Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06   

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https://dejure.org/2007,750
BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06 (https://dejure.org/2007,750)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - III ZR 164/06 (https://dejure.org/2007,750)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - III ZR 164/06 (https://dejure.org/2007,750)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 1034 Abs. 2
    Schiedsvereinbarung im Bauträgervertrag wirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Schiedsvereinbarung durch eine formularmäßig ausbedungene unangemessene Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei; Geltendmachung eines Antrags nach § 1034 Abs. 2 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) zur Erreichung einer ausgewogenen ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Schiedsvereinbarung: Zustandekommen/Formwirksamkeit, AGB Bildung des Schiedsgerichts: - Benennungsverfahren; - Korrektur des Benennungsverfahrens schiedsrichterliches Verfahren: - Verfahrensvorschriften

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Einschränkung des Auswahlrechtes führt nicht zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung; Schiedsrichter; Inhaltskontrolle; Schiedsgericht

  • rabüro.de

    Zu den Folgen einer unangemessenen Einschränkung des Schiedsrichterbenennungsrechts

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: AGB Kontrolle der Schiedsklausel, Abbedungenes Schiedsrichterwahlrecht

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1 Cl; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Cl; ; ZPO § 1034 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; ZPO § 1034 Abs. 2
    Wirksame Schiedsvereinbarung trotz unangemessener formularmäßiger Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei

  • RA Kotz

    Schiedsgericht - ausgewogene Zusammensetzung - Schiedrichterernennungsrecht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Formularmäßige Schiedsabrede im Verbrauchervertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen einer unangemessenen Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Einschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1466
  • MDR 2007, 903
  • DNotZ 2007, 468
  • NZBau 2007, 298
  • NZM 2007, 337
  • SchiedsVZ 2007, 163
  • VersR 2007, 1434
  • WM 2007, 959
  • BauR 2007, 1039
  • BauR 2007, 934
  • ZfBR 2007, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 265/03

    Zulässigkeit und Rechtsfolgen einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel in einer

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06
    Der Senat hat die Frage, ob und inwieweit eine formularmäßige Schiedsklausel über die - im Streitfall erfüllten - strengen Anforderungen des § 1031 Abs. 5 ZPO hinaus überhaupt der Kontrolle nach dem hier noch anwendbaren (vgl. Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB) AGB-Gesetz zu unterwerfen ist, offen gelassen (vgl. BGHZ 162, 9, 15); sie muss auch jetzt nicht entschieden werden.
  • OLG Celle, 04.11.1999 - 8 SchH 3/99
    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06
    b) Die (namentliche) Festlegung der Person des Schiedsrichters in einem formularmäßigen Schiedsvertrag dürfte allerdings den Vertragspartner des AGB-Verwenders unangemessen benachteiligen; denn er verliert dadurch praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts (vgl. Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 9 Rn. 10; Mankowski EWiR 2000, 411, 412; a.A. OLG Celle OLG-Report 2000, 57).
  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 192/84

    Anerkennung eines englischen Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06
    Eine solche unzulässige Einschränkung des Ernennungsrechts einer Partei hat aber nach der Einführung des § 1034 Abs. 2 ZPO durch das Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224) nicht mehr die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung zur Folge (so noch zu §§ 1025 ff ZPO a.F.: BGHZ 54, 392, 394 f.; zurückhaltender bei ausländischen Schiedssprüchen dagegen Senatsurteil BGHZ 98, 70, 73 ff).
  • BGH, 05.11.1970 - VII ZR 31/69

    Überparteilichkeit von Schiedsgerichten

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZR 164/06
    Eine solche unzulässige Einschränkung des Ernennungsrechts einer Partei hat aber nach der Einführung des § 1034 Abs. 2 ZPO durch das Gesetz zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224) nicht mehr die Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung zur Folge (so noch zu §§ 1025 ff ZPO a.F.: BGHZ 54, 392, 394 f.; zurückhaltender bei ausländischen Schiedssprüchen dagegen Senatsurteil BGHZ 98, 70, 73 ff).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 8/13 R

    Private Pflegeversicherung - privates Krankenversicherungsunternehmen -

    Behält sich ein Versicherungsunternehmen jedoch - wie hier - in allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, allein den Gutachter zu bestimmen, der dann verbindliche Regelungen trifft, wird darin regelmäßig eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers (§ 307 BGB) gesehen, insbesondere wenn der Gutachter dem Verwender der Klausel aufgrund einer regelmäßigen Zusammenarbeit besonders nahe steht (vgl BGH Urteil vom 9.7.1981 - VII ZR 139/80 - BGHZ 81, 229, 236 = Juris RdNr 25; ähnlich BGH NJW-RR 2007, 1466 ; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 11.7.2002 - L 16 P 9/01 - Juris; vgl auch Johannsen in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl, Bd 3, 2009, § 84 RdNr 31 mwN; Heinemann, Medizinische Begutachtung in der privaten und sozialen Pflegeversicherung, 2009, 54; Bastian, NZS 2004, 76 ; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl 2004, § 64 RdNr 7; ähnlich Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl 2013, § 307 RdNr 129 f) .
  • BGH, 18.06.2014 - III ZB 89/13

    Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche

    Dementsprechend ist der Senat (Urteil vom 1. März 2007 - III ZR 164/06, SchiedsVZ 2007, 163 Rn. 16) im Fall einer unzulässigen Beschränkung des Schiedsrichterernennungsrechts einer Partei nicht von der Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung ausgegangen.
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Zwar ist auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass die namentliche Festlegung der Person des Schiedsrichters in einem - wie hier - formularmäßigen Schiedsvertrag den Vertragspartner des AGB-Verwenders unangemessen benachteiligt, da er hierdurch praktisch jeden Einfluss auf die Besetzung des Schiedsgerichts verliert (BGH, Beschluss vom 01.03.2007, Az.: III ZR 164/06 = NJW-RR 2007, 1466 ff.; vgl. auch Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 9, Rdnr. 10; Mankowski, Anm. zu OLG Celle, EWiR 2000, 411 f.).

    Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich der zitierten BGH-Entscheidung vom 01.03.2007 (Az.: III ZR 164/06) keine die Rechtsansicht der Antragstellerin stützende Anhaltspunkte herleiten lassen.

    Anderenfalls sollten nach Eröffnung des Schiedsverfahrens Einwendungen gegen die Person des Schiedsrichters ausgeschlossen sein (vgl. BGH, a.a.O. = NJW-RR 2007, 1466).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen

    Vorliegend ergibt sich nach der Gesamtschau, auch unter Berücksichtigung der für das Schiedsverfahren nach der Schiedsvereinbarung vorgesehenen Verfahrensordnung, dass das Schiedsgericht nach der Schiedsvereinbarung nicht auf eine Streitentscheidung durch ein unabhängiges und unparteiliches Schiedsgericht ausgerichtet und daher kein Schiedsgericht iSv §§ 1025ff. ZPO ist (für die Berücksichtigung der Verfahrensordnung insoweit vgl. etwa BGH, Urteil vom 1.3.2007 - III ZR 164/06; Urteil vom 27.5.2004 - III ZB 53/03):.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt eine formularmäßig getroffene unwirksame Regelung im Schiedsvertrag nicht schon zur Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung insgesamt (BGH WM 2007, 959).
  • OLG München, 16.08.2017 - 34 SchH 14/16

    Schiedsverfahren - Auslegung einer Schiedsvereinbarung bei handelsrechtlichen

    bb) Das Verlangen nach Abschluss einer Schiedsvereinbarung und die vorgegebene Wahl des bei derjenigen Organisation angesiedelten ständigen Schiedsgerichts, dem die Antragsgegnerin als Klauselverwenderin angehört, erfüllen für sich genommen diese Kriterien nicht (vgl. auch BGH SchiedsVZ 2007, 163/164).
  • OLG Köln, 28.04.2017 - 19 U 149/16

    Abgrenzung von Schieds- und Schlichtungsklauseln

    So lautete etwa die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 03.03.2007 (II ZR 164/06 - BauR 2007, 1039 ff.) zu beurteilende Klausel: "Über alle Streitigkeiten aus dem Bauträgervertrag gemäß Abschnitt I. zwischen den Parteien soll, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweg ein Schiedsgericht entscheiden, dessen Entscheidung endgültig und verbindlich ist." Auch eine solche Formulierung könnte man so verstehen, dass zwar die Entscheidung des einmal angerufenen Schiedsgerichts verbindlich ist, die Entscheidung, ob der Weg zu ihm überhaupt beschritten wird, aber den Parteien überlassen wird ("soll").
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2013 - U (Kart) 1/13

    Inhaltskontrolle von vorformulierten Bedingungen in einem Franchise-Vertrag

    (k) Ziff. 10 c enthält eine vorformulierte Schiedsvereinbarung, die im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen im Grundsatz nicht zu beanstanden ist (BGHZ 162, 9, 16; BGH WM 2007, 959, 960).
  • OLG Koblenz, 23.04.2010 - 1 U 833/09

    Formularmäßiger Bauvertrag: Wirksame Einbeziehung einer Schiedsklausel;

    Die vorliegende Schiedsklausel derogiert für beide Parteien den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit und weist Rechtsstreitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien umfassend dem Schiedsgericht zu; die unabhängige und unparteiische Besetzung des Schiedsgerichts (gegebenenfalls auch dessen staatliche Überprüfung) ist durch die in der Schiedsklausel ausdrücklich angezogene gesetzliche Regelung (§§ 1034 ff. ZPO) gewährleistet (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1466 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2011 - 13 U 11/10

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Schiedsgerichtseinrede nach Zustimmung zur

    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegte Schiedsvereinbarung stellt als solche keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners dar; insbesondere muss ein besonderes Bedürfnis für die Einsetzung eines Schiedsgerichts nicht vorliegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1466 ).
  • OLG München, 01.10.2014 - 34 SchH 11/14

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel bei ungeeigneten Vereinbarungen zur

  • OLG Frankfurt, 17.11.2008 - 26 Sch 19/08
  • OLG München, 17.10.2011 - 34 SchH 7/11
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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1418
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Schiedsvereinbarungen, ein wichtiges Thema - nicht nur im Baurecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsvereinbarung auch dann, wenn Schiedsspruch angefochten werden kann? (IBR 2007, 284)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 245
  • NJW-RR 2007, 1511
  • MDR 2007, 902
  • NZBau 2007, 299
  • SchiedsVZ 2007, 160
  • VersR 2007, 1432
  • WM 2007, 785
  • JR 2008, 240
  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 21.12.1934 - VII 247/34

    1. Kann in einem Schiedsvertrag rechtswirksam vereinbart werden, daß die Parteien

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    a) Eine Schiedsvereinbarung im Sinne des § 1029 Abs. 1 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Aufgabe von RGZ 146, 262).

    Gegen eine solche Vereinbarung können durchgreifende prozessuale Bedenken nicht erhoben werden (so auch RAG 8, 77, 80 ff und die herrschende Lehre: Kisch JW 1931, 2399 f; Jonas JW 1935, 1027 ff; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 15; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 3 Rn. 21 und Kap. 22 Rn. 4; a.A.: RGZ 17, 434; 146, 262, 264 ff; RG JW 1894, 56 und 1907, 748 f; MünchKommZPO-Münch 2. Aufl., 2001 § 1029 Rn. 41; das Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 111/82 - LM Nr. 23 zu § 38 ZPO sowie OLG Karlsruhe AWD 1973, 403, 404 und OLG Düsseldorf MDR 1956, 750 betreffen eine unbefristete Freigabe des Rechtsweges zum staatlichen Gericht; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365, wenn sich die Entscheidung überhaupt auf Schiedsgerichtsbarkeit im Sinne der §§ 1025 ff ZPO - und nicht auf sogenannte Verbandsgerichtsbarkeit - beziehen sollte).

    Die §§ 1025 ff ZPO enthalten keine Vorschrift, die es den Parteien untersagte, dem Schiedsspruch nur unter gewissen Bedingungen die Bindungswirkung zu verschaffen; es liegt schließlich auch - unbestritten - in der Dispositionsfreiheit der Parteien, einem bindend ergangenen Schiedsspruch die Bindungswirkung nachträglich zu nehmen (vgl. - im Ergebnis allerdings für nicht durchgreifend erachtend - RGZ 146, 262, 268 m.N.).

  • RG, 07.03.1887 - VI 39/87

    Ist die Vereinbarung mehrerer Schiedsgerichtsinstanzen zulässig?

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Gegen eine solche Vereinbarung können durchgreifende prozessuale Bedenken nicht erhoben werden (so auch RAG 8, 77, 80 ff und die herrschende Lehre: Kisch JW 1931, 2399 f; Jonas JW 1935, 1027 ff; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 15; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 3 Rn. 21 und Kap. 22 Rn. 4; a.A.: RGZ 17, 434; 146, 262, 264 ff; RG JW 1894, 56 und 1907, 748 f; MünchKommZPO-Münch 2. Aufl., 2001 § 1029 Rn. 41; das Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 111/82 - LM Nr. 23 zu § 38 ZPO sowie OLG Karlsruhe AWD 1973, 403, 404 und OLG Düsseldorf MDR 1956, 750 betreffen eine unbefristete Freigabe des Rechtsweges zum staatlichen Gericht; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365, wenn sich die Entscheidung überhaupt auf Schiedsgerichtsbarkeit im Sinne der §§ 1025 ff ZPO - und nicht auf sogenannte Verbandsgerichtsbarkeit - beziehen sollte).
  • BGH, 22.02.2001 - III ZB 71/99

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Wie im Revisionsrechtszug erfährt dieser Grundsatz aber eine Ausnahme unter anderem bei Tatsachen, die die prozessuale Rechtslage erst während des Verfahrens der Rechtsbeschwerde verändern (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2001 - III ZB 71/99 - NJW 2001, 1730 f; BGH, Urteil vom 10. Juli 1995 - II ZR 75/94 - WM 1995, 1806, 1807; Musielak/Ball aaO § 559 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 17.06.1999 - 2 Sch 2/99

    Zulässigkeit des Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Gegen eine solche Vereinbarung können durchgreifende prozessuale Bedenken nicht erhoben werden (so auch RAG 8, 77, 80 ff und die herrschende Lehre: Kisch JW 1931, 2399 f; Jonas JW 1935, 1027 ff; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 15; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 3 Rn. 21 und Kap. 22 Rn. 4; a.A.: RGZ 17, 434; 146, 262, 264 ff; RG JW 1894, 56 und 1907, 748 f; MünchKommZPO-Münch 2. Aufl., 2001 § 1029 Rn. 41; das Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 111/82 - LM Nr. 23 zu § 38 ZPO sowie OLG Karlsruhe AWD 1973, 403, 404 und OLG Düsseldorf MDR 1956, 750 betreffen eine unbefristete Freigabe des Rechtsweges zum staatlichen Gericht; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365, wenn sich die Entscheidung überhaupt auf Schiedsgerichtsbarkeit im Sinne der §§ 1025 ff ZPO - und nicht auf sogenannte Verbandsgerichtsbarkeit - beziehen sollte).
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 111/82

    Schiedsgericht - Schlichtungsstelle - Schiedsgerichtsvereinbarung - Ordentlicher

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Gegen eine solche Vereinbarung können durchgreifende prozessuale Bedenken nicht erhoben werden (so auch RAG 8, 77, 80 ff und die herrschende Lehre: Kisch JW 1931, 2399 f; Jonas JW 1935, 1027 ff; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1029 Rn. 15; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 3 Rn. 21 und Kap. 22 Rn. 4; a.A.: RGZ 17, 434; 146, 262, 264 ff; RG JW 1894, 56 und 1907, 748 f; MünchKommZPO-Münch 2. Aufl., 2001 § 1029 Rn. 41; das Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 111/82 - LM Nr. 23 zu § 38 ZPO sowie OLG Karlsruhe AWD 1973, 403, 404 und OLG Düsseldorf MDR 1956, 750 betreffen eine unbefristete Freigabe des Rechtsweges zum staatlichen Gericht; ebenso OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1365, wenn sich die Entscheidung überhaupt auf Schiedsgerichtsbarkeit im Sinne der §§ 1025 ff ZPO - und nicht auf sogenannte Verbandsgerichtsbarkeit - beziehen sollte).
  • BGH, 07.07.1977 - III ZR 103/75

    Rechtliche Einordnung der Ablehnung einer Verlängerung der Geltungsdauer einer

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist vielmehr gefolgert worden, dass ein Wahlrecht zwischen der Anrufung des Schiedsgerichts oder des staatlichen Gerichts (Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/75 - NJW 1976, 852) - im damaligen Fall beschränkt auf "wirkliche" Streitfälle - vereinbart werden kann.
  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 103/73

    Wirksame Abtretung von Kaufpreisforderungen aus einem Getreidehandel -

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist vielmehr gefolgert worden, dass ein Wahlrecht zwischen der Anrufung des Schiedsgerichts oder des staatlichen Gerichts (Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/75 - NJW 1976, 852) - im damaligen Fall beschränkt auf "wirkliche" Streitfälle - vereinbart werden kann.
  • BGH, 10.07.1995 - II ZR 75/94

    Übertragbarkeit von Rückübertragungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 01.03.2007 - III ZB 7/06
    Wie im Revisionsrechtszug erfährt dieser Grundsatz aber eine Ausnahme unter anderem bei Tatsachen, die die prozessuale Rechtslage erst während des Verfahrens der Rechtsbeschwerde verändern (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Februar 2001 - III ZB 71/99 - NJW 2001, 1730 f; BGH, Urteil vom 10. Juli 1995 - II ZR 75/94 - WM 1995, 1806, 1807; Musielak/Ball aaO § 559 Rn. 9).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZB 83/13

    Verfahren auf gerichtliche Entscheidung gegen einen schiedsgerichtlichen

    1983 Nr. 196 und - zum Sonderfall der Vereinbarung eines Schiedsspruchs mit auflösender Bedingung - Beschluss vom 1. März 2007 - III ZB 7/06, BGHZ 171, 245 Rn. 13 ff).
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege -

    Eine solche Schiedsvereinbarung könne auch dann vorliegen, wenn es den Parteien freigestellt sei, innerhalb bestimmter Fristen den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und deshalb den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Hinweis auf BGHZ 171, 245) .

    Entgegen der Ansicht des LSG kommt es hier nicht maßgebend darauf an, dass ein vollständiger Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit für eine Schiedsvereinbarung iS von § 1029 Abs. 1 ZPO nicht erforderlich ist (vgl BGHZ 171, 245, 250; vgl Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl 2017, § 1029 RdNr 6 mwN) .

  • OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 26 Sch 6/16

    Vertragsbeirat kein Schiedsgericht im Sinne von §§ 1025 ff. ZPO

    Wegen der Wirksamkeit einer solchen Regelung (Schiedsspruchs mit eingeschränkter Bindungswirkung-auflösende Bedingung) wird auf die geänderte Rechtsprechung des BGH (BGH Beschluss 3. Zivilsenat - 01.03.2007 - III ZB 7/06 ... ) verwiesen.

    Die Rechtswirkung der Entscheidung des Schiedsgerichts ist in diesem Zusammenhang zudem unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 1.3.2007, III ZB 7/06) ausdrücklich als die eines "Schiedsspruchs mit eingeschränkter Bindungswirkung - auflösende Bedingung" bezeichnet, so dass außer Frage steht, dass im Sinne der zitierten Rechtsprechung durch einen exequaturfähigen Schiedsspruch entschieden werden sollte, dem lediglich bei Eintritt der vereinbarten auflösenden Bedingung keine endgültige Bindungswirkung zukommen sollte (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 18, zit. nach juris).

  • BAG, 20.10.2009 - 5 AZB 30/09

    Handelsvertreter - Durchschnittsvergütung - Rechtsweg

    An diese Feststellung ist der Senat gem. § 577 Abs. 2 Satz 4 in Verb. mit § 559 Abs. 2 ZPO gebunden (vgl. BGH 1. März 2007 - III ZB 7/06 - Rn. 25, BGHZ 171, 245).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2015 - L 5 KR 2883/13
    Eine Schiedsvereinbarung nach § 1029 ZPO kann auch dann vorliegen, wenn darin den Parteien freigestellt ist, innerhalb bestimmter Frist den Schiedsspruch nicht anzuerkennen und in Bezug auf das streitige Rechtsverhältnis den Weg zum staatlichen Gericht zu beschreiten (Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06 - , in juris, unter Aufgabe früherer Rechtsprechung des Reichsgerichts; Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 1029 Rn. 3; Voit in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 1032 Rn. 2, § 1029 Rn. 20).

    Die §§ 1025 ff. ZPO enthalten keine Vorschrift, die es den Parteien untersagt, dem Schiedsspruch nur unter gewissen Bedingungen die Bindungswirkung zu verschaffen; es liegt schließlich auch in der Dispositionsfreiheit der Parteien, einem bindend ergangenen Schiedsspruch die Bindungswirkung nachträglich zu nehmen (BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06 -, in juris).

  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne

    Zudem ist erforderlich, dass sich der Wille, den Justizgewährungsanspruch durch den grundrechtlich gewährleisteten gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zugunsten einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit zurückzustellen, mit der erforderlichen Eindeutigkeit aus den Bestimmungen der Satzung ergibt (vgl. BGHZ 197, 162 Rn. 17 ["unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs"]; OLG München, Beschluss vom 16. September 2016, 34 SchH 11/16, SchiedsVZ 2016, 346 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2002, 6 Sch 8/02, NJW-RR 2003, 142 [juris Rn. 6]; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2017, § 1066 Rn. 21 a. E. mit Vorbemerkung zu § 1025 Rn. 4 f.; Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1029 Rn. 19; Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1025 Rn. 66; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, vor § 1025 Rn. 11; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 27 f., 30 f.; zu Fällen der Unschädlichkeit eines "vereinbarten Rechtswegvorbehalts": BGH, Beschluss vom 1. März 2007, III ZB 7/06, NJW-RR 2007, 1511 Rn. 19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Februar 2017, 26 Sch 6/16, SchiedsVZ 2017, 150 Rn. 25 jeweils zu Schiedsvereinbarungen).
  • OLG Oldenburg, 10.07.2014 - 8 SchH 2/13

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung

    cc) Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2007 (III ZB 7/06 - SchiedsVZ 2007, 160).
  • LG Heidelberg, 21.12.2022 - 4 S 1/22

    Zahlungsansprüche gegen eine Fahrzeugherstellerin aufgrund einer zur

    (2) Offen bleiben kann vor diesem Hintergrund, inwieweit § 1029 Abs. 1 ZPO einen vollständigen Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit verlangt (gegen ein solches Erfordernis unter Aufgabe der reichsgerichtlichen Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - III ZB 7/06, juris Rn. 19) und inwieweit einseitige Verpflichtungen zur Anrufung eines Schiedsgerichts möglich sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1975 - III ZR 103/73, juris Rn. 19).
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 Sch 12/08
    Die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine bedingte - nämlich durch die Untätigkeit der Parteien binnen bestimmter Frist - Unterwerfung unter den Schiedsspruch zugelassen wird (Beschluss vom 1.3.2007, III ZB 7/06; z.B. NJW-RR 2007, 1511 = Heft 21 vom 15.11.2007), konnte seinerzeit noch nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2634
BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,2634)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2007 - III ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,2634)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2007 - III ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,2634)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs auch für Rechtsnachfolger? (IBR 2007, 1185)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1366
  • MDR 2007, 851
  • NZBau 2007, 642
  • WM 2007, 1051
  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.2000 - III ZB 55/99

    Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06
    Für die Vollstreckbarerklärung gelten die allgemeinen Vorschriften (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 145, 376, 379); maßgeblich ist somit § 1060 ZPO.
  • BGH, 06.03.1969 - VII ZR 163/68

    Zulässigkeit eines Schiedsspruch gegen andere Personen als die Parteien des

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06
    Denn im Fall der Rechtsnachfolge ist die Vollstreckbarerklärung im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger zulässig; insoweit kann der Grundgedanke des § 727 ZPO herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1969 - VII ZR 163/68 - LM Nr. 6 zu § 1044 ZPO unter I. 2. b bb; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1060 Rn. 14; Zöller/Geimer, ZPO 26. Aufl. 2007 § 1060 Rn. 9; Musielak/Voit, ZPO 5. Aufl. 2007 § 1060 Rn. 7; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 27 Rn. 5; Wagner in Böckstiegel/Berger/Bredow , Die Beteiligung Dritter am Schiedsverfahren 2005 S. 33; a.A. MünchKommZPO-Münch 2. Aufl. 2001 § 1060 Rn. 4 und 16, anders aber wohl § 1064 Rn. 7 ).
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06
    Damit erledigt sich zugleich die von dem Oberlandesgericht aus der von ihm angenommenen Unbestimmtheit der schiedsgerichtlichen Verurteilung gefolgerte Nichtvollstreckbarkeit des Schiedsspruchs (vgl. im Übrigen zur grundsätzlichen Unbeachtlichkeit der mangelnden Vollstreckbarkeit im Exequaturverfahren Senatsbeschluss vom 30. März 2006 - III ZB 78/05 - NJW-RR 2006, 995, 996 Rn. 9 ff).
  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Denn die Vollstreckbarerklärung dient nicht nur dazu, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, sie soll den Spruch auch gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen umfassend absichern (BGH, NJW-RR 2007, 1366 [BGH 08.03.2007 - III ZB 21/06] ; BGH, NJW 2009, 1747, 1748 [BGH 29.01.2009 - III ZB 88/07] ; OLG München, SchiedsVZ 2015, 205; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2018, Az.: 4 Sch 8/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2015, Az.: 10 Sch 12/13; Schütze, Schiedsgericht und Schiedsverfahren, Rdnr. 664).
  • BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22

    Erbbaurechtsbestellung, Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs,

    Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden (BGH, Beschluss vom 8. März 2007, III ZB 21/06, NJW-RR 2007, 642 [juris Rn. 12] m. w. N.).
  • BGH, 06.05.2021 - I ZB 71/20

    Frage der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte für die Entscheidung über die

    Zutreffend und von der Rechtsbeschwerde unbeanstandet hat das Oberlandesgericht angenommen, dass der Schiedsspruch unmittelbar zu Gunsten der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin des Schiedsklägers für vollstreckbar erklärt werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2007 - III ZB 21/06, NJW-RR 2007, 1366 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12452
OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06 (https://dejure.org/2007,12452)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.01.2007 - 4 W 428/06 (https://dejure.org/2007,12452)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 4 W 428/06 (https://dejure.org/2007,12452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 485 Abs. 2 ZPO
    Zum rechtlichen Interesse des Antragstellers im Beweissicherungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Interesse des Antragstellers im Beweissicherungsverfahren; Erfolgsaussichten des späteren Prozesses beim rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens; Hauptsachewert beim Streitwert des selbstständigen ...

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 485 Abs. 2
    Zum rechtlichen Interesse des Antragstellers im Beweissicherungsverfahren

  • ibr-online

    Darlegung des Interesses an der Beweissicherung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschlüsse vom 28.07.2006, Az. III ZB 14/06 = NJW-RR 2006, 1454-1455; vom 16.09.2004, Az. III ZB 33/04 = NJW 2004, 3488-3490; Zöller/Herget, aaO; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 485 Rn. 7).

    Ein rechtliches Interesse fehlt, wenn eine ganz offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsschutzbegehrens, zu dessen Vorbereitung das in Rede stehende selbständige Beweisverfahren dienen soll, festgestellt werden kann (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO).

    Der Beschwerdewert ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen (BGH, Beschluss vom 16.09.2004, aaO), hier also - in Übereinstimmung mit dem Landgericht - nach dem von der Antragstellerin angegebenen Interesse.

  • BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06

    Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Auszug aus OLG Jena, 24.01.2007 - 4 W 428/06
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschlüsse vom 28.07.2006, Az. III ZB 14/06 = NJW-RR 2006, 1454-1455; vom 16.09.2004, Az. III ZB 33/04 = NJW 2004, 3488-3490; Zöller/Herget, aaO; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 485 Rn. 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - I-24 W 97/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6227
OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - I-24 W 97/06 (https://dejure.org/2007,6227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2007 - I-24 W 97/06 (https://dejure.org/2007,6227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - I-24 W 97/06 (https://dejure.org/2007,6227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 406 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a § 406
    Zur Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Anhörungsrüge

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Beschluss über Sachverständigenablehnung anfechtbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    aa) Dieser vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 1924, 1929 und 3687, 3688) für den Rechtszustand vor Einführung der Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Instanzenzug anerkannte Rechtsbehelf ist jedenfalls im Anwendungsbereich des § 321a ZPO (in der Fassung des seit dem 01. Januar 2005 Inkraft getretenen Art. 1 Anhörungsrügengesetz [AnhRüG], künftig § 321a ZPO n.F.) nicht mehr gegeben (BGH FamRZ 2006, 695; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 8 jew. m.w.N.; enger, aber für den Streitfall ebenfalls zustimmend Zöller/Vollkommer, aaO, § 321a Rn. 4, Stichw. "Außerordentliche Beschwerde).

    cc) Ob in solchen Fällen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 sub C.III. m.w.N) weiterhin die Gegenvorstellung bei dem Ausgangsgericht (iudex a quo) zulässig ist (vgl. BGH aaO zum Rechtszustand vor dem 01. Januar 2005), muss der Senat nicht prüfen, nachdem das Landgericht mit der Nichtabhilfeentscheidung vom 12. Dezember 2006 die in der sofortigen Beschwerde der Sache nach (auch) liegende Gegenvorstellung bereits zurückgewiesen hat.

  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben in einem von einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das

    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung allerdings nicht vor (vgl. dazu Senat OLGR Düsseldorf 2007, 456; OLG Köln aaO. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2014 - 11 W 47/13

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Zwar gibt es Stimmen in der Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.2007 - 24 W 97/06, Rdn. 10, OLG-Rp 2007, 456) und im Schrifttum (vgl. BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 11, § 406 Rdn. 42), die angenommen haben, über den Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen werde durch eine gemäß § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unanfechtbare Zwischenentscheidung befunden.
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung im

    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung nicht vor (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 287; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2007, 456; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. August 2010 - 24 W 54/10 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7512
OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. März 2007 - 4 SmA 16/07 (https://dejure.org/2007,7512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Rechtshilfegesuchs; Ungenügende Konkretisierung des Beweisthemas; Willkürliche Übertragung der Beweisaufnahme; Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung

  • Judicialis

    GVG § 158 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 375

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Rechtshilfeersuchens bei "Undurchführbarkeit" des Beweisbeschlusses

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Kommissarische Zeugenvernehmung im Bauprozess?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 20.12.1974 - 4 SmA 7/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).

    Es mag fraglich erscheinen, ob ein Rechtshilfeersuchen wegen ungenügender Konkretisierung des Beweisthemas als verboten anzusehen ist oder ob der Rechtshilferichter ein solches Ersuchen wegen "Undurchführbarkeit" des Beweisbeschlusses ablehnen kann (OLG Koblenz NJW 1975, 1036).

    Es ist einzuräumen, dass eine übermäßige Einengung und Konkretisierung der Beweisfragen geeignet ist, die Beweiserhebung zu sehr auf Einzelfragen zu beschränken und so den Vorgang in seinem Ablauf und Zusammenhang zu verdunkeln (so schon der Senat im Beschluss vom 20.12.1974 - 4 SmA 7/74 = NJW 1975, 1036 für die Frage nach der Ursache und dem Hergang eines örtlich und zeitlich bestimmten Verkehrsunfallereignisses).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.1967 - 19 W 7/67
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

    Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Frankfurt, 01.11.1994 - 20 W 510/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, ein Rechtshilfeersuchen vorliegen muss, welches auch tatsächlich ausführbar ist (OLG Koblenz NJW 1975, 1036; OLG Köln OLGZ 66, 40; OLG Düsseldorf OLGZ 68, 57; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 637).
  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 4 SmA 14/08

    Rechtshilfe: Bindungswirkung bei einem willkürlichen oder rechtsmissbräuchlichen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607; OLG Jena MDR 2000, 1095 = OLGR 2000, 256; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1030; Senat v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934; MünchKomm-ZPO/GVG, Zimmermann, § 158 GVG Rn. 9; B/L/A/H, ZPO.

    Eine willkürliche Übertragung der Beweisaufnahme auf das ersuchende Gericht liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der ersuchende Richter in seinem Gesuch oder auf die Gegenvorstellung des ersuchten Richters nicht zumindest mit den tragenden Voraussetzungen und den Ausschlussgründen für eine Beauftragung eines ersuchten Richters auseinandersetzt, es sei denn die Zulässigkeit des Rechtshilfegesuches liegt auf der Hand (OLG Koblenz v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934).

  • OLG Brandenburg, 01.12.2008 - 13 W 58/08

    Rechtshilfe: Ablehnung durch das ersuchte Gericht wegen Erforderlichkeit einer

    Hiernach darf es das Ersuchen um Vernehmung eines Zeugen oder einer Partei ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ablehnen (OLG Koblenz Baurecht 2007, 934).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.02.2007 - 7 W 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23781
OLG Bamberg, 28.02.2007 - 7 W 17/06 (https://dejure.org/2007,23781)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.02.2007 - 7 W 17/06 (https://dejure.org/2007,23781)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 7 W 17/06 (https://dejure.org/2007,23781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Fragen an Sachverständige konkret vorformuliert werden? (IBR 2007, 290)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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  • BGH, 05.09.2006 - VI ZR 176/05

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2007 - 7 W 17/06
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch zu dieser Vorschrift immer ausgeführt, dass von der Partei, die einen Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, nicht verlangt werden könne, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 5.9.2006, VI ZR 176/05 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 121/05

    Mündliche Anhörung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2007 - 7 W 17/06
    Die Partei hat vielmehr zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach den §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, (BGH, 6. Zivilsenat, Entscheidung vom 8.11.2005, VI ZR 121/05).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.02.2007 - 6 W 5/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31853
OLG Hamm, 05.02.2007 - 6 W 5/07 (https://dejure.org/2007,31853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2007 - 6 W 5/07 (https://dejure.org/2007,31853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 6 W 5/07 (https://dejure.org/2007,31853)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ergänzungsfragen im Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverfahren: Ergänzungsfragen nach Entscheidung über Befangenheitsantrag zulässig! (IBR 2007, 1103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2007 - 6 W 5/07
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. OLG Brandenburg, BauR 2002, 1734, 1735).
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2007 - 6 W 5/07
    Ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn die Parteien nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des Gutachtens Einwendungen dagegen oder Ergänzungsfragen mitgeteilt haben (BGH JR 2004, 199).
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