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   VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05   

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VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05 (https://dejure.org/2005,2667)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.2005 - 12 A 3/05 (https://dejure.org/2005,2667)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 (https://dejure.org/2005,2667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 Abs 2 GG, § 7 BauGB, § 4 LPlG HE
    Planungshoheit, abwehrfähige Position; Raumordnung; Luftverkehr; Fachplanung; Anpassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Feststellung der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit eines Vorhabens nach dem Luftverkehrsgesetz; Feststellung des Plans für die Errichtung der A 380-Wartungshalle an dem Flughafen Frankfurt/Main; Verletzung der kommunalen Planungshoheit; Gerichtliche ...

  • Judicialis

    HForstG § 12 Abs. 1; ; HForstG § 12 Abs. 2; ; HForstG § 12 Abs. 3; ; HForstG § 22; ; HForstG § 22 Abs. 1 Satz 2; ; HForstG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; HForstG § 22 Abs. 2 Satz 3; ; HFors... tG § 22 Abs. 4 Satz 2; ; LuftVG § 6 Abs. 3; ; LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 4; ; LuftVG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; LuftVG § 9 Abs. 1; ; LuftVG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; LuftVG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 9 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 2 Satz 1; ; LuftVG § 28 Abs. 1; ; BauGB § 5; ; BauGB § 5 Abs. 1; ; BauGB § 5 Abs. 2; ; BauGB § 5 Abs. 4; ; BauGB § 7 Satz 1; ; BauGB § 7; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 38; ; BauGB § 38 Satz 2; ; HLPG § 3 Nr. 2; ; HLPG § 4 Abs. 1; ; HLPG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; HLPG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; HLPG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; HLPG § 6 Abs. 6 Satz 3; ; HLPG § 11 Abs. 3; ; HLPG § 12; ; HLPG § 12 Abs. 1; ; HLPG § 12 Abs. 3; ; HLPG § 12 Abs. 3 Satz 2; ; HLPG § 18; ; HLPG § 18 Abs. 2 Nr. 3; ; HVwVfG § 73 Abs. 8; ; HVwVfG § 75 Abs. 4; ; LuftVZO § 38 Abs. 2 Nr. 1; ; BWaldG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; HENatG § 6a; ; BGB § 903; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 7 Abs. 5; ; ROG § 7 Abs. 6; ; ROG § 7 Abs. 7; ; ROG § 7 Abs. 8; ; ROG § 7 Abs. 9; ; ROG § 7 Abs. 10; ; ROG § 7 Abs. 5 Satz 1; ; ROG § 11; ; ROG § 22 Satz 3; ; ROV § 1 Satz 3 Nr. 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 58 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss v. 22.06.1993 - 4 B 45/93 -, juris-Ausdruck Rz. 4) von einer eigenen hinreichend bestimmten Planung einer Gemeinde in aller Regel dann keine Rede sein, wenn eine Außenbereichsfläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft dargestellt wird.

    Denn die planerische Aussage, die sich aus einer solchen Darstellung ergibt, geht nicht über den Regelungsgehalt des § 35 Abs. 2 BauGB hinaus (s. BVerwG, Beschluss v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4).

    Es erscheint zwar grundsätzlich denkbar, dass ein staatliches Planungskonzept durch gemeindliche Maßnahmen als kommunale Angelegenheit weiterentwickelt werden kann (s. BVerwG, Beschluss v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4).

    Darüber hinaus handelt es sich bei den von der Klägerin im Erläuterungsbericht aufgeführten "geplanten" Maßnahmen wie Ausweisung von Altholzbeständen, Dezimierung des Wildbestandes und Extensivierung der Forstwirtschaft um staatliche Aufgaben nach forst- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, die nicht der kommunalen Planungshoheit zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

    Sie betreffen auch nur einen Bereich, der sich am äußerst östlichen Rand des Stadtgebiets befindet und wegen seiner großen Entfernung zu bebaubaren Flächen keinen Bezug zur städtebaulichen Planung der Klägerin aufweist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 4 am Ende).

    Soweit sich die Klägerin weiter auf von ihr beabsichtigte Pflegemaßnahmen im Bannwald bezieht, handelt es sich insoweit um keine kommunale, sondern um eine staatliche Aufgabe auf dem Gebiet des Forst- und Naturschutzrechts (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

    Bei der Ausweisung von Bannwald, der Aufhebung einer Bannwalderklärung sowie bei der Erteilung einer Rodungsgenehmigung handelt es sich um staatliche Aufgaben in Ausführung des Hessischen Forstgesetzes (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.06.1993, a.a.O., Rz. 8).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Gemeinden können auch unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - 9 VR 6.03 -, juris-Ausdruck Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NuR 2002, 340; Urteil v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwG 100, 388, 391).

    Die Vorhabensträgerin und die Planfeststellungsbehörde sind verpflichtet und berechtigt, bei der Planung einer Verkehrseinrichtung auf andere Planungen Rücksicht zu nehmen, soweit diese hinreichend konkretisiert sind (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris Ausdruck S. 2).

    Die Kommunen können sich nicht gegenüber einem anderen Planungsträger zu einem gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG, Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17).

    Die kommunale Planungshoheit verschafft - wie bereits oben unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt - den Gemeinden und Kreisen keine mit Art. 14 GG vergleichbare Rechtsposition und sie können unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht eine Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - a.a.O., Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002, a.a.O., Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001, a.a.O., Rz. 30).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Insgesamt trägt bei einer derart abgestuften Planung der Vorhabensträger das Risiko, dass er auf einer Stufe das ihm eröffnete "Eingriffspotenzial" verbraucht mit der Folge, dass weitere, aus seiner Sicht unter Umständen sogar vorrangige Projekte nicht mehr zugelassen werden können (siehe ferner zur Anwendung der Grundsätze der Abschnittsbildung insbesondere auch auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung: Hess. VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05 -, Parallelverfahren des BUND zum vorliegenden Verfahren - ein Abdruck dieser Entscheidung ist der hiesigen Entscheidung beigefügt).

    Sie sind im Übrigen rechtmäßig angeordnet (vgl. auch hierzu sowie zu den Fragen der Dimensionierung und Standortalternativen: Senatsurteil vom 28.06.2005 - 12 A 8/05).

    Hierzu kann auf die Ausführungen des Senats im Parallelverfahren 12 A 8/05 Bezug genommen werden.

    Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 28. Juni 2005 in dem Verfahren 12 A 8/05 verwiesen.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen "gemeinnützig" ist, weil sie dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs im Sinne des § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris-Ausdruck Rz 26; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Ein Flughafenausbau kann namentlich durch ein im gestiegenen Luftverkehrsaufkommen zum Ausdruck gelangendes Verkehrsbedürfnis gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26 und 27; Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 120; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

    Der von der Beigeladenen betriebene Flughafen Frankfurt/Main ist durch seine luftverkehrsrechtliche Genehmigung als Verkehrsflughafen festgelegt und steht der Zivilluftfahrt zur Verfügung (BVerwG, Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 119).

    An der Gemeinnützigkeit des Baus der Wartungshalle ändert sich nichts dadurch, dass die Betreiberin des Flughafens, die Beigeladene, eine Gesellschaft des Privatrechts ist (siehe BVerwG, Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 119).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Die Planrechtfertigung erfordert eine Prüfung, ob ein Vorhaben mit den Zielen des anzuwendenden Fachgesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Projekts im Gemeinwohlinteresse erforderlich erscheint (BVerwG, Urteil v. 11.07.2001, 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, 375) und deshalb insbesondere Eingriffe in Rechtspositionen Dritter wie etwa das Grundeigentum oder die Planungshoheit von Kommunen zu legitimieren vermag.

    Die von ihm verfolgten Allgemeinwohlgründe sind aber der Bestimmung der öffentlichen Aufgabe zu entnehmen, die zum Beispiel in der Enteignungsregelung des § 28 Abs. 1 LuftVG Ausdruck gefunden hat (BVerwG, Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

    Hiervon ausgehend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Bau oder Ausbau von Verkehrsflughäfen "gemeinnützig" ist, weil sie dem Bedarf des allgemeinen Verkehrs im Sinne des § 6 Abs. 3 LuftVG und des § 38 Abs. 2 Nr. 1 LuftVZO dienen (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005 - 4 C 18/03 -, juris-Ausdruck Rz 26; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375; Urteil v. 07.07.1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110, 119 f.).

    Ein Flughafenausbau kann namentlich durch ein im gestiegenen Luftverkehrsaufkommen zum Ausdruck gelangendes Verkehrsbedürfnis gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil v. 20.04.2005, a.a.O., Rz. 26 und 27; Urteil v. 07.07.1978, a.a.O., S. 120; Urteil v. 11.07.2001, a.a.O., S. 375).

  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist nämlich gerade eine umfassende und abschließende Regelung bezweckt (siehe Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 75 VwVfG Rdnr. 7; zur Ersetzung einer forstrechtlichen Genehmigung nach § 11 Abs. 1 HForstG 1978 siehe auch BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist diese Vorschrift dahin auszulegen, dass sie die Behörde ermächtigt, im Einzelfall auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu verzichten (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995 - 11 VR 16.95 -, NuR 1996, 143, 144 zu § 1 RoV).

    Unabhängig davon findet eine inzidente rechtliche Überprüfung der Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens in einer Entscheidung zu einem Planfeststellungsbeschluss nicht statt (BVerwG, Beschluss v. 15.09.1995, a.a.O., S. 144).

  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 4 N 406/04

    Nichtigkeit des Regionalplans Südhessen 2000

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Dieser Plan ist zwar durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 2004 (4 N 406/04) für nichtig erklärt worden.

    Vielmehr wird durch die Genehmigung lediglich die Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde zu einem bereits aufgestellten Raumordnungsplan erteilt und ein Raumordnungsplan kann in Hessen gegebenenfalls auch ohne Genehmigung der Landesregierung in Kraft treten (§ 11 Abs. 2 HLPG, siehe auch Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 -).

    Dieses Verständnis ergibt sich auch daraus, dass nach dem Hessischen Landesrecht die Landesregierung den Regionalplan inhaltlich nicht verändern darf, sondern darauf beschränkt ist, ihn zu genehmigen oder den Plan an die Regionalversammlung zurückzugeben (siehe § 11 Abs. 1, 2 und 4 HLPG; Hess. VGH, Urteil v. 26.07.2004 - 4 N 406/04 - S. 22 Beschlussabdruck).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Gemeinden können auch unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht die Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - 9 VR 6.03 -, juris-Ausdruck Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002 - 9 VR 14.02 - juris-Ausdruck Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001 - 4 A 12/99 -, NuR 2002, 340; Urteil v. 21.03.1996 - 4 C 26.94 -, BVerwG 100, 388, 391).

    Bei der Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf Klage einer kommunalen Gebietskörperschaft hin haben Einwände, die sich auf Verstöße gegen natur- und umweltschutzrechtliche Vorschriften beziehen, außer Betracht zu bleiben (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003, a.a.O.).

    Die kommunale Planungshoheit verschafft - wie bereits oben unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt - den Gemeinden und Kreisen keine mit Art. 14 GG vergleichbare Rechtsposition und sie können unter Berufung auf ihre kommunale Planungshoheit nicht eine Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses auf die Vereinbarkeit mit allen Bestimmungen des objektiven Rechts beanspruchen (BVerwG, Beschluss v. 09.10.2003 - a.a.O., Rz. 4; Beschluss v. 05.11.2002, a.a.O., Rz. 17; Urteil v. 11.01.2001, a.a.O., Rz. 30).

  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3634/04

    Eilanträge gegen Abweichungszulassung zum Bau der A 380-Werft zurückgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass durch raumordnungsrechtliche Festlegungen wie etwa die Zulassung einer Abweichung von einem Ziel der Raumordnung der Klägerin allgemein die Möglichkeit genommen wird, rechtswirksam in Widerspruch zu dieser raumordnungsrechtlichen Festlegung zu planen (so aber offenbar Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005 - 4 Q 3634/04 S. 14 f. Beschlussabdruck zur Klagebefugnis gegen eine raumordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung).

    Zur Begründung dieser Entscheidung hat sich die Planfeststellungsbehörde die Abweichungsentscheidung der Regionalversammlung vom 5. November 2004 zu eigen gemacht (s. S. 382 PFB; so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., Beschlussabdruck S. 18) und festgestellt, dass aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung dem Vorhaben keine Belange entgegenstehen (S. 380 ff. Planfeststellungsbeschluss).

    Die Abweichungsentscheidung konnte im Rahmen der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 LuftVG getroffen werden (so auch Hess. VGH, Beschluss v. 13.04.2005, a.a.O., S. 17).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 Q 7/05

    Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 3/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die von ihnen in diesem Verfahren und im Eilverfahren 12 Q 7/05 eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen und den Inhalt der zum Verfahren beigezogenen Behördenakten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (93 Ordner) sowie des Regierungspräsidiums Darmstadt (7 Hefter) Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

    Die Klägerin hat dort die mit "B 42" und "B 44" bezeichneten Gebiete im Vorhabensbereich als naturnahe Bereiche aufgenommenen (siehe Anlage 17 zum Antragsschriftsatz im Verfahren 12 Q 7/05, Gerichtsakte 12 Q 7/05 Bl. 420 bis 431, insbesondere Bl. 424 bis 427) und als für diese Gebiete zu treffende Maßnahmen die Ausweisung von Altholzbeständen, die Dezimierung des Wildbestandes und die Extensivierung der Forstwirtschaft angegeben.

    Nach der Aussage im Erläuterungsbericht der Klägerin (Bl. 425 Gerichtsakte des Eilverfahrens 12 Q 7/05) sind die Gebiete B 42 und B 44 nicht in der Waldbiotopkartierung der Stadt enthalten.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 11.07.1991 - 4 B 120.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 A 11.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Vermeidungsgebot; Eingriff; Natur und

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

  • BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde -

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

  • BVerwG, 25.06.1975 - VIII C 77.74

    Nachdienen von Arrestzeiten - Begründung einer Ermessensentscheidung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 35/03

    Bebauungsplan: Sicherung durch Veränderungssperre

  • VGH Hessen, 16.08.2002 - 4 N 3272/01

    Normenkontrolle eines Regionalplans: Passivlegitimation des Landes; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01

    Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn -

  • VGH Hessen, 25.11.2004 - 12 A 1496/04

    Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung im Rahmen eines Austauschvertrages;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2004 - 20 B 1470/03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Baugenehmigung zur

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 991/96

    Änderungsgenehmigung für ehemaligen Militärflugplatz als Verkehrsflughafen

  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Sie wird im öffentlichen Interesse wahrgenommen und ist nicht speziell dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05, S. 35; siehe auch BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 20 A 01.00419 -, NuR 2004, 175, 177 f.).

    Dies gilt aber nicht für die hier streitigen Ziele "Regionaler Grünzug", "Grundwassersicherung" und "Walderhaltung" (siehe so bereits zu diesen Zielen des RPS 2000 Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Sie ist in der Feststellung des Plans enthalten und musste nicht ausdrücklich als Abweichungsentscheidung formuliert werden (vgl. Urteil des Senats vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 -, S. 82 f.).

    Die Grundzüge des RPS 2000 sind nicht berührt, weil die Abweichung sich lediglich auf einen flächenmäßig geringen Anteil des Regionalplans bezieht und eine Vorbildwirkung für andere Flächen angesichts der Singularität des Vorhabens nicht zu erwarten ist (siehe zu diesen Maßstäben ebenfalls das benannte Urteil des Senats vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

    Die Planfeststellungsbehörde geht zutreffend davon aus, dass Triebwerksprobeläufe zu den Wartungsarbeiten gehören, die mit dem Betrieb eines Großflughafens zwangsläufig verbunden sind (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 -, S. 13).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die allgemein zugänglichen Urteile des Senats vom 28. Juni 2005 (12 A 3/05, S. 20 ff.) und vor allem vom 21. August 2009 (11 C 318/08.T, Teil II.3.1, S. 311 ff.) verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Anpassungspflicht jedenfalls dann entsteht, wenn das private Vorhaben - wie hier - als im öffentlichen Interesse liegend anzusehen ist und der festgestellte Plan Grundlage von Enteignungen sein kann (vgl. Runkel in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 127. EL Oktober 2017, § 7 Rn. 4a; Schrödter in: Schrödter, BauGB, 8. Auflage, § 7 Rn. 8; Hessischer VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 3/05 -, juris).

    Eine Bindung des Beklagten als Planfeststellungsbehörde kommt vorliegend wohl bereits deshalb nicht in Betracht, weil zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenkneten - entscheidend dürfte hier wohl die 47. Änderung sein, mit der in Bissel und Döhlen Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung "Windenergie" dargestellt wurden - das Planfeststellungsverfahren betreffend die Mineralstoffdeponie Haschenbrok noch nicht bei der Planfeststellungsbehörde anhängig war und der Beklagte daher auch nicht als öffentlicher Planungsträger gehalten sein konnte, Widerspruch gegen den Flächennutzungsplan zu erheben, um eine Anpassungspflicht zu vermeiden (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 28.06.2005 - 12 A 3/05 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.1997 - 8 S 991/96 -, juris).

  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Zusammen betrachtet folgt aus den beiden Festlegungen damit weder eine verbindliche Vorgabe dahingehend, dass Verkehrsanlagen und andere Infrastrukturmaßnahmen im "Regionalen Grünzug" generell unzulässig sein sollen (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 3/05 -, Jurisdokument, Rdnr. 93), noch dass die Ziele "Regionaler Grünzug" und "Nutzung der Windenergie" sich gegenseitig ausschließen.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9601
OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05 (https://dejure.org/2005,9601)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 A 3.05 (https://dejure.org/2005,9601)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 A 3.05 (https://dejure.org/2005,9601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel; Pflicht des Flughafenbetreibers zur Aufrechterhaltung des Betriebs; Aufhebung der luftrechtlichen Genehmigung unabhängig vom Fortbestand der Planfeststellung; ...

  • Judicialis

    LuftVZO § 44 Abs. 1; ; LuftVZO § 44 Abs. 2; ; LuftVZO § ... 45 Abs. 1 Satz 1; ; LuftVZO § 48; ; LuftVZO § 48 Abs. 1; ; LuftVZO § 48 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVZO § 48 Abs. 2; ; LuftVZO § 48 Abs. 2, 1. HS; ; LuftVG § 6; ; LuftVG § 6 Abs. 1 Satz 4; ; LuftVG § 6 Abs. 2 Satz 4; ; LuftVG § 6 Abs. 4; ; LuftVG § 6 Abs. 4 Satz 1; ; LuftVG § 6 Abs. 4 Satz 2; ; LuftVG §§ 8 ff.; ; LuftVG § 8 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 4 Satz 1; ; LuftVG § 21 Abs. 4; ; LuftVG § 27 a; ; LuftVG § 27 b; ; LuftVG § 45 Abs. 1 Satz 1; ; VwVfG § 36; ; VwVfG § 37; ; VwVfG § 37 Abs. 1; ; VwVfG § 43 Abs. 2; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 49; ; VwVfG § 49 Abs. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 2; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 4; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 5; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; VwVfG § 50; ; VwVfG § 58 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 15 Abs. 3; ; BlnVwVfG § 1 Abs. 1; ; AtG § 9 b Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Ein unterstelltes Recht der Klägerinnen auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre nur verletzt, wenn der Beklagte die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwGE 52, 237, 244 f.; 107, 313, 322; 107, 350, 355 f.).

    a) Der von dem Beklagten beschrittene Weg ist nicht schon deshalb unzulässig, weil das Luftverkehrsrecht - anders als beispielsweise das Eisenbahnrecht in § 11 AEG - keine spezialgesetzliche Norm kennt, die die dauerhafte Einstellung des Betriebs ohne Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses regelt (zu § 11 AEG vgl. auch BVerwGE 107, 350, 353).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Selbst wenn man davon ausginge, dass der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte in eigenständiger Weise von der Gewährleistung der Eigentumsgarantie erfasst wird (offen gelassen BVerfGE 51, 193, 221 f.; 105, 252, 278.), fehlt es jedenfalls an dem erforderlichen Eingriff in die Substanz, der entsprechend schwer und unerträglich sein müsste (BVerfGE 13, 225, 229 f.).

    Soweit die Klägerinnen schließlich geltend machen, sie würden als auf Kurzstrecken operierende Unternehmen wegen der längeren Anfahrtswege nach Schönefeld Kunden verlieren und Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, ist dem zu entgegnen, dass Art. 12 Abs. 1 GG - ebenso wenig wie Art. 14 Abs. 1 GG - kein Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten garantiert (BVerfGE 105, 252, 265; vgl. auch BVerwGE 71, 183, 193).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Hierbei ist die angegriffene Entscheidung nicht einer objektiv-rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, sondern die Klägerinnen bleiben auf eine Rüge der fehlerhaften Abwägung eigener Belange beschränkt (BVerwGE 48, 56, 66).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Soweit die Klägerinnen schließlich geltend machen, sie würden als auf Kurzstrecken operierende Unternehmen wegen der längeren Anfahrtswege nach Schönefeld Kunden verlieren und Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, ist dem zu entgegnen, dass Art. 12 Abs. 1 GG - ebenso wenig wie Art. 14 Abs. 1 GG - kein Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfangs und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten garantiert (BVerfGE 105, 252, 265; vgl. auch BVerwGE 71, 183, 193).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Ein unterstelltes Recht der Klägerinnen auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre nur verletzt, wenn der Beklagte die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwGE 52, 237, 244 f.; 107, 313, 322; 107, 350, 355 f.).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Ein unterstelltes Recht der Klägerinnen auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange wäre nur verletzt, wenn der Beklagte die entsprechenden Belange nicht zutreffend ermittelt oder - obwohl abwägungserheblich - nicht in die Abwägung eingestellt oder sie verkannt hätte, oder wenn der Ausgleich der Belange in einer Weise vorgenommen worden wäre, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis stünde (vgl. BVerwGE 52, 237, 244 f.; 107, 313, 322; 107, 350, 355 f.).
  • VGH Bayern, 24.09.2003 - 14 CS 03.2041

    Nachbarklage, Hubschrauberlandeplatz an Universitätsklinik, isolierte Befreiung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Private Dritte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Verfahrens (vgl. dazu Wahl/Schütz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 Rn. 268 mit weiteren Nachweisen; zum nicht bestehenden Anspruch auf Durchführung eines luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens vgl. BayVGH DÖV 2004, 170 f.) Dies führt hier auch nicht zu einer gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßenden Rechtsschutzverweigerung.
  • BVerwG, 07.01.1992 - 7 B 153.91

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für eine stillgelegte Anlage; keine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Zieht man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Eisenbahnrecht heran, müsste man sogar zu dem Ergebnis kommen, dass vor der Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst die luftrechtliche Genehmigung aufzuheben wäre, weil einer auf Beseitigung des Flughafens zielenden Aufhebung der Planfeststellung die Außerdienstsetzung der Anlage vorausgehen müsste (BVerwG NVwZ-RR 1992, 457).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge kommt es, auch soweit Grundrechtspositionen berührt werden, angesichts der einverständlichen Mitwirkung der am Vertrag Beteiligten zumindest nicht zu einem Eingriff in dem Sinne, in dem nach dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes eine gesetzliche Grundlage erforderlich wäre (BVerwGE 42, 331, 335).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2005 - 12 A 3.05
    Sie können daher mangels eigentumsähnlicher Verfestigung bei der Schließung eines Flughafens ersatzlos entzogen werden, ohne dass das Vertrauen in den Fortbestand der Rechtsposition durch Grundrechte geschützt wäre (vgl. auch BVerfGE 45, 142, 170; 97, 271, 284).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

  • BVerwG, 20.06.1972 - I C 68.70
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1965 - III A 1126/65
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die dagegen gerichteten Klagen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 - abgewiesen.

    Das genügt den Anforderungen an die Planrechtfertigung und wird - für den Flughafen Tegel - durch das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2005 (OVG 12 A 3.05) bestätigt, das die Klage mehrerer Fluggesellschaften gegen den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Tegel abgewiesen hat.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Die dagegen gerichteten Klagen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 24. November 2005 - 12 A 3.05 - abgewiesen.

    Das genügt den Anforderungen an die Planrechtfertigung und wird - für den Flughafen Tegel - durch das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2005 (OVG 12 A 3.05) bestätigt, das die Klage mehrerer Fluggesellschaften gegen den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel abgewiesen hat.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Die dagegen gerichteten Klagen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 - abgewiesen.

    Das genügt den Anforderungen an die Planrechtfertigung und wird - für den Flughafen Tegel - durch das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2005 (OVG 12 A 3.05) bestätigt, das die Klage mehrerer Fluggesellschaften gegen den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel abgewiesen hat.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Die dagegen gerichteten Klagen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit - noch nicht rechtskräftigem - Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 - abgewiesen.

    Das genügt den Anforderungen an die Planrechtfertigung und wird - für den Flughafen Tegel - durch das - noch nicht rechtskräftige - Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. November 2005 (OVG 12 A 3.05) bestätigt, das die Klage mehrerer Fluggesellschaften gegen den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel abgewiesen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 2.05

    Aufgabe des Verkehrflughafens Berlin-Tempelhof; Dispositionsbefugnis des

    Im Übrigen folge der Beklagte - soweit der Senat die Dispositionsfreiheit der Beigeladenen über die Genehmigung nicht anerkenne - vorsorglich dem Urteil des Senats vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -.

    Die angegriffenen Bescheide mit diesem Inhalt bedürfen gegenüber den Klägerinnen keiner Ermächtigungsgrundlage (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 1.05

    OVG weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

    Im Übrigen folge der Beklagte - soweit der Senat die Dispositionsfreiheit der Beigeladenen über die Genehmigung nicht anerkenne - vorsorglich dem Urteil des Senats vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -.

    Der angefochtene Bescheid mit diesem Inhalt bedarf gegenüber den Klägerinnen keiner Ermächtigungsgrundlage (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Mit (bestandskräftigem) Bescheid vom 29. Juli 2004 widerrief der Beklagte die luftrechtliche Genehmigung mit Blick auf den geplanten Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 - sowie dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - 4 B 18.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 6 A 10.14

    Kein neuer Schallschutz für die Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel

    Die Schließung des Flughafens ist bereits durch bestandskräftigen Bescheid über den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung vom 29. Juli 2004 verfügt worden (vgl. dazu Urteil des 12. Senats vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 12 A 9.06

    Stillegung eines planfestgestellten Verkehrsflughafens; Umfang der

    Die angegriffenen Bescheide mit diesem Inhalt bedürfen gegenüber den Klägerinnen keiner Ermächtigungsgrundlage (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 6 A 22.14

    Verkehrsflughafen Berlin-Tegel; Schutz vor Fluglärm; Anspruch auf nachträgliche

    Die Schließung des Flughafens ist bereits durch bestandskräftigen Bescheid über den Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung vom 29. Juli 2004 verfügt worden (vgl. dazu Urteil des 12. Senats vom 24. November 2005 - OVG 12 A 3.05 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2014 - 6 A 18.14

    Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen; passive und aktive

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 22.08.2006 - 12 A 3.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81036
VG Berlin, 22.08.2006 - 12 A 3.05 (https://dejure.org/2006,81036)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.08.2006 - 12 A 3.05 (https://dejure.org/2006,81036)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. August 2006 - 12 A 3.05 (https://dejure.org/2006,81036)
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