Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 07.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6479
OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 184/01 (https://dejure.org/2002,6479)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2002 - 11 U 184/01 (https://dejure.org/2002,6479)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2002 - 11 U 184/01 (https://dejure.org/2002,6479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anlageberatungsvertrag: Haftung des Finanzdienstleisters für den von ihm eingeschalteten Handelsvertreter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Kreditfinanzierter Erwerb einer Einzimmerwohnung; Haftung für fehlerhafte Anlageberatung; Pflichten eines Finanzierungsdienstleistungsunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag; Kreditfinanzierter Erwerb einer Einzimmerwohnung; Haftung für fehlerhafte Anlageberatung; Pflichten eines Finanzierungsdienstleistungsunternehmens

  • Judicialis

    BGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Vertragsrecht; Anlageberatungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungskauf: Pflichten eines Finanzierungsunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 82 -, Pflichten eines renommierten Finanzdienstleistungsunternehmens bei Abschluss eines kreditfinanzierten Erwerbs einer Wohnung, Finanzvertrieb, Anlageberatungsvertrag, Zurechnung von Beratungsfehlern, Vertragspartner, Auskunftsvertrag, Finanzdienstleister, ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96

    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 184/01
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (Senatsurteile 11 U 128/96 und andere Gleichlautende vom 28. Oktober 1999; Revision insoweit vom BGH nicht angenommen, OLG-Report 2001, S. 122 ff.), dass regelmäßig zwischen der Beklagten und dem einzelnen Anlageinteressenten, demgegenüber die Beklagte sich von ihr eingesetzter und geschulter Handelsvertreter bedient, ein Anlageberatungsvertrag zu Stande kommt.

    Eigenmächtigkeiten und Fehlentscheidungen des Handelsvertreters muss die Beklagte als eigene gegen sich gelten lassen, solange der Handelsvertreter nicht (ggf. im Zusammenwirken mit Dritten) vorsätzlich rechtswidrig handelt und die Beklagte hiervon entweder keine Kenntnis hat oder bei Kenntnis oder zureichender Möglichkeit der Kenntnisnahme alle erdenklichen gebotenen Schritte zur Unterbindung unverzüglich vornimmt (vgl. auch die o. a. Senatsurteile 11 U 128/96 u. a., a. a. O.) Dergleichen trägt die Beklagte im Streitfall jedoch nicht vor.

  • OLG Köln, 19.01.2017 - 19 U 82/16
    (1) Nach Auffassung des Senats spricht angesichts der Vertragsgestaltung auch aus der für das Verständnis maßgeblichen Sicht der Kläger (§§ 133, 157 BGB) bereits einiges dafür, dass es an der Abgabe einer Willenserklärung des Zeugen A im Namen der Beklagten fehlt, sondern das Geschäft mit dem Zeugen A als Privatperson zustande gekommen ist (vgl. auch zu einem vergleichbaren Fall: BGH, Urteil vom 11.7.2013 - III ZR 31/12, in: NJW-RR 2013, 1513 ff.), selbst wenn die Kläger in der Berufungsbegründung unter Bezugnahme auf diesbezügliche Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 5.9.2002 - 11 U 184/01, in: OLGR 2003, 22 ff.) zutreffend darauf hinweisen, dass Anlageinteressenten grundsätzlich kein Interesse daran haben, ein direktes Vertragsverhältnis zum Handelsvertreter zu begründen.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.05.2002 - 11 U 184/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10657
OLG Naumburg, 07.05.2002 - 11 U 184/01 (https://dejure.org/2002,10657)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.05.2002 - 11 U 184/01 (https://dejure.org/2002,10657)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 11 U 184/01 (https://dejure.org/2002,10657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB §§ 812 ff; ; BGB § ... 986; ; BGB § 988; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 986 Abs. 1; ; BGB § 892 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 917 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 990 Abs. 1 Satz 2; ; EGZGB § 2 Abs. 2; ; EGBGB § 1; ; EGBGB § 5; ; EGBGB § 5 Abs. 1; ; EGBGB § 2a Abs. 1 Satz 3; ; ZGB/DDR § 297; ; ZGB/DDR §§ 312 f.; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 4; ; ZGB/DDR § 297 Abs. 2 Satz 2; ; TreuhG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; SachenRBerG § 118 Abs. 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; GKG § 22; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zur Nutzungsentschädigung durch Rechtsnachfolger eines Kooperationsvertrag, für den Erwerber eines in der ehemaligen DDR, durch eine mit Organisationsvertrag gebildete Investitionsgemeinschaft mit einer Betriebstrasse bebauten Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.05.2002 - 11 U 184/01
    Das Notwegerecht ist an das Verlangen der Benutzungsduldung geknüpft (BGHZ 94, 160 ; Palandt/Bassenge, § 917 Rdn. 7; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 917 Rdn. 9; Staudinger/Roth, BGB, 13. Bearb., § 917 Rdn. 3; a.A. Säcker,in: MünchKomm.-BGB, 3. Aufl., § 917 Rdn. 19 - Nutzung als konkludentes Verlangen, da Verlangen bereits Ausübung eines Rechts).
  • BGH, 25.02.1960 - II ZR 125/58

    Schwimmdocks - § 988 BGB, unentgeltliche Fortsetzung eines entgeltlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.05.2002 - 11 U 184/01
    Der Anspruch aus § 988 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer für die Erlangung des Dauerbesitzes ein Entgelt entrichtet hat (BGHZ 32, 76 ).
  • LG Dortmund, 28.06.2006 - 3 O 377/04

    Beeinträchtigung der Grenzmauer durch das Aufbringen der Teerfarbe liegt nicht

    Sämtliche drei Eigentümer müssen sich daher bei einer Änderung des Mitbesitzes untereinander einigen, wenn eine Abweichung von der ursprünglichen Einigung gewollt ist (vgl. hierzu: auch Palandt/Bassenge, § 866, Rn. 2; OLG Naumburg, OLG-NL 02, 223, 11 U 184/01).
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