Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 25.07.2003 | AG Kerpen, 28.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.05.2004 - 3 U 6/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1175
OLG Oldenburg, 05.05.2004 - 3 U 6/04 (https://dejure.org/2004,1175)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.05.2004 - 3 U 6/04 (https://dejure.org/2004,1175)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 3 U 6/04 (https://dejure.org/2004,1175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Regress der Leitungswasserversicherung gegen den Wohnungsmieter: Grob fahrlässige Herbeiführung des Wasserschadens durch unterlassene Kontrolle des Wasserzuleitungsschlauches für eine Waschmaschine

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ungesicherter Wasserhahn an Waschmaschine grob fahrlässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz eines Leitungswasserschadens; Beruhen des Wasserschadens auf grober Fahrlässigkeit; Befestigung des Zuleitungsschlauchs einer Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn

  • Judicialis

    BGB § 823

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; VVG § 67
    Auf mehrjährige Nichtüberprüfung einer Wasserzuleitung ohne Aquastop-Vorrichtung zurückzuführender Schaden ist grob fahrlässig verursacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Grobe Fahrlässigkeit eines Leitungswasserschaden beim falschen Anschluss einer Waschmanschiene

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter haftet für Waschmaschinenwasserschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überschwemmung durch Waschmaschine - Mieter haftet wegen grober Fahrlässigkeit für den Schaden

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wasserschaden durch Wasserschlauch der Waschmaschine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wasserschlauch an der Waschmaschine regelmäßig überprüfen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Aquastopp-Vorrichtung: Mieter haftet für Waschmaschinenwasserschaden - Waschmaschine nicht fachgerecht angeschlossen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1025
  • MDR 2004, 880
  • NZM 2005, 200
  • ZMR 2004, 581
  • VersR 2005, 976
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Eschweiler, 05.04.2013 - 26 C 268/12

    Wohnraummiete: Waschmaschine in der Wohnung als zulässiger Mietgebrauch

    Eine Waschmaschine, die gegen Wasserauslaufen gesichert ist, gehört nach - soweit ersichtlich - ganz überwiegender Auffassung zu diesen üblichen Haushaltsgegenständen (vgl. LG B, Urt. v. 10.03.2004, 7 T 46/03 = NJW 2004, 1807 - z. n. beckonline; Mummenhoff, Anm. zu OLG Oldenburg, Urt. v. 05.05.204, 3 U 6/04, v. 26.10.2004, in: jursPR-MietR 10/2004, Anm. 3 - z. n. juris; AG Köln, Urt. v. 11.01.2001, 207 D3 221/00 = WuM 2001, 276 f. - z. n. juris; ähnlich auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.12.2000, 20 W 414/99, Rn 8 mwN = NZM 2001, 1136 f. - z. n. juris; AG Hameln, Urt. v. 17.12.1993, 23 D3 380/93 = WuM 1994, 426 - z. n. juris; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Auflage 2011, § 535 Rn 323, i. E. wohl auch Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 535 Rn 22 iVm Ellenberger, aaO, § 138 Rn 92 mwN).
  • LG Osnabrück, 20.04.2012 - 9 O 762/10

    Wohngebäudeversicherung grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Grob fahrlässig handelt derjenige, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und jenes unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, OLG Oldenburg in VersR 2005, 976 ff.; OLG Karlsruhe in NJWE 1998, 200 ff.; LG Düsseldorf in VersR 2008, 347 ff.; Langheid in Römer/Langheid, VVG, 3. Auflage, § 81, Rdnr. 47; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 81, Rdnr. 15 mit Verweis auf § 28, Rdnr. 121 ff.
  • AG Köln, 23.05.2006 - 144 C 41/06

    Waschmaschinen darf man unbeaufsichtigt laufen lassen

    Bemerkenswert ist auch, wenn die Beklagte sich auf OLG Oldenburg (Oldenburg) 3. Zivilsenat, Urteil vom 5. Mai 2004, Az: 3 U 6/04 stützen will.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-22 U 6/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3073
OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - I-22 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3073)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2003 - I-22 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3073)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - I-22 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines bis auf die Grundmauern sanierten Altbaus ; Gewährleistungsansprüche wegen Baumängel; Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht ; Nichteinhaltung aktueller bautechnischer Normen; Unzureichender Schallschutz; Feuchtigkeitsschäden wegen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 249; ; BGB § 249 Satz 1.F.; ; BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 251 a.F.; ; BGB § 291 a.F.; ; BGB §§ 459 ff; ; BGB § 463 a.F.; ; BGB § 463 Satz 2; ; BGB § 477; ; BGB § 633 a.F.; ; BGB § 633 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; AGBG § 11 Nr. 10a; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BauO NW §§ 63 ff.; ; BauO NW § 65 Abs. 1 Nr. 8; ; BauO NW § 65 Abs. 2 Nr. 6; ; BauO NW § 87

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Mängeln an einem sanierten Altbau

  • ibr-online

    Altbau: Haftung bei unsanierter Bausubstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altbausanierung: Haftet der Bauträger für die unsanierte Bausubstanz? (IBR 2004, 20)

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 822
  • NZM 2005, 200 (Ls.)
  • BauR 2003, 1911
  • BauR 2004, 139 (Ls.)
  • BauR 2004, 384 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
    Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht in Fällen wie dem vorliegenden hat der 7. Zivilsenat des BGH ausgeführt (BGH BauR 1989, 597):.

    Das gilt im wesentlichen auch für den Fall, im dem der Veräußerer durch Umbau, Umgestaltung und Erweiterung neue Bausubstanz schafft, so dass diese Arbeiten "nach Umfang und Bedeutung den Bauarbeiten an einem Neubau" vergleichbar sind (BGH BauR 1989, 597, 599).

  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99

    Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
    Diesen Grundsatz hat der 5. Zivilsenat des BGH mittlerweile dahingehend eingeschränkt, dass der Anspruch auf die Wiederherstellungskosten gem. § 249 Satz 2 BGB a.F. dann nicht erlischt, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (BGHZ 147, 320).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
    Im übrigen hat der für Werkvertragsstreitigkeiten zuständige 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass die Erwägungen der zitierten Entscheidung nicht auf den Anspruch aus § 635 BGB a.F. passen und deshalb dieser Anspruch nicht durch Verkauf der durch das Werk beschädigten Sache untergeht (BGHZ 99, 81 = BauR 1987, 89; bestätigt in BGH BauR 1996, 735, 736).
  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
    Die Beklagte beruft sich hierzu auf die Entscheidung des 5. Zivilsenats des BGH (BGHZ 81, 385), nach der der Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines deliktisch beschädigten Hausgrundstücks aus § 249 Satz 2 BGB erlischt, wenn das Hausgrundstück veräußert wird, bevor der Eigentümer den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.
  • BGH, 25.04.1996 - VII ZR 157/94

    Auslegung von Anordnungen des Bauherrn gegenüber dem Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
    Im übrigen hat der für Werkvertragsstreitigkeiten zuständige 7. Zivilsenat des BGH entschieden, dass die Erwägungen der zitierten Entscheidung nicht auf den Anspruch aus § 635 BGB a.F. passen und deshalb dieser Anspruch nicht durch Verkauf der durch das Werk beschädigten Sache untergeht (BGHZ 99, 81 = BauR 1987, 89; bestätigt in BGH BauR 1996, 735, 736).
  • OLG Frankfurt, 23.05.1984 - 17 U 109/83

    Gewährleistung für im Wege der Altbausanierung geschaffene Eigentumswohnungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 22 U 6/03
    Bereits das OLG Frankfurt hat in einem Fall, in dem der Veräußerer eines Altbaus umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen vorgenommen hatte, Zweifel daran geäußert, ob in einem Fall wie dem dort entschiedenen die Haftung des Veräußerers aus Werkvertragsrecht sich auch auf die Teile des Bauwerks erstrecken sollte, in die er nicht eingegriffen hat und wo Mängel eintreten, die gerade der alten Bausubstanz anhaften, konnte diese Frage aber unentschieden lassen (BauR 1985, 323).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BauR 2003, 1911 ff. veröffentlicht ist, hat die Revision im Tenor insgesamt zugelassen.
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 17 U 55/03

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Bauträgervertrages: Anrechnung der

    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (BauR 2003, 1911) geht daher fehl.
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 9 U 97/04

    Rückgängigmachung des Erwerbs einer Eigentumswohnung - hier: renovierte Wohnung

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Instanzgerichte angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 25.07.2003, Az.: 22 U 6/03, zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. vom 18.11.1999, Az.: 12 U 71/99, zitiert nach juris, RdN 16; OLG Hamm, Urt. vom 26.07.2001, Az.: 21 U 160/00, zitiert nach juris, RdN 4).
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Rechtsprechung
   AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17842
AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03 (https://dejure.org/2003,17842)
AG Kerpen, Entscheidung vom 28.11.2003 - 15 II 54/03 (https://dejure.org/2003,17842)
AG Kerpen, Entscheidung vom 28. November 2003 - 15 II 54/03 (https://dejure.org/2003,17842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 112
  • NZM 2005, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Der BGH hat demgegenüber mit Beschluß vom 17.7.2003 (ZMR 2003, 750 - dort auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung, vgl. a.a.O. auf S. 752 -) und (sogar für den ausgeschiedenen Verwalter) mit Beschluß vom 25.9.2003 (ZMR 2003, 942) entschieden, daß eine Entlastung nur dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen soll, "wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten" (vgl. den zweiten Leitsatz des Beschlusses vom 17.7.2003).

    Schließlich sei die neue Meinung den Nachweis dafür schuldig geblieben, "daß sie den Wohnungseigentümern einen weitergehenden Schutz als die bisher herrschende Meinung (biete)" (vgl. zum allem ZMR 2003, 750 [752] unter II. 2.).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Nach Auffassung des BGH soll ein solcher Beschluß sodann nichtig sein (vgl. Beschluß vom 20.9.2000, ZMR 2000, 771; ebenso Merle, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rz. 88 m.w. Nachw.).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Übernimmt der Verwalter zum Beispiel die Zuständigkeit zur Erklärung von Zustimmungen und will er nun statt dessen die Wohnungseigentümer in eigener Verantwortung abstimmen lassen, so muß der gewerbliche Verwalter die Wohnungseigentümer "umfassend über die aufgetretenen tatsächlichen und rechtlichen Zweifelsfragen" aufklären (vgl. BGH, ZMR 1996, 274 [276]).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Der BGH hat demgegenüber mit Beschluß vom 17.7.2003 (ZMR 2003, 750 - dort auch mit Nachweisen zur Gegenmeinung, vgl. a.a.O. auf S. 752 -) und (sogar für den ausgeschiedenen Verwalter) mit Beschluß vom 25.9.2003 (ZMR 2003, 942) entschieden, daß eine Entlastung nur dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen soll, "wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten" (vgl. den zweiten Leitsatz des Beschlusses vom 17.7.2003).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    So ist namentlich aufgrund des Beschlusses des BayObLG vom 19.12.2002 (- 2Z BR 104/02 - ZMR 2003, 280) schon eine deutliche Tendenz der Verwalter zu erkennen gewesen, Anträge auf Entlastung erst gar nicht mehr auf die Tagesordnung zu nehmen.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03

    Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Eine solche Beschlußfassung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. KG, ZMR 2002, 460 "Fortgeltung I"; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Eine solche Beschlußfassung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (vgl. KG, ZMR 2002, 460 "Fortgeltung I"; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862).
  • AG Kerpen, 18.12.1996 - 15 II 27/96

    Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Das Gericht hält insofern an seiner Ansicht fest, daß die Gewährung von Entlastung, auf welche kein Anspruch besteht, grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. AG Kerpen, Beschluß vom 18.12.1996, ZMR 1998, 376 [378]).
  • AG Kerpen, 18.07.2002 - 15 II 18/02

    Antrag auf Erklärung der Unwirksamkeit eines Beschlusses der Miteigentümer

    Auszug aus AG Kerpen, 28.11.2003 - 15 II 54/03
    Diese Auffassung des BGH wird von dem hier zur Entscheidung berufenen Gericht nach wie vor für unzutreffend gehalten (vgl. Beschluß vom 18.7.2002 - 15 II 18/02 = NZM 2002, 989 = NJW-RR 2003, 6 = ZMR 2003, 73).
  • AG Kerpen, 05.05.2004 - 15 II 1/04

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Bestehen eines

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dazu auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 28.11.2003 - 15 II 54/03 -, NZM 2004, 112 Bezug genommen.
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