klar und verständlich iSd. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB formuliert worden sein, um den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung eindeutig auszuschließen (Senat 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 14, aaO; 21. Januar 2009 - 10 AZR 219/08 - Rn. 14, aaO; 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 12, aaO; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 17, aaO).

    Er darf insbesondere nicht in Widerspruch zu anderen Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien stehen (Senat 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 39, BAGE 127, 185; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 18, BAGE 124, 259; Preis NZA 2009, 281, 285).

    Es mangelt dann an einem Angebot des Arbeitgebers, das der Arbeitnehmer annehmen könnte (Senat 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 12, aaO; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 17, aaO).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08  

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung der Sonderzahlung wird vielmehr von vornherein nicht begründet (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38).

    Er hat angenommen, der Arbeitgeber sei aufgrund eines klaren und verständlichen Freiwilligkeitsvorbehalts in einem Formulararbeitsvertrag, der einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung eindeutig ausschließt, grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob und unter welchen Voraussetzungen er zum laufenden Arbeitsentgelt eine zusätzliche Leistung gewährt (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - mwN, aaO.).

    Eine Formulierung, nach der vom Arbeitgeber eine Sonderleistung oder eine Gratifikation gezahlt wird, ist typisch für die Begründung eines Entgeltanspruchs (vgl. BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38; 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - AP BGB § 307 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 26; 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 - mwN, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 254 = EzA BGB 2002 § 133 Nr. 3).

    Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer in einem von ihm vorformulierten Anstellungsvertrag ausdrücklich zu, jedes Jahr ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe zu zahlen, ist es widersprüchlich, wenn der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes in derselben oder in einer anderen Vertragsklausel an einen Freiwilligkeitsvorbehalt bindet (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - aaO.).

    Unwirksame Klauseln sind grundsätzlich nicht auf einen mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbarenden Regelungsgehalt zurückzuführen (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - mwN, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 38).

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