Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 28.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.06.2002 - 11 U 229/01   

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https://dejure.org/2002,25403
OLG Hamburg, 18.06.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,25403)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,25403)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,25403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 839
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 3 U 3/09

    Maklervertrag: Kausalitätsvermutung bei Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss

    Größerer zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Abschluss schadet nicht (OLG Hamburg ZMR 2002, 839).
  • OLG München, 17.04.2013 - 3 U 5060/12

    Anforderungen an die Nachweistätigkeit eines Maklers

    Auch der Zeitablauf zwischen der Nachweistätigkeit der Klägerin und dem Abschluss des Kaufvertrags am 27.03.2012 spricht nicht gegen die fortbestehende Kausalität der Tätigkeit der Klägerin, denn größerer zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Abschluss schadet nicht (Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 48; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.06.2002, Az.: 11 U 229/01, wonach allein der Zeitablauf von drei Jahren zwischen den Bemühungen des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags nicht gegen die fortbestehende Kausalität der Tätigkeit des Maklers spricht).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8534
OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.03.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. März 2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Widerruf der Einsetzung eines Vermächtnisnehmers

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § ... 125; ; BGB § 133; ; BGB § 2174; ; BGB § 2147; ; BGB § 1939; ; BGB § 2064; ; BGB § 2247; ; BGB § 2254; ; BGB § 2258; ; BGB § 2253; ; BGB § 2254; ; BGB § 2480; ; BGB § 2088; ; BGB § 2780; ; BGB § 2258 Abs. 2; ; BGB § 2258 Abs. 1; ; BGB § 2147 Satz 2; ; BGB § 2247 Abs. 2; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2247 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 515 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit eines Vermächtnisses, bei dem ein unterzeichneter und mit der Jahreszahl versehener schriftlicher Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstückseigentum zuwenden zu wollen, vorliegt, bei Bestehen weiterer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis - Notiz auf Grundbuchauszug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 407
  • FamRZ 2003, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01
    Dazu ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um feststellen zu können, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das verständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 41, 45 f.).
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