Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 03.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03, 3 U 212/03 - 19   

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https://dejure.org/2003,5692
OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03, 3 U 212/03 - 19 (https://dejure.org/2003,5692)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.12.2003 - 3 U 212/03, 3 U 212/03 - 19 (https://dejure.org/2003,5692)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 2003 - 3 U 212/03, 3 U 212/03 - 19 (https://dejure.org/2003,5692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens ausscherenden Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall eines überholenden und eines ordnungsgemäß entgegenkommenden PKW; Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Einleitung eines Überholvorgangs; Ausschluss jeder Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs; Anforderungen an ein Abbremsen und Wiedereinscheren; ...

  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 139 Abs. 2; ; ZPO § 314; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; StVO § 1 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 3 Abs. 2; ; StVO § 5 Abs. 2 Satz 1; ; StVO § 5 Abs. 3; ; EGBGB Art. 229 § 8 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2 a. F.; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 840; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Sorgfaltspflicht und Haftung eines zur Überprüfung des Überholvorganges ausscherenden Kraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Kraftfahrer, der nach links ausschert, um zu überprüfen, ob die Gegenfahrbahn frei ist und er einen Überholvorgang einleiten kann, muss äußerste Sorgfalt anwenden, um jedwede Gefährdung des Gegenverkehrs auszuschließen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Hamm, 13.12.1999 - 13 U 111/99

    Haftungsverteilung bei Streifkollision eines PKW mit einem entgegenkommenden,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
    Er muss überblicken können, dass der gesamte Vorgang vom Ausscheren bis zum Wiedereingliedern mit richtigem Abstand unter Berücksichtigung etwaigen - auch erst während des Überholens auftauchenden - Gegenverkehrs, für einen durchschnittlichen Fahrer ohne irgendein Wagnis gefahr- und bedingungslos möglich sein werde (vgl. BGH, VersR 2000, 736; KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, DAR 2000, 265; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

    Muss er die Gegenfahrbahn benutzen, so darf er nur überholen, wenn er diese auf der gesamten zum Überholen benötigten Strecke zuzüglich des Weges überblicken kann, den ein etwaiges mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit entgegenkommendes Fahrzeug zurücklegt (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 265; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 290; DAR 1996, 290; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

  • KG, 25.04.2001 - 1 Ss 321/00

    Begriff der unklaren Verkehrslage beim Überholen; Strafschärfende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
    Der Überholvorgang muss mit Gewissheit gefahrlos beenden werden können (vgl. KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1555; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25 m. w. N.).

    Er muss überblicken können, dass der gesamte Vorgang vom Ausscheren bis zum Wiedereingliedern mit richtigem Abstand unter Berücksichtigung etwaigen - auch erst während des Überholens auftauchenden - Gegenverkehrs, für einen durchschnittlichen Fahrer ohne irgendein Wagnis gefahr- und bedingungslos möglich sein werde (vgl. BGH, VersR 2000, 736; KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, DAR 2000, 265; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1994 - 5 Ss OWi 86/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03
    Muss er die Gegenfahrbahn benutzen, so darf er nur überholen, wenn er diese auf der gesamten zum Überholen benötigten Strecke zuzüglich des Weges überblicken kann, den ein etwaiges mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit entgegenkommendes Fahrzeug zurücklegt (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 265; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 290; DAR 1996, 290; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

    Dies gilt von dem Augenblick an, von dem der Überholvorgang nicht mehr gefahrlos abgebrochen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1994, 290; zfs 1997, 354; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25).

  • LG Stuttgart, 19.06.2009 - 4 S 63/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zuzubilligende Reaktionszeiten bei Fahrspurwechsel

    - Nach der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 23.12.2003, 3 U 212/03, 3 U 212/03 - 19, kann - je nach den sonstigen Umständen des Einzelfalls - selbst eine um 0, 6 bis 0, 8 Sekunden verspätete Reaktion als derart geringes Verschulden angesehen werden, dass dieses nicht zu einer Mithaftung führt.
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   OLG Hamburg, 03.02.2005 - 3 U 212/03   

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https://dejure.org/2005,9446
OLG Hamburg, 03.02.2005 - 3 U 212/03 (https://dejure.org/2005,9446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2005 - 3 U 212/03 (https://dejure.org/2005,9446)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 3 U 212/03 (https://dejure.org/2005,9446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Berufung; Inhalt von Pflichtangaben zu den Rubriken "Stoffgruppe oder Indikationsgruppe" und "Anwendungsgebiete" in der Packungsbeilage eines Arzneimittels; Irreführung durch die Packungsbeilage eines Arzneimittels; Verbot ...

  • Judicialis

    AMG § 8; ; AMG § 11; ; UWG § 5; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de

    AMG § 8; AMG § 11; UWG § 5; ZPO § 253
    Irreführende Angaben in der Packungsbeilage eines Arzneimittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Glucosaminsulfat 750 mg Tagesdosis

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.02.2005 - 3 U 212/03
    Jenem Rechtsstreit ist ein entsprechendes einstweiliges Verfügungsverfahren vorausgegangen; das Landgericht Köln hatte mit dem Urteil vom 5. Juli 2002 (Landgericht Köln 81 O 65/02: Anlage B 3) die Beschlussverfügung vom 28. März 2002 (Anlage B 2) bestätigt, die dagegen gerichtete Berufung ist vom Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 3. Januar 2003 zurückgewiesen worden (OLG Köln 6 U 140/02: Anlage B 4).
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