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   OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99   

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OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99 (https://dejure.org/2000,7452)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2000 - 24 U 50/99 (https://dejure.org/2000,7452)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 24 U 50/99 (https://dejure.org/2000,7452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schönheitsreparaturen ; Nutzungsentschädigung ; Mietausfallschaden ; Modernisierungszuschlag ; Möblierungszuschlag ; Schadensersatz Mobiliar; Nebenkosten

  • Judicialis

    BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § ... 432; ; BGB § 558 Abs. 1; ; BGB § 558 Abs. 2 1. Alt.; ; BGB § 326 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 211 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 477 Abs. 2; ; BGB § 202 Abs. 1; ; BGB § 639 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 2; ; BGB § 211 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 557 Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 224; ; ZPO § 288; ; ZPO § 532; ; ZPO § 290; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen; Rückgabe der Mietsache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    a) Derartige Ansprüche verjähren gemäß § 558 Abs. 1 BGB in sechs Monaten (vgl. BGH NJW 1998, 1303; NJW 1995, 252).

    b) Die Verjährungsfrist beginnt nach § 558 Abs. 2 1. Alt. BGB mit der Rückgabe der Mietsache, frühestens jedoch mit dem Eintreten der Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 S. 2 BGB, d.h. mit der Umwandlung des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs in den Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    e) Mangels einer § 477 Abs. 2 BGB entsprechenden Vorschrift im Mietrecht blieb das selbständige Beweisverfahren als solches ohne verjährungsrechtliche Folgen (vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.2.b), bestätigt durch BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    Die Absprachen sind des weiteren nicht als Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB anzusehen (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Verjährungsfrist des § 558 BGB s. BGH NJW 1985, 798, bestätigt durch BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    b) Die Kläger könnten ihre Ansprüche vielmehr nur als Schadensersatz wegen Verzuges der Beklagten mit der Renovierung der Räume (sogenannter Mietausfallschaden, vgl. BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303) geltend machen.

    Auch soweit sie ursprünglich rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht worden waren (insoweit gilt § 224 BGB nur eingeschränkt, vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.3.), sind diese Ansprüche selbständig verjährt: Die kurze Verjährungsvorschrift des § 558 Abs. 1 BGB gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mietausfallschäden (BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303), die Ausführungen unter 1.f), g) gelten entsprechend.

    Die Rechtshängigkeit von Mietausfallschäden für den Zeitraum 1994 unterbrach nicht die Verjährung für die Folgezeiträume (vgl. BGH NJW 1998, 1303).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    a) Derartige Ansprüche verjähren gemäß § 558 Abs. 1 BGB in sechs Monaten (vgl. BGH NJW 1998, 1303; NJW 1995, 252).

    e) Mangels einer § 477 Abs. 2 BGB entsprechenden Vorschrift im Mietrecht blieb das selbständige Beweisverfahren als solches ohne verjährungsrechtliche Folgen (vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.2.b), bestätigt durch BGH NJW 1998, 1303 unter II.1.c)).

    b) Die Kläger könnten ihre Ansprüche vielmehr nur als Schadensersatz wegen Verzuges der Beklagten mit der Renovierung der Räume (sogenannter Mietausfallschaden, vgl. BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303) geltend machen.

    Als abhängiger Nebenanspruch zum Renovierungsanspruch (s. 1.) sind sie zusammen mit diesem verjährt (§ 224 BGB, vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.1.).

    Auch soweit sie ursprünglich rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist gerichtlich geltend gemacht worden waren (insoweit gilt § 224 BGB nur eingeschränkt, vgl. BGH NJW 1995, 252 unter II.3.), sind diese Ansprüche selbständig verjährt: Die kurze Verjährungsvorschrift des § 558 Abs. 1 BGB gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mietausfallschäden (BGH NJW 1995, 252; NJW 1998, 1303), die Ausführungen unter 1.f), g) gelten entsprechend.

  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    d) Die Unterbrechungswirkung endete gemäß § 211 Abs. 2 S. 1 BGB mit der - u.a. - auf Wunsch der Kläger erfolgten Nichtterminierung des Rechtsstreits im November/Dezember 1994 (vgl. BGH NJW 1998, 2274 unter II.3.).

    f) Es ist bereits zweifelhaft, ob die übereinstimmende Bitte der Parteien im Termin vom 10. November 1994 vor dem Amtsgericht Remscheid (Bl. 20 GA), das Verfahren zunächst zum Ruhen zu bringen, als Stundungsabrede im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB auszulegen wäre, insbesondere ob die Beklagte vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein sollte und die Kläger sich erkennbar der Möglichkeit eines jederzeitigen Weiterbetreibens begeben wollten (vgl. BGH NJW 1998, 2274 unter II.4.a)).

    Die nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens dem Gläubiger zuzubilligende kurze Überlegungsfrist (vgl. BGH NJW 1998, 2274 unter II.4.b) war am 08. Mai 1996 abgelaufen.

    Damit ist das Verfahren auf Betreiben der Kläger zum Stillstand gekommen, der Weiterbetrieb lag nunmehr allein in deren Verantwortung (vgl. BGH NJW 1998, 2274 unter II.3.).

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Zwar reicht dazu jede Prozeßhandlung aus, die erkennbar auf die Beendigung des Stillstands ausgerichtet und tatsächlich geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1971, 751; NJW 1979, 809; NJW-RR 1988, 279; NJW-RR 1994, 514; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091).

    Die Kläger wiesen damit nur auf die unterlassene Beifügung bestimmter - lesbarer - Unterlagen zum Schriftsatz vom 19. Juli 1997 hin; dies hatte keine prozessualen Wirkungen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 unter 3.; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091), welche das Verfahren in ein anderes Stadium bringen sollten.

  • OLG Nürnberg, 27.03.1995 - 7 UF 4166/94

    Stufenklage; Unterbrechung der Verjährung; Stillstand des Prozesses;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Zwar reicht dazu jede Prozeßhandlung aus, die erkennbar auf die Beendigung des Stillstands ausgerichtet und tatsächlich geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1971, 751; NJW 1979, 809; NJW-RR 1988, 279; NJW-RR 1994, 514; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091).

    Die Kläger wiesen damit nur auf die unterlassene Beifügung bestimmter - lesbarer - Unterlagen zum Schriftsatz vom 19. Juli 1997 hin; dies hatte keine prozessualen Wirkungen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 279 unter 3.; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091), welche das Verfahren in ein anderes Stadium bringen sollten.

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Selbst wenn die Beklagte ihrer Verpflichtung zur Schönheitsreparatur/Renovierung nicht nachgekommen sein sollte, wären die Räume im Sinne des § 556 Abs. 1 BGB zurückgegeben worden (vgl. BGHZ 86, 204; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdnr. 1114).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Selbst wenn man den Stillstand des Prozesses erst mit dem Zugang der gerichtlichen Verfügung vom 16. August 1996 ansetzt (vgl. für die Widerspruchsnachricht BGH NJW 1997, 1777), war der Schriftsatz vom 20. März 1997, bei Gericht am nächsten Tage eingegangen, nicht mehr geeignet, die bereits im Februar 1997 abgelaufene Verjährungsfrist erneut zu unterbrechen, § 211 Abs. 2 S. 2 BGB.
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Zwar reicht dazu jede Prozeßhandlung aus, die erkennbar auf die Beendigung des Stillstands ausgerichtet und tatsächlich geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1971, 751; NJW 1979, 809; NJW-RR 1988, 279; NJW-RR 1994, 514; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Die Beklagte hatte bereits vorher - nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens - mit Schriftsatz vom 19. Juli 1996 die geltend gemachten Ansprüche der Kläger dem Grunde und der Höhe nach sowie als teilweise verjährt abgelehnt; etwaige Verhandlungen (s. f)) waren jedenfalls damit beendet (vgl. BGH NJW 1998, 2819 unter 11.2.).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.01.2000 - 24 U 50/99
    Zwar reicht dazu jede Prozeßhandlung aus, die erkennbar auf die Beendigung des Stillstands ausgerichtet und tatsächlich geeignet ist, den Prozeß wieder in Gang zu setzen, wobei ein nicht zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH NJW 1971, 751; NJW 1979, 809; NJW-RR 1988, 279; NJW-RR 1994, 514; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 1091).
  • BGH, 21.01.1971 - VII ZR 137/69

    Rechtsfolgen eines Verfahrensstillstands nach Überleitung des Mahnverfahrens in

  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • OLG Brandenburg, 24.02.1999 - 3 U 154/98

    Bestimmheit des Anspruchs auf Zahlung rückständiger Miete ; Mietverträge über

  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

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