Rechtsprechung
BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01 |
Gehilfentätigkeit in Dreierbande
§§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a Abs. 1 StGB, Bandenbegriff: Bande liegt auch vor, wenn nur zwei Personen mittäterschaftlich handeln sollen und ein Dritter im Rahmen des Zusammenschlusses (nur) Gehilfentätigkeit ausüben soll
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244 a Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 2 StGB
Mitgliedschaft in einer Bande auch des Teilnehmers; Bandenabrede; Bandendiebstahl; Ausführungsgefahr; Verabredung eines Verbrechens; Verhältnis von Mittäterschaft und Bande als Rechtsinstitute (Rechtsbegriffe) - lexetius.com
- DFR
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Bande; Gehilfe als Bandenmitglied; Tatbestandsmerkmal Bandenmitglied - im Unterschied zum tatbezogenen Mitwirkungserfordernis - als ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
- opinioiuris.de
Gehilfentätigkeit in Dreierbande
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 § 244a Abs. 1
Gehilfe als Bandenmitglied - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Paket-Fall
§ 244 a Abs. 1 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 27 StGB
Bandendiebstahl; Bandenabrede; Gehilfe als Bandenmitglied - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vermögensdelikte, Bandenmitgliedschaft bei Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit
Papierfundstellen
- BGHSt 47, 214
- NJW 2002, 1662
- NStZ 2002, 318
- StV 2002, 191
- StV 2002, 540 (Ls.)
- StV 2003, 78 (Ls.)
- JR 2002, 337
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (im Anschluss an BGHSt - GS - 46, 321).Hierfür ist nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 2001 - GSSt 1/00 - (NJW 2001, 2266, zum Abdruck in BGHSt 46, 321 bestimmt, m. krit. Bspr. Erb NStZ 2001, 561) der Zusammenschluß von mindestens drei Personen erforderlich, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der im Gesetz genannten Art zu begehen.
- BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Beteiligungsform erhöhte Anforderungen zu stellen und diejenigen Personen von der Qualifizierung "als Mitglied" auszunehmen, die zwar auf Dauer in die deliktische Gruppierung eingebunden sind, deren Beitrag sich aber in wertender Betrachtung nur als Gehilfentätigkeit darstellt (a.A. Schmitz NStZ 2000, 477, 478).Die nach der früheren Rechtsprechung für die Bandendelikte konstitutiven Merkmale eines "gefestigten Bandenwillens" und eines "Tätigwerdens im übergeordneten Bandeninteresse" hat er als inhaltlich zu unbestimmt und nur unpräzise faßbar (dazu der Anfragebeschluß des 4. Strafsenats des BGH NStZ 2000, 474, 475 f. m.Anm. Schmitz = JZ 2000, 628, 629 m.Anm. Engländer) aufgegeben.
- BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99
Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Diese der Bande innewohnende erhöhte "Ausführungsgefahr" (BGH - Vorlagebeschluß des 4. Strafsenats - NStZ 2001, 35, 36 m.krit.Anm. Engländer JR 2001, 78 f. u. Bspr.
- BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82
leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Unter diesen Umständen könnte die eine "mittäterschaftliche" Mitgliedschaft begründende Bandenabrede nur schwerlich nachgewiesen werden, wenn die objektiven Tatbeiträge einzelner als Mitglieder der Gruppierung in Betracht kommender Personen bei den Ausführungshandlungen - zumal in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHSt 32, 48, 56 f.) - jeweils nur als Gehilfentätigkeit zu werten wären. - BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01
Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Zwar ist nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Ansicht die Anwendung des § 30 Abs. 2 StGB davon abhängig, daß der in Aussicht genommene Tatbeitrag täterschaftliche Qualität erreichen soll (BGH NStZ 1993, 137 f; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01;… Lackner/Kühl aaO § 30 Rdn. 6). - BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69
Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Die Bandenabrede begründet die erhöhte abstrakte Gefährlichkeit der Bande, denn sie stellt die enge Bindung sicher, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGH - GSSt - aaO Beschlußabdruck S. 19 unter Hinweis auf BGHSt 23, 239, 240). - BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99
Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Dies findet seinen Niederschlag darin, daß die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal "als Mitglied einer Bande" - im Unterschied zum tatbezogenen Mitwirkungserfordernis - als ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB betrachtet (BGHSt - GS - 12, 220, 226; BGH - Anfragebeschluß des 3. Strafsenats - NStZ 2000, 255, 257, m. zust. Anm. Hohmann; ebenso BTDrucks. IV/650 - E 1962 - S, 407; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 244 Rdn. 13, Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 28 Rdn. 9; zw. - RG, 03.05.1932 - I 434/32
1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Ein begründeter Einwand gegen die hier vertretene Auffassung läßt sich auch nicht aus den Voraussetzungen der Strafbarkeit der Verabredung zu einem Verbrechen nach § 30 Abs. 2 StGB (…zu diesem Gesichtspunkt im Zusammenhang mit der Bande Schild GA 1982, 55, 78 f; ebenso schon zum früheren Recht Goltdammer Materialien zum Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, 1851, Teil I S. 332 f, Teil II S. 486, zitiert in RGSt 66, 236, 241) herleiten. - BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Zwar ist nach in Rechtsprechung und Literatur herrschender Ansicht die Anwendung des § 30 Abs. 2 StGB davon abhängig, daß der in Aussicht genommene Tatbeitrag täterschaftliche Qualität erreichen soll (BGH NStZ 1993, 137 f; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 StR 315/01;… Lackner/Kühl aaO § 30 Rdn. 6). - BGH, 10.11.1958 - GSSt 1/58
Entstehungsgeschichte des § 401b Abs. 2 Nr.1 Abgabenordnung (AbgO) - …
Auszug aus BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Dies findet seinen Niederschlag darin, daß die Rechtsprechung das Tatbestandsmerkmal "als Mitglied einer Bande" - im Unterschied zum tatbezogenen Mitwirkungserfordernis - als ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB betrachtet (BGHSt - GS - 12, 220, 226; BGH - Anfragebeschluß des 3. Strafsenats - NStZ 2000, 255, 257, m. zust. Anm. Hohmann; ebenso BTDrucks. IV/650 - E 1962 - S, 407; Ruß in LK-StGB 11. Aufl. § 244 Rdn. 13, Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 28 Rdn. 9; zw.
- BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu …
Sie belegen eine zumindest stillschweigende Bandenabrede (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214) zwischen allen Angeklagten und den Hauptvermittlern D., E., K. und B. Zudem ist auch die gewerbs- und bandenmäßige Begehungsweise in den Urteilsgründen hinreichend dargelegt. - BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung
Der Gesetzeswortlaut steht daher einer Auslegung nicht entgegen, wonach das gemeinsame Wirken eines Täters und eines Gehilfen bei Begehung einer Körperverletzung zur Erfüllung der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreicht (h.M.;… vgl. - jeweils m. w. N. - Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 224 Rdn. 11;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 224 Rdn. 11;… Lilie in LK 11. Aufl. § 224 Rdn. 33 bis 35; Rengier ZStW 111 (1999), 1, 9 f.; C. Jäger JuS 2000, 31, 35 f.;… vgl. bereits Küper GA 1997, 301;… a.A. Horn in SK-StGB, 7. Aufl. (Stand: Mai 1998) § 224 Rdn. 25; Schroth NJW 1998, 2861; Renzikowski NStZ 1999, 377, 382; noch offengelassen von BGH, Beschl. vom 5. April 2000 - 3 StR 95/00; vgl. auch zum Gefährlichkeitspotenzial einer Bande durch das Mitwirken eines Gehilfen: BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Bande 5, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
Die bandenmäßige Begehung setzt voraus, dass sich mindestens drei Personen mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps zu begehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002, 4 StR 499/01, juris Rn. 8).Dass der Angeklagte B. einen im Vergleich zur Angeklagten C. geringeren Tatbeitrag leistete, ist unerheblich, weil die Beiträge eines jeden Mitglieds einer Bande nicht gleich sein müssen, solange - wie im vorliegenden Fall - eine über den Beteiligungsakt hinausgehende Einbeziehung in die Gesamtabrede erfolgt (BGH, Beschluss 15. Januar 2002, 4 StR 499/01, juris Rn. 17;… Urteil vom 10. Februar 2021, 3 StR 184/20, juris Rn. 18).
- BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …
Sie setzt den Willen voraus, sich mit anderen zu verbinden, um künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen (BGHSt 47, 214, 216; BGH NStZ 2004, 398, 399).Diese bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt auch eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH NStZ 2002, 318, 319; 2004, 398, 399; BGH wistra 2004, 265;… aus der Literatur z. B. Schmitz in MünchKomm StGB § 244 Rdn. 35, 39;… Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 44 m. w. N.; ebenso zum früheren Bandenbegriff BGH NStZ 1999, 187 und NStZ 1997, 90, 91).
Die abstrakte Gefährlichkeit der Bandenabrede folgt aus der engen Bindung, die die Mitglieder für die Zukunft und für eine gewisse Dauer eingehen und die einen ständigen Anreiz zur Fortsetzung der kriminellen Tätigkeit bildet (BGHSt 46, 321, 336; 47, 214, 216 f.; vgl. auch RGSt 66, 236, 241 f.).
- BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12
Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft …
Dabei kann Mitglied einer Bande auch derjenige Tatbeteiligte sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214;… Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).Vielmehr kann insbesondere das wiederholte deliktische Zusammenwirken - wenn auch nicht ohne Weiteres - für eine zumindest stillschweigende Bandenabrede sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 220; vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11, NStZ 2012, 518;… Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9).
- BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dessen Tatbeiträge sich nach der Bandenabrede auf Beihilfehandlungen beschränken (BGH NStZ 2000, 318 zum Abdruck in BGHSt 47, 214 bestimmt). - BGH, 05.07.2012 - 3 StR 119/12
Hehlerei; schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung zwischen Täterschaft und …
Eine solche Bandenabrede bedarf keiner ausdrücklichen Vereinbarung; vielmehr genügt eine stillschweigende Übereinkunft, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht Beihilfe zur bandenmäßig begangenen Tat, wer bei deren Ausführung der getroffenen Abrede entsprechend nicht gänzlich untergeordnete, aber gleichwohl nur als Gehilfentätigkeit anzusehende Aufgaben übernimmt, denn auch die Zusage künftiger dauerhafter Gehilfentätigkeit ist - nicht anders als die Zusage täterschaftlicher Tatbeiträge - in erheblicher Weise geeignet, die erhöhte Gefährlichkeit des Zusammenschlusses von Straftätern hervorzurufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214; vom 19. April 2006 - 4 StR 395/05, NStZ 2007, 33; vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08, NStZ 2008, 570, 571).
Nichts anderes kann gelten, wenn sich der Beitrag des an der Bandenabrede Beteiligten als Anstiftung zu den konkreten Taten darstellen soll (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07, NStZ-RR 2007, 307, 308; vgl. auch Gaede StV 2003, 78, 80), denn mit Blick auf das im Vergleich zur Beihilfe regelmäßig sogar höhere Gewicht der Anstiftung wird durch eine solche Zusage erst recht ein deutlich erhöhtes Gefahrenpotential geschaffen.
- BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14
Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist, können Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 72/12, NStZ 2013, 102, 103; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216).c) War der Angeklagte aber nicht Mitglied der Bande, könnte er - auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen - gemäß § 28 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 28 Rdn. 9, jeweils mwN) nur nach §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2, § 27 Abs. 1 StGB bestraft werden (…vgl. Fischer, aaO, § 244 Rdn. 44 mwN).
- BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …
Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dessen Tatbeiträge sich in einer Gehilfentätigkeit erschöpfen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 18;… Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 392/18, NStZ 2019, 416 Rn. 5; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232; vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 217;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 31;… MüKo-StGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., § 30 BtMG Rn. 36 mwN). - LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
Verurteilung wegen Dopingstraftaten
Die Begründung der Mitgliedschaft folgt nicht aus der Bandentat, sondern geht dieser regelmäßig voraus (…Weber BtMG § 30 Rn. 44; BGHSt 47, 214; BGH NStZ 2012, 518), was einen spontanen Zusammenschluss nicht ausschließt (…Weber BtMG § 30 Rn. 47).Hinsichtlich einer Bandenabrede ist zwar jede Form stillschweigender Vereinbarung ausreichend (…Weber BtMG § 30 Rn. 50 und 51 mwN; stRspr BGHSt 47, 214; BGH NStZ 2009, 35; BGH NStZ-RR 2012, 90).
Eine solche stillschweigende Vereinbarung, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGHSt 47, 214 BGH NStZ-RR 2012, 90), kann auch dadurch erfolgen, dass sich ein Bandenmitglied unter gemeinsamer oder wechselnder Beteiligung der Dienste anderer Bandenmitglieder bedient.
Mitglied einer Bande kann daher auch sein, wem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (…Weber BtMG § 30 Rn. 31; BGHSt 47, 214; BGH NStZ-RR 2012, 121), oder wer sogar jeweils nur ad hoc zugezogen wird (…Weber aaO; BGH NStZ 2007, 288).
- LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11
Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt
- BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05
(Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und …
- BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07
Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut …
- BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15
Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad
- BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und …
- BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02
Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung). …
- BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11
Voraussetzungen des Bandendiebstahls (spontane Tatbegehung mit wechselnder …
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 204/06
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Angemessenheit des Rechtsfolge
- BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07
Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig
- LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17
Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …
- BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung; …
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
- BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes …
- BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; …
- BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04
Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten …
- BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06
Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei …
- BGH, 19.10.2006 - 4 StR 393/06
Mangelnde Feststellungen zur Mitgliedschaft in einer Bande (Verbindungen; …
- BGH, 16.12.2003 - 1 StR 297/03
Vorbereitung der Fälschung von Zahlungskarten (mit Speicherelementen versehenes …
- BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06
(Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande)
- BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme); …
- BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
- LG Köln, 30.10.2020 - 116 KLs 2/20
- BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
- BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11
Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige) …
- BGH, 21.01.2009 - 1 StR 727/08
Bandenmäßige Geldfälschung (besonderes persönliches Merkmal der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LG Köln, 18.12.2019 - 116 KLs 11/19
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 28/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); erweiterter Verfall
- BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe; …
- BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); …
- BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache …
- BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12
Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und …
- BGH, 21.12.2006 - 4 StR 393/06
Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 392/18
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Definition der …
- BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft; Beihilfe)
- BGH, 04.03.2010 - 3 StR 559/09
"Betäubungsmittelbande"; Bande (Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; überspannte …
- BGH, 08.03.2006 - 2 StR 609/05
Beihilfe zum Bandendelikt (strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal)
- LG Weiden/Oberpfalz, 30.01.2023 - 2 KLs 212 Js 2991/22
Annahme eines minder schweren Falls beim Bandenbetrug unter Berücksichtigung der …
- BGH, 05.08.2005 - 2 StR 254/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede; Abgrenzung von …
- BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04
Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande …
- BGH, 29.02.2012 - 2 StR 426/11
Verfall (Erörterungsmangel hinsichtlich einer Anwendung der Härtefallklausel)
- BGH, 12.10.2023 - 5 StR 269/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen; Entwendung und Überführung von Fahrzeugen …
- BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02
Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09
Vertragsarztangelegenheiten
- LG München I, 24.06.2020 - 9 JKLs 367 Js 224603/18
Angeklagte, Asylantrag, Erkrankung, Hauptverhandlung, Anklageschrift, …
- BGH, 11.02.2009 - 2 StR 528/08
Erörterungsmangel hinsichtlich des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit …
- BGH, 03.09.2002 - 5 StR 372/02
Bandenmitgliedschaft bei Gehilfen; Bandendiebstahl
- BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
- BGH, 01.02.2005 - 4 StR 519/04
Mittäterschaftlich begangene bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …
- LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21
Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"
- OLG Bamberg, 20.10.2004 - 4 W 108/04
Anspruch auf Ersatz des aus einer prospektierten Kapitalanlage entstandenen …
- LG Bielefeld, 28.09.2010 - 2 KLs 22/09
- LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bandenmäßige Begehung bei …
- LG Bielefeld, 26.08.2020 - 1 KLs 20/19
- BGH, 01.12.2010 - 2 StR 308/10
Änderung eines Schuldspruchs wegen bandenmäßiger unerlaubter Einfuhr von …
- LG Mönchengladbach, 14.03.2022 - 22 KLs 29/21
- LG Dortmund, 02.04.2020 - 37 KLs 14/19
- LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
- LG Hildesheim, 01.09.2022 - 22 KLs 5433 Js 56202/20
- LG Hannover, 21.09.2018 - 33 KLs 10/18
Rechtsprechung
BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 332 StGB; § 55 StPO; § 245 Abs. 1 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 78 Abs. 1 StGB; § 78 c Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 16 StGB; § 15 StGB
Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein; Vorsatz); umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO; Aufklärungsrüge; sachliche Reichweite der Unterbrechungshandlung (Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörde; Durchsuchung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Verstoß gegen das WaffenG - Unerlaubter Schusswaffenbesitz - Unerlaubter Erwerb von Munition - Bestechlichkeit - Verletzung formellen Rechts - Verletzung materiellen Rechts - Freispruch - Leitender städtischer Verwaltungsdirektor - Liegenschaftsamt - ...
- Judicialis
StPO § 245 Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 55; ; StPO § 153 a Abs. 1; ; StPO § 153 a; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 332; ; StGB § 331
- rechtsportal.de
StGB § 331 § 332
Bestechlichkeit bei einem Ermessensbeamten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 272
- StV 2002, 604
- JR 2002, 337
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.09.1988 - 2 StR 352/88
Gelegenheit zu unentgeltlichen sexuellen Kontakt mit einer Prostituierten; …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Danach fehlte es dem Angeklagten im Zeitpunkt der Annahme des Vorteils jedenfalls an einem entsprechenden Vorteilsbewußtsein (vgl. BGH NJW 1989, 914, 915).Eine Tat in der Tatbestandsalternative des Sichversprechenlassens ist bereits vollendet, wenn der Amtsträger dem Versprechenden seine Bestechlichkeit nach außen ausdrücklich oder schlüssig zu erkennen gibt (…BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH NJW 1989, 914, 915;… Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 331 Rdn. 31;… Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 331 Rdn. 19).
Selbst wenn man mit dem Landgericht zugunsten des Angeklagten unterstellt, daß er später die Prostituierte selbst entlohnte, "weil er die Situation wenigstens gegen Ende seiner Begegnung mit der Prostituierten als heikel und peinlich empfunden hat" (UA 60), schließt dies die Tatbestandsverwirklichung nicht aus, da die Vollendung des Tatbestands in der Alternative des Sichversprechenlassens, wie dargelegt, nicht die spätere Annahme des versprochenen Vorteils voraussetzt (vgl. BGH NJW 1989, 914, 915).
Der neue Tatrichter wird insoweit zu beachten haben, daß ein Ermessensbeamter dann vorsätzlich im Sinne des § 332 StGB handelt, wenn er sich bewußt ist, er erwecke durch sein Tun nach außen hin den Anschein der Käuflichkeit und im Zeitpunkt des Sichversprechenlassens gewillt war, den versprochenen Vorteil auch anzunehmen (vgl. BGH NJW 1989, 914, 916;… einschränkend Kuhlen in NK-StGB 11. Lfg. § 331 Rdn. 28 ff.).Ob eine etwaige Bezahlung der Prostituierten durch den Angeklagten angesichts des Umstandes, daß er dies den Investoren nicht offenbart hat, geeignet sein kann, seinen Annahmewillen im Zeitpunkt des Sichversprechenlassens des Vorteils in Zweifel zu ziehen, wird der neue Tatrichter zu entscheiden haben.
- BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56
Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage - …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Die tatsächliche Beurteilung der Verfolgungsgefahr ist eine Ermessensentscheidung des Tatrichters, die das Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen hat, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHSt 10, 104, 105; 43, 321, 326).Die Wertung der Strafkammer, die wahrheitsgemäße Beantwortung von Fragen zu den verfahrensgegenständlichen Tatkomplexen könnte Rückschlüsse auf ein systematisches, vom Zeugen mit initiiertes Tatverhalten bereits in früherer Zeit und damit auf weitere, von der Einstellung nach § 153 a StPO nicht erfaßte Straftaten zulassen, entbehrt deshalb angesichts der sichergestellten Bewirtungsbelege vom Januar 1994 und Januar 1995 nicht jeder Tatsachengrundlage und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH NJW 1957, 551, 552).
- BGH, 14.05.2002 - 5 StR 138/02
Verminderte Steuerungsfähigkeit (geringere Bedeutung des Leistungsverhaltens für …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Eine durch die bisherigen Feststellungen nicht eingeschränkte, umfassende eigene Sachprüfung durch den neuen Tatrichter ist vielmehr hier vorzugswürdig (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02).
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Gemessen an diesen Grundsätzen liegt auf der Hand, daß die von den Investoren übernommene Bezahlung von fünf Glas Bier an der Hotelbar ein vom Tatbestand des § 332 StGB bzw. des § 331 StGB nicht erfaßtes, dem Anlaß des Zusammentreffens und der sozialen Stellung des Angeklagten adäquates gesellschaftliches Verhalten darstellt (vgl. auch BGHSt 31, 264, 279). - BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00
Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Eine Tat in der Tatbestandsalternative des Sichversprechenlassens ist bereits vollendet, wenn der Amtsträger dem Versprechenden seine Bestechlichkeit nach außen ausdrücklich oder schlüssig zu erkennen gibt (BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH NJW 1989, 914, 915;… Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 331 Rdn. 31;… Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 331 Rdn. 19). - BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Lauterkeit der Amtsführung, das geschütztes Rechtsgut der Bestechungstatbestände ist (BGH NStZ 1985, 497, 499 m.w.N.; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 6; NStZ 2001, 425, 426), war damit nicht gefährdet. - BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Die tatsächliche Beurteilung der Verfolgungsgefahr ist eine Ermessensentscheidung des Tatrichters, die das Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen hat, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHSt 10, 104, 105; 43, 321, 326). - BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Bei der Prüfung, ob eine Unrechtsvereinbarung dieser Art vorliegt, ist zu bedenken, daß nicht jeder aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Diensthandlung gewährte Vorteil zu dem Zweck gegeben sein muß, das weitere dienstliche Verhalten des Amtsträgers in unerlaubter Weise zu beeinflussen, sondern daß er seinen Grund in den Regeln des sozialen Verkehrs und der Höflichkeit haben kann (BGHSt 15, 239, 251 f.). - BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Beschuldigtenvernehmung
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Das entscheidende Kriterium für die sachliche Reichweite der Unterbrechungshandlung ist der Verfolgungswille der Strafverfolgungsbehörde, dessen Bestimmung sich maßgeblich danach richtet, was mit der richterlichen Handlung bezweckt wird (vgl. BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 3; § 78 c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1 m.w.N.). - BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88
Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer; …
Auszug aus BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02
Auch der erforderliche Bezug der Tathandlung zu hinreichend bestimmten Diensthandlungen des Angeklagten im Rahmen der zwischen den Beteiligten bestehenden bzw. in Anbahnung begriffenen Geschäftsbeziehungen lag vor (vgl. BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2 und 4). - BGH, 18.09.1990 - 5 StR 250/90
Bestechlichkeit - Begriff des Vorteils - Amtsträger
- BGH, 09.07.1991 - 1 StR 312/91
Mindestwirkstoffmenge - Vorsatz des Täters - Zugrundelegung des Wirkstoffgehaltes …
- OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO
Allein bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten, die jeder Tatsachengrundlage entbehren, reichen demgegenüber nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/03, juris Tz. 19; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 9; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 27/15, juris Tz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, juris Tz. 11 m. w. N.;… Senge a. a. O.).Ausnahmsweise ist der Zeuge aber zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (…BVerfG, a. a. O. Tz. 20; BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06, juris Tz. 17; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 9; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris Tz. 14 f.;… Ignor/Bertheau a. a. O., Rdnr. 6;… Senge a. a. O. Rdnr. 2).
Maßgeblich sind insoweit aber nicht beliebige denkbare, sondern nur für das vorliegende Verfahren bedeutsame Fragen (so: BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 7; Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, juris Tz. 13) bzw. sachdienliche Fragen (…so: OLG Celle, a. a. O. Rdnr. 15).
Insgesamt besteht ein weiter Beurteilungsspielraum des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06, juris Tz. 17; Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, juris Tz. 13; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 8; BVerfG…, Beschluss vom 21. April 2010, a. a. O. Tz. 19).
- OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16
Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen; …
Maßgeblich sind insoweit nicht beliebige denkbare, sondern nur für das vorliegende Verfahren bedeutsame bzw. sachdienliche Fragen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 -, juris, Rn. 7; BGH…, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 -, BGHSt 43, 321-335 , juris, Rn. 13; OLG Celle…, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 15). - KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes …
Zu einem Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, wird das Auskunftsverweigerungsrecht nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die gesamte Aussage des Zeugen mit seinem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts mehr übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eigener Strafverfolgung bezeugen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH StV 2002, 604; BGH StV 1987, 328; BGH NStZ 1986, 181; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01 - und 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - ; KG, Beschluss vom 5. März 2004 - 5 Ws 58/03 - ).Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).
- KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11
Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen …
Es ist nicht ersichtlich, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gibt, die den Zeugen nicht in die Gefahr eigener Strafverfolgung brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104). - OLG München, 29.02.2012 - 7 U 2903/10
Aussetzung im Hinblick auf offenes Strafverfahren; Unerreichbarkeit eines …
Das kann aber im Einzelfall auch dazu führen, dass der Zeuge zur Sache insgesamt nicht auszusagen braucht, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass eine Trennung nicht möglich ist, d. h. keine Frage vorstellbar ist, die der Zeuge nicht doch beantworten könnte, ohne sich - gegebenenfalls im Zusammenhang mit sonstigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden - der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen (vgl. BGH II ZR 255/92 - zu § 384 Nr. 2 ZPO; BGH 4 StR 28/02 - zum bedeutungsgleichen § 55 StPO, OLG Köln 19 W 19/08 zu § 384 Nr. 2 ZPO). - OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen …
Es ist auch nicht ersichtlich, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gibt, die den Zeugen nicht in die Gefahr eigener Strafverfolgung brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104). - OLG Düsseldorf, 15.01.2010 - 4 OGs 1/09
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Früherer Abteilungsleiter des …
Alsdann wird sein Recht zur Auskunftsverweigerung zu einzelnen Fragen zum Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang (BGHSt 10, 104; BGH NStZ-RR 2002, 272). - OLG Düsseldorf, 21.08.2020 - ErmRiGs 49/20
Missbrauchsfall Lügde
Dies ist z.B. der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch " ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude " wäre und so zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (…sog. Mosaiktheorie, vgl. Bertheau/Ignor, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; BGH NJW 1998, 1728; BGHSt 10, 104; BGH NStZ-RR 2002, 272.). - OLG Köln, 14.10.2008 - 19 W 19/08
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen wegen Gefahr der …
Dies setzt aber voraus, dass seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass eine Trennung nicht möglich, d.h. keine Frage vorstellbar ist, die der Zeuge nicht doch beantworten könnte, ohne sich - ggf. im Zusammenhang mit sonstigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden - der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen (BGH, Urteil vom 18.10.1993 - II ZR 255/92 - zu § 384 Nr. 2 ZPO; Beschluss vom 07.08.2008, StB 9 bis 11/08 und Urteil vom 27.06.2002 - 4 StR 28/02 - zum bedeutungsgleichen § 55 StPO). - KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft
Dieses ist indes kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht dergestalt, dass es keine für das vorliegende Verfahren bedeutsame Frage gebe, die den Zeugen nicht in die Gefahr des § 55 Abs. 1 brächte (vgl. BGH StV 2002, 604; BGHSt 10, 104), auch nicht als Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes gegen ihn (vgl. BGH NJW 1998, 1728;… Dahs in LR a.a.O., § 55 Rdn. 11).