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   OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00   

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https://dejure.org/2001,9418
OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,9418)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,9418)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,9418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tripp-Trapp-Stuhl

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 23, 24, 97 Abs. 1, 120 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 § 24 § 97 Abs. 1
    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 388/99
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Die Schutzfähigkeit konkret von Stühlen, Sesseln und anderen Sitzmöbeln war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH, GRUR 1961, 635 - Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1974, 740 - Sessel; BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH, GRUR 1987, 903 - Le Corbusier-Möbel).

    Von einer technischen Bedingtheit der Gestaltungsform kann nur dann ausgegangen werden, wenn selbst die Aufgabe, einen höhenverstellbaren, auf Kufen stehenden Kinderhochstuhl herzustellen, nur durch die fragliche Formgebung zu lösen wäre (vgl. BGH, GRUR 1961, 635, 637 - Stahlrohrstuhl).

    Ein unzulässiger Eingriff in das Urheberrecht an einem Werk der bildenden Kunst liegt nicht nur dann vor, wenn eine gegenständlich völlig übereinstimmende Nachbildung des Schutzobjekts versucht worden ist, sondern bereits dann, wenn wesentliche künstlerische Züge, die dem Werk seine schutzfähige individuelle Prägung verleihen, wiederkehren, mag auch der Nachahmer sich bemüht haben, durch abweichende Elemente die Abhängigkeit von dem unfrei benutzten Werk zu verschleiern (BGH, GRUR 1961, 635, 638- Stahlrohrstuhl).

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91

    Freie Benutzung von Comic-Figuren - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Vielmehr hat die Beklagte bei der Gestaltung ihres Produkts - trotz unverkennbarer Übereinstimmungen - den erforderlichen Abstand zu der persönlichen geistigen Schöpfung des Urhebers P.O. eingehalten, der Voraussetzung dafür ist, dass demgegenüber die Wesenszüge des Tripp-Trapp-Stuhl verblassen (vgl. BGH, GRUR 1994, 206, 208 - Alcolix; Fromm/Nordemann-Vinck, aaO., § 24 Rdn. 2 m.w.N.).

    Dabei ist von dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz auszugehen, dass für die Frage, ob eine (unfreie) Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, die Übereinstimmungen, nicht die Verschiedenheiten maßgeblich sind (BGH, GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen; BGH, GRUR 1994, 206, 208 - Alcolix), denn der Verkehr richtet sein Augenmerk i.d.R. mehr auf Übereinstimmungen als auf abweichende Merkmale (Fromm/Nordemann-Vinck, aaO., Rdn. 4).

  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Für den Urheberrechtsschutz ist danach ein höherer schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu fordern (BGH, GRUR 1979, 332, 336 - Brombeerleuchte; BGH, GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel).

    Zwar schließt die Übernahme eines nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen eines Sonderrechtsschutzes geregelten Werks einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz nicht aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen; diese die Unlauterbarkeit begründenden Umstände müssen allerdings außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGH, GRUR 1958, 500, 503 _ Mecki Igel; BGH, GRUR 1987, 814 ff. _ Zauberflöte), denn der wettbewerbliche Leistungsschutz hat die Wertungen des Sonderrechtsschutzes hinzunehmen (BGH, GRUR 1995, 581, 583 - Silberdistel; BGH NJW 1998, 3773, 3775 - Les-Paul-Gitarren).

  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Daran scheitert der Urheberrechtsschutz im vorliegenden Fall jedoch nicht Ist nämlich ein Werk unter Verwendung bekannter Stilmittel hergestellt worden, kann es gleichwohl urheberrechtsschutzfähig sein, wenn mit diesen Stilmitteln im Ergebnis eine eigenpersönliche geistige Schöpfung von ausreichender Gestaltungshöhe erzielt worden ist Denn in der Kunst wird vielfach auf bekannte Stilmittel zurückgegriffen; die Verwendung neuartiger Stilmittel und die Schaffung einer neuen Stilrichtung sind eher die Ausnahme (BGH, GRUR 1988, 690, 692 - Kristallfiguren).

    (3) Grundlage einer Beurteilung der verletzungsrelevanten Übereinstimmungen bzw. Abweichungen der Möbelstücke kann nach Auffassung des Senats dabei ausschließlich eine Betrachtung des Gesamteindrucks des jeweiligen Kinderhochstuhls sein (vgl. hierzu: BGH, GRUR 1988, 690, 692 - Kristallfiguren).

  • BGH, 27.05.1981 - I ZR 102/79

    Stahlrohrstuhl II

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Die Schutzfähigkeit konkret von Stühlen, Sesseln und anderen Sitzmöbeln war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH, GRUR 1961, 635 - Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1974, 740 - Sessel; BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH, GRUR 1987, 903 - Le Corbusier-Möbel).

    Unzulässig ist deshalb die Nachahmung derjenigen künstlerischen Züge, die dem Werk insgesamt seine schutzfähige eigenpersönliche Prägung verleihen (BGH, GRUR 1981, 820, 823 - Stahlrohrstuhl II).

  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 115/99

    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls als Werk der angewandten Kunst

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Hierzu hat der Senat in dem Parallelverfahren 3 U 115/99 ausgeführt:.

    Hierzu hatte der Senat ebenfalls in dem Parallelverfahren 3 U 115/99 Ausführungen gemacht, die gleichermaßen für das vorliegende Verfahren Geltung zu beanspruchen haben:.

  • BGH, 10.10.1973 - I ZR 93/72

    Sessel

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Die Schutzfähigkeit konkret von Stühlen, Sesseln und anderen Sitzmöbeln war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH, GRUR 1961, 635 - Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1974, 740 - Sessel; BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH, GRUR 1987, 903 - Le Corbusier-Möbel).

    Eine Urheberrechtsverletzung ist mit der Nachbildung der konkreten Formen gegeben, in denen die ästhetische Wertung ihre Grundlage hat und auf denen daher der Urheberrechtsschutz beruht (vgl. BGH, GRUR 1974, 740, 741 - Sessel).

  • BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91

    Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Dabei ist von dem in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz auszugehen, dass für die Frage, ob eine (unfreie) Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, die Übereinstimmungen, nicht die Verschiedenheiten maßgeblich sind (BGH, GRUR 1994, 191, 193 - Asterix-Persiflagen; BGH, GRUR 1994, 206, 208 - Alcolix), denn der Verkehr richtet sein Augenmerk i.d.R. mehr auf Übereinstimmungen als auf abweichende Merkmale (Fromm/Nordemann-Vinck, aaO., Rdn. 4).
  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Denn eine wettbewerbswidrige Rufausnutzung ist erst dann anzunehmen, wenn Eigenart und Besonderheit des Erzeugnisses zu Qualitätserwartungen (Gütevorstellungen) führen, die der Originalware zugeschrieben werden und der nachgeahmten Ware deshalb zugute kommen, weil der Verkehr sie mit ersterer verwechselt (BGH, GRUR 1985, 876, 877 - Tchibo/Rolex 1; BGH, GRUR 1996, 210, 212 - Vakuumpumpen).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00
    Zwar schließt die Übernahme eines nach den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen eines Sonderrechtsschutzes geregelten Werks einen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz nicht aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen; diese die Unlauterbarkeit begründenden Umstände müssen allerdings außerhalb des Sonderschutztatbestandes liegen (BGH, GRUR 1958, 500, 503 _ Mecki Igel; BGH, GRUR 1987, 814 ff. _ Zauberflöte), denn der wettbewerbliche Leistungsschutz hat die Wertungen des Sonderrechtsschutzes hinzunehmen (BGH, GRUR 1995, 581, 583 - Silberdistel; BGH NJW 1998, 3773, 3775 - Les-Paul-Gitarren).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84

    "Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei

  • BGH, 01.04.1958 - I ZR 49/57

    Mecki-Igel I / Mecki - Igel I

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 15/85

    Le Corbusier-Möbel

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 32/78

    Architektenentwürfe als persönliche geistige Schöpfung im Sinne des

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme

  • OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die

    In einem Verfahren, in dem ein Modell der Klägerin seitens der Firma T ("Tripp Trapp") angegriffen wurde, hat auch das OLG Hamburg - das den Streit unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten entschieden hat - entscheidend auf die Gestaltung der Seitenteile abgestellt, die für den Gesamteindruck der Produkte maßgeblich seien (L-förmig für "Tripp Trapp", A-förmig für das Produkt der Klägerin, OLG Hamburg, Urteil vom 1.11.2001 - 3 U 155/00 - juris Tz. 106 - Tripp-Trapp-Stuhl II).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2007 - 20 U 180/06

    Kriterien für das Vorliegen einer unzulässigen Nachbildung

    Mit seiner Bestimmung des Schutzbereichs des Urheberrechts befindet sich der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 01. November 2001 (3 U 155/00) - rechtskräftig infolge Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2002 (I ZR 306/01) -, welches den "SIT-UP"-Stuhl der Fa. R. (Anlage AG 7) betraf.

    Die "Nutenlösung" wies zudem auch bereits der Stuhl "Sit Up I" eines anderen Herstellers auf, dessen Vertrieb das Oberlandesgericht Hamburg in der oben bereits angeführten Verfahren nicht verboten hat (Urteil vom 1.11.2001 - 3 U 155/00, Abbildung K 11; rechtskräftig infolge des bereits zitierten Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs).

  • OLG Köln, 27.02.2009 - 6 U 191/08
    Der Senat schließt sich - und zwar auch im Hinblick auf die drei mit den Anlagen AG 2 bis AG 4 vorgelegten damals vorbekannten Stuhlformen - ergänzend den ausführlichen und erschöpfenden Begründungen des OLG Hamburg zur Schutzfähigkeit des Stuhles "C" in den als Anlagen AG 1 und Ast 14 vorgelegten Urteilen vom 1.11.2001 in den Verfahren 3 U 155/00 und 3 U 115/99 sowie in dem Urteil vom 21.8.2002 (OLGR Hamburg 2003, 259) an.
  • LG Köln, 16.09.2009 - 28 O 512/09
    Der Senat schließt sich - und zwar auch im Hinblick auf die drei mit den Anlagen AG 2 bis AG 4 vorgelegten damals vorbekannten Stuhlformen - ergänzend den ausführlichen und erschöpfenden Begründungen des OLG Hamburg zur Schutzfähigkeit des Stuhles "S" in den als Anlagen AG 1 und Ast 14 vorgelegten Urteilen vom 1.11.2001 in den Verfahren 3 U 155/00 und 3 U 115/99 sowie in dem Urteil vom 21.8.2002 (OLGR Hamburg 2003, 259) an.".
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11229
OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,11229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Positive Feststellungsklage; Unternehmer; Wichtiger Grund; Kündigung; Handlungsvertretervertrag; Schadensersatz

  • unalex.eu

    Art. 21 EuGVÜ
    Rechtshängigkeit - Allgemein zur Rechtshängigkeitsregel der Brüssel I-VO - "Torpedoklagen" - das ungelöste Strukturproblem der Brüssel I-VO - Derselbe Anspruch - Derselbe Gegenstand bei Klagen aus Vertrag - Rechtsfolgen mehrfacher Rechtshängigkeit - Beachtung der ...

  • Judicialis

    HGB § 89 a; ; HGB § ... 89 a Abs. 2; ; ZPO § 539; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 36; ; ZPO § 167; ; EuGVÜ Art. 21; ; EuGVÜ Art. 21 I; ; EuGVÜ Art. 22; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 3; ; EuGVÜ Art. 6 Nr. 3; ; EMRK Art. 6

  • rechtsportal.de

    Handelsvertreter - positive Feststellungsklage - wichtiger Grund für Kündigung - Schadensersatz - "derselbe Anspruch" - Aufhebung von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Ein solches Ergebnis, das die Wirkung jeder gerichtlichen Entscheidung auf das nationale Hoheitsgebiet beschränkte, liefe den Zielen des EuGVÜ zuwider, dass auf eine Verstärkung des Rechtsschutzes innerhalb der gesamten Gemeinschaft und eine Erleichterung der Anerkennung der in jedem Vertragsstaat ergangenen gerichtlichen Entscheidungen in jedem anderen Vertragsstaat gerichtet ist (EuGH NJW 1989, 665 f [666]).
  • BGH, 08.02.1995 - VIII ZR 14/94

    Begriff der Rechtshängigkeit in Art. 21 EuGVÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz in Art. 21 EuGVÜ unabhängig davon, ob zuerst eine Leistungsklage oder eine Feststellungsklage erhoben wurde (BGH NJW 1995, 1758 f m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1985 - III ZR 3/85

    Anhängigkeit von Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einem gegensätzlichen Ergebnis könnte dies zur Nichtanerkennung einer Entscheidung nach Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ führen, was ebenso vermieden werden soll wie eine doppelte Verurteilung mit entsprechenden Kostenfolgen zum Nachteil des Beklagten (BGH NJW 1997, 870 ff [872]; BGH IPRax 1986, 293 f; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 21 Rz. 7; Wolf, Rechtshängigkeit und Verfahrenskonnexität nach EuGVÜ, EuZW 1995, 365 ff; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rz. 748).
  • OLG Köln, 06.06.1994 - 12 U 186/93

    Urteil; Unkenntnis der Konkurseröffnung; Unwirksamkeit ; Unterbrechung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.04.2001 - 3 U 155/00
    Auf das zulässige Rechtsmittel der Beklagten ist daher - trotz Vorliegen des Aussetzungstatbestandes und unabhängig von einem dahin gestellten Berufungsantrag - die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (OLG Köln NJW-RR 1995, 891 für den Fall einer Unterbrechung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Die Vorschrift normiert ebenso wie das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO eine negative Prozessvoraussetzung (vgl. zu Art. 21 EuGVÜ BGH, Urteile vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 36/84, NJW 1986, 662; vom 20. November 2003 - I ZR 294/02, BGHZ 157, 66, 68 zu Art. 31 Abs. 2 CMR; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 288, 289).
  • LG Bonn, 26.06.2003 - 7 O 22/02

    Ausschließliche Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, intertemporaler

    Dies gilt aufgrund der ständigen Auslegungspraxis des Europäischen Gerichtshofes zu dem Begriff "desselben Anspruch[s]" in Art. 21 EuGVÜ ungeachtet der zeitlichen Reihenfolge auch im Verhältnis von Leistungsklage zu negativer Feststellungsklage (BGH, NJW 1995, 1758 f.; OLG Stuttgart, IPRax 2002, 125, 126; vgl. auch die Nachweise bei Kropholler , Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Auflage 1998, Art. 21 Rz. 6 ff.; Thomas/Putzo- Hüßtege , 23. Auflage 2001, Art. 21 EuGVÜ Rz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.01.2001 - 3 U 155/00 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8190
OLG Köln, 23.01.2001 - 3 U 155/00 BSch (https://dejure.org/2001,8190)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 U 155/00 BSch (https://dejure.org/2001,8190)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 U 155/00 BSch (https://dejure.org/2001,8190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BinSchG § 3; ; BinSchG § ... 92 ff; ; BinSchG § 114; ; Rheinschifffahrtspolizeiverordnung § 6.03 Nr. 3; ; Rheinschiffahrtspolizeiverordnung § 1.04; ; Rheinschiffahrtspolizeiverordnung § 6.31; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Zur Frage des Verschuldens des bei unsichtigem Wetter fahrenden Schiffsführers eines nicht radarausgerüsteten Motorschiffes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Aachen, 19.04.2000 - 5 C 5/00

    Mietminderung bei Auftreten von Ratten im Hof des Hauses

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - 3 U 155/00
    3 U 155/00 BSch 5 C 5/00 BSch Rheinschiffahrtsgericht AG Duisburg-Ruhrort .

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Juli 2000 verkündete Urteil des Rheinschiffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 5/00 BSch - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18871
OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,18871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,18871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2001 - 3 U 155/00 (https://dejure.org/2001,18871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.03.1999 3 U 44/98 ; Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 ).

    Nur ausnahmsweise kann auch bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers eine Beweislastumkehr ausgeschlossen sein, wenn es gänzlich unwahrscheinlich ist, daß der Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VWR 1998, 457).

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Beweiserleichterungen bis zur Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Bei einer nur relativen Operationsindikation soll der Patient zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes in die Lage versetzt werden, eigenständig zu entscheiden, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und in welchem Umfang er sich auf die Risiken einlassen will (BGH NJW 2000, 1788).
  • OLG Hamm, 06.12.1999 - 3 U 86/99

    Ursachenzusammenhang zwischen der Fehlposition eines Nabelvenenkatheters und

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.03.1999 3 U 44/98 ; Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 ).
  • OLG Hamm, 24.03.1999 - 3 U 44/98
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.03.1999 3 U 44/98 ; Urteil vom 06.12.1999 3 U 86/99 ).
  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00

    Chirotherapeutische Behandlung

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 04.04.2001 - 3 U 155/00 -).
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