Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.01.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,205
BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (https://dejure.org/2001,205)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (https://dejure.org/2001,205)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512/97, 1 BvR 1677/97 (https://dejure.org/2001,205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Einordnung der Baulandumlegung: Einschränkung der durch GG Art 14 Abs 1 S 1 gewährleisteten Verfügungsfreiheit des Eigentümers, jedoch keine Enteignung - Baulandumlegung als zulässige Regelung von Inhalt und Schranken des Eigentums

  • Wolters Kluwer

    Umlegungsverfahren - Bebauungsplan - Verfassungsbeschwerde - Eigentum - Baulandumlegung - Inhalts- und Schrankenbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baulandumlegung zulässige Eigentumsbeschränkung

  • Judicialis

    BVerfGG § 92; ; BauGB § ... 45 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 46 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 1; ; BauGB § 55 Abs. 2; ; BauGB § 63 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 59 Abs. 7; ; BauGB § 176; ; BauGB § 47; ; BauGB §§ 45 ff.; ; BauGB § 51; ; BauGB § 1 Abs. 5 Satz 1; ; BauGB § 59 Abs. 1; ; BauGB § 58 Abs. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 45; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Baulandumlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Baulandumlegung nach den §§ 45 ff. BauGB zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 1
  • NJW 2001, 3256 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1023
  • DVBl 2001, 1427
  • DÖV 2001, 996
  • ZfBR 2001, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; stRspr).

    Ist mit dem Entzug bestehender Rechtspositionen der Ausgleich privater Interessen beabsichtigt, kann es sich nur um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums handeln (vgl. dazu BVerfGE 101, 239 ).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit der verfassungsrechtlichen Vorstellung eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 239 ; stRspr).

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 29/86

    Voraussetzungen einer Umlegung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Sind die Grundstückseigentümer bereit und in der Lage, eine dem Bebauungsplan entsprechende Grundstücksneuordnung herbeizuführen, bedarf es nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte einer solchen Umlegung nicht (vgl. BGHZ 100, 148 ).

    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung enthält der Umlegungsbeschluss die nach außen rechtsverbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Umlegung als Ganzes, soweit dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Umlegungsgebiets durch den Umlegungsplan beurteilt werden kann (vgl. BGH, DVBl 1984, S. 337 ; BGH, DVBl 1987, S. 898 ; BGHZ 113, 139 ).

    Kommt es - mangels einer einvernehmlichen Lösung (vgl. BGHZ 100, 148 ) - zu einer hoheitlichen Baulandumlegung, können die Eigentümer zwar ihre bisherigen Grundstücke ganz oder teilweise verlieren.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, dass die Gerichte bei Anwendung des Umlegungsrechts in den Ausgangsverfahren Bedeutung und Tragweite des Art. 14 Abs. 1 GG verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

    Di Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, dass bei allen im Umlegungsv Art. 14 Abs. 1 GG verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 .

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Es soll dem Eigentümer als Grundlage privater Initiative in eigenverantwortlichem privatem Interesse von Nutzen sein und genießt einen besonders ausgeprägten Schutz, soweit es um die Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht (vgl. BVerfGE 102, 1 ; stRspr).

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Aus dem Boxberg-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 264) ließen sich unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG keine durchgreifenden Bedenken gegen die Gültigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über das Umlegungsverfahren herleiten.

    Die Baulandumlegung, deren verfassungsrechtliche Einordnung das Bundesverfassungsgericht bisher ausdrücklich offen gelassen hat (vgl. BVerfGE 74, 264 ), ist keine Enteignung, sondern eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums.

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 240/89

    Antragsbefugnis des Umlegungsausschusses; Verlegung einer stark befahrenen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Zur Begründung bezog er sich auf seine bisherige Rechtsprechung (BGHZ 111, 52 ; 113, 139 ).

    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung enthält der Umlegungsbeschluss die nach außen rechtsverbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Umlegung als Ganzes, soweit dies unabhängig von der Einzelausgestaltung des Umlegungsgebiets durch den Umlegungsplan beurteilt werden kann (vgl. BGH, DVBl 1984, S. 337 ; BGH, DVBl 1987, S. 898 ; BGHZ 113, 139 ).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Eine unangemessene Belastung einzelner Eigentümer wird vermieden (vgl. BVerfGE 100, 226 ), denn sie erhalten für den Verlust ihrer Grundstücke wiederum Grundeigentum, das wertgleich sein soll (vgl. § 57 Satz 2, § 58 Abs. 2 BauGB), in der Regel jedoch wertvoller sein wird als die in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücke.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Für die Beschwerdeführer besteht keine anderweitige Möglichkeit, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    Die Unvermehrbarkeit von Grund und Boden verbietet es, seine Nutzung dem freien Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen (vgl. BVerfGE 21, 73 ).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
    aa) Zum Inhalt des Grundeigentums gehört auch die Befugnis des Eigentümers, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze baulich zu nutzen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 185/82

    Ausscheiden von Verkehrs- und Grünflächen aus der Umlegungsmasse

  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 131/82

    Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen in Hofnähe in

  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 64.60

    Städtische Umlegung von Grundstücken - Gewährung von Entschädigungsleistungen

  • BGH, 22.03.1990 - III ZR 235/88

    Änderung einer bestandskräftigen Vorwegregelung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    245 aa) Die Enteignung ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; 134, 242 stRspr).

    Während das Bundesverfassungsgericht zunächst in einer Reihe von Entscheidungen einen Güterbeschaffungsvorgang ausdrücklich als nicht konstitutiv für die Enteignung bezeichnet hatte (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ; 83, 201 ), sah es im Beschluss zur Baulandumlegung im Jahr 2001 die Enteignung "beschränkt auf solche Fälle, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll" (BVerfGE 104, 1 mit Verweisung auf BVerfGE 38, 175 ).

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Er ist, wenn er von der Ermächtigung zur Inhalts- und Schrankenbestimmung Gebrauch macht, insbesondere verpflichtet, die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 104, 1, 10 f.; BVerfG, NVwZ 2009, 1158, 1159).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 102, 1 ; 104, 1 ; stRspr).

    Darin liegt auch dann eine Enteignung, wenn als solche nur Fälle angesehen werden, in denen hoheitlich Güter beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (so BVerfGE 104, 1 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1111
BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00 (https://dejure.org/2001,1111)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 2 BvE 1/00 (https://dejure.org/2001,1111)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 2 BvE 1/00 (https://dejure.org/2001,1111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung des Antrags einer Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren auf Feststellung einer Verpflichtung der Bundesregierung zur Einleitung eines Bund-Länder-Streits

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Bundestagsabgeordnete - Aufhebung der Immunität - Gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss - Gerichtlicher Beschlagnahmebeschluss - Immunitätsangelegenheiten

  • Judicialis

    BVerfGG § 64; ; BVerfGG § ... 24; ; BVerfGG § 64 Abs. 3; ; BVerfGG § 13 Nr. 5; ; BVerfGG § 63 ff.; ; BVerfGG § 68; ; BVerfGG § 69; ; GG Art. 46 Abs. 2; ; GG Art. 46 Abs. 3; ; GG Art. 46 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    GG Art. 46, Art. 93 Abs. 1 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 81
  • NJW 2001, 3256 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 667
  • DVBl 2001, 636
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    Nur innerhalb eines anderweitig begründeten gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig rechtlich begründeten selbständigen Rechtspflicht kann die Regel vom bundesfreundlichen Verhalten Bedeutung gewinnen, indem sie diese anderen Rechte und Pflichten moderiert, variiert oder durch Nebenpflichten ergänzt (BVerfGE 42, 103 ).

    Zwar brauchen diese anderweitigen selbständigen Rechte und Pflichten keineswegs verfassungsrechtlicher Natur zu sein (BVerfGE 42, 103 ).

  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    Sie sind befugt, im eigenen Namen auch Rechte geltend zu machen, die dem Bundestag gegenüber einem möglichen Antragsgegner zustehen können (BVerfGE 100, 266 ; stRspr).

    Der Bund-Länder-Streit dient wie das Organstreitverfahren dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungs- und Rechtsaufsicht (BVerfGE 100, 266 ).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    Das aus diesem Prinzip abgeleitete Gebot der Kooperation konkretisiert sich in dem Verfahren und dem Stil der Verhandlungen, die zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen diesen im Verfassungsleben erforderlich werden (BVerfGE 12, 205 ).
  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    Das Unterlassen einer Maßnahme ist nur dann rechtserheblich, wenn eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Vornahme der unterlassenen Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 96, 264 ).
  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    b) Als Angriffsgegenstand im Organstreitverfahren kommen nur Maßnahmen oder Unterlassungen in Betracht, die rechtserheblich sind (vgl. BVerfGE 97, 408 ).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    Es ist akzessorischer Natur und begründet für sich allein keine selbständigen Pflichten des Bundes oder eines Landes (stRspr, jüngst BVerfGE 95, 250 ).
  • BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62

    Beitritt im Organstreitverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvE 1/00
    Auch der Bund-Länder-Streit ist - wie der Organstreit - ein kontradiktorisches Verfahren, bei dem Antragsteller und Antragsgegner in einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zueinander stehen müssen, aus dem sich Rechte und Pflichten ergeben, die sie gegenseitig achten müssen und die zwischen ihnen streitig geworden sind (BVerfGE 20, 18 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Somit sind die Maßnahmen oder Unterlassungen auch rechtserheblich (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 103, 81 ; 104, 310 ; 137, 185 ; 139, 194 ).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Mit dem Antrag, der Bundestag müsse auf die Aufhebung des Beschlusses hinwirken, ist das angegriffene Unterlassen daher hinreichend konkretisiert (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 57, 1 ; 68, 1 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 97, 408 ; 103, 81 ; 134, 141 ; vgl. auch BVerfGE 118, 244 ; 131, 152 ).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Der Antrag zu 1 ist bereits deshalb unstatthaft, weil mit ihm weder eine konkrete rechtserhebliche Maßnahme noch ein solches Unterlassen beanstandet wird (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 57, 1 ; 68, 1 ; 80, 188 ; 96, 264 ; 97, 408 ; 103, 81 ).

    Der Organstreit dient, wie oben ausgeführt, keiner allgemeinen Rechts- oder Verfassungsaufsicht (BVerfGE 103, 81 ; 118, 277 ; 126, 55 ).

    Dieser Grundsatz vermag für sich genommen keine Rechte zu begründen; vielmehr bedarf er, um seine Wirkung entfalten zu können, eines bereits bestehenden (Verfassungs-)Rechtsverhältnisses (vgl. entsprechend zum Grundsatz der Bundestreue BVerfGE 103, 81 ; 104, 238 ); er ist insoweit akzessorischer Natur und kann ein vorhandenes Verfassungsrechtsverhältnis ausgestalten, aber nicht neu begründen.

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Somit sind die Maßnahmen oder Unterlassungen auch rechtserheblich (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 103, 81 ; 104, 310 ).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Die Parlamentsfraktionen sind von der Verfassung anerkannte Teile des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und daher in der Lage, dessen Rechte im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 45, 1 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 100, 266 ; 103, 81 ; 104, 151 ).
  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Fehlt es hieran, so ist der Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Unterlassens mangels eines zulässigen Angriffsgegenstandes unzulässig (vgl. BVerfGE 96, 264 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2001 - 2 BvE 1/00 - S. 8).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Da der Grundsatz länderfreundlichen Verhaltens akzessorischer Natur ist und lediglich innerhalb eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig begründeten Rechtspflicht Bedeutung gewinnen kann (vgl. BVerfGE 104, 238 ), bedarf es der Feststellung einer den Ländern zukommenden Rechtsposition, damit aus dem Grundsatz der Bundestreue überhaupt Folgen hergeleitet werden können (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG kann Antragsgegenstand im Organstreitverfahren sowohl eine rechtserhebliche Maßnahme als auch ein rechtserhebliches Unterlassen sein (vgl. BVerfGE 103, 81 ; 137, 185 ; 139, 194 ; stRspr).

    Damit sind die Maßnahmen oder Unterlassungen auch rechtserheblich (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 103, 81 ; 104, 310 ; 137, 185 ; 139, 194 ).

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

    Somit sind die Maßnahmen oder Unterlassungen auch rechtserheblich (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 103, 81 ; 104, 310 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris, Rn. 106).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Das Unterlassen einer Maßnahme ist immer dann rechtserheblich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner zur Vornahme dieser Maßnahme von Verfassungs wegen verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 96, 264 ; 103, 81 ; 116, 271 ).

    Allerdings entfalten diese ihre Wirksamkeit nicht isoliert, sondern nur akzessorisch innerhalb von zwischen den Beteiligten bereits bestehenden Rechtsverhältnissen (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ; Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 141; Meyer, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2021, Art. 93 Rn. 87; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, Vorbem. vor §§ 68 ff. Rn. 11; Selmer, in: Festschrift 50 Jahre Bundesverfassungsgericht, Bd. 1, 2001, S. 576; E. Klein, in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020, § 29 Rn. 1109).

    Der Grundsatz der Bundestreue gewinnt daher nur an Bedeutung, wenn er im Rahmen eines anderweitig begründeten Rechtsverhältnisses oder einer anderweitig rechtlich begründeten selbständigen Rechtspflicht diese anderen Rechte und Pflichten moderiert, variiert oder durch Nebenpflichten ergänzt (vgl. BVerfGE 42, 103 ; 103, 81 ).

    Die selbständigen Rechte und Pflichten müssen keineswegs verfassungsrechtlicher Natur sein, denn der Grundsatz der Bundestreue sowie das ebenfalls aus dem Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) abgeleitete Gebot der föderativen Gleichbehandlung (zur Herleitung vgl. BVerfGE 122, 1 ; 150, 1 ) durchwirken als verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab alle Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern, seien sie verfassungs-, privat- oder verwaltungsrechtlicher Natur (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 103, 81 ; Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 140).

    Andernfalls fehlt es an einem materiellen Verfassungsrechtsverhältnis, denn die ungeschriebenen Verfassungsgrundsätze formen nicht jedes Rechtsverhältnis, in dem sie sich auswirken, automatisch in ein verfassungsrechtliches um (vgl. BVerfGE 95, 250 ; 103, 81 ; 104, 238 ).

  • BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15

    Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung einer länderübergreifenden

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00

    'Moratorium Gorleben'

  • BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21

    Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen

  • BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Tornadoeinsatz Afghanistan

  • BGH, 26.11.2004 - V ZR 90/04

    Voraussetzungen einer Entschädigung für die Nutzung eines ehemaligen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.06.2001 - VerfGH 28/00

    Übertragung der Zuständigkeit für das Straßenwesen von den Landschaftsverbänden

  • VerfG Brandenburg, 19.02.2016 - VfGBbg 57/15

    Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission; Parlamentarische

  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07

    Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz

  • VerfGH Thüringen, 02.02.2011 - VerfGH 20/09

    Organstreitverfahren - Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag ./. Thüringer

  • VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10

    Einvernehmen; Einvernehmensfiktion; Frist; Gemeinde; Planungshoheit; Präklusion;

  • OLG München, 11.11.2014 - VA - Not 3/14
  • VG München, 12.12.2016 - M 10 K 16.2139

    Fehlende Klagebefugnis einer Partei zur Verpflichtung einer Landesregierung zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht