Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5104
OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01 (https://dejure.org/2004,5104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.2004 - 20 W 513/01 (https://dejure.org/2004,5104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 2004 - 20 W 513/01 (https://dejure.org/2004,5104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 WoEigG, § 24 WoEigG
    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlussanfechtung wegen Einberufungsmängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte eines Wohnungseigentümers bei Fehlen eines Verwalters in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Möglichkeit der Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch eine gerichtliche Entscheidung; Möglichkeit der Abdingbarkeit von § 24 des ...

  • Judicialis

    WEG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24
    Zur Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer der weder Verwalter noch dem Verwalterbeirat angehört

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung einberufen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
    Insbesondere folgt der Senat dabei der Rechtsauffassung des Landgerichts, dass der im Gesetz nicht geregelte Fall, dass ein Verwalter nicht vorhanden ist und auch ein Verwaltungsbeirat nicht besteht, durch entsprechende Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB zu lösen ist, also dahingehend, dass ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung zur Einberufung der Eigentümerversammlung ermächtigt wird (vgl. neben den vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 24 Rz. 6; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 24 Rz. 24; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 24 WEG Rz. 4; BayObLG ZWE 2001, 590; …

    Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).

  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
    1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).

    Darüber hinaus wäre eine Einberufung etwa auch durch alle Wohnungseigentümer durchaus möglich (vgl. OLG Köln ZMR 2003, 380; BayObLG ZWE 2001, 590).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2003 - 20 W 11/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
    Auch dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 04.07.2003 und 02.02.2004, 20 W 11/02 und 20 W 491/02).
  • BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
    Sie ist daher vom Tatrichter zu treffen und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Beschluss vom 02.02.2004, 20 W 491/02; BayObLG WuM 1990, 321).
  • OLG Frankfurt, 06.02.1985 - 20 W 438/84

    Anfechtung eines Eigentümerversammlungsbeschlusses wegen Einberufungsmangel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
    1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).
  • KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86

    Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01
    1b Z 13/89">WuM 1990, 320; OLG Köln ZMR 2003, 380; KG NJW 1987, 386; vgl. auch Senat OLGZ 1985, 142).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10

    Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines

    Soweit auch in der Rechtsprechung die vorliegende Fallkonstellation über eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften bejaht worden ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGR 2005, 95; OLG Köln, NZM 2003, 810 m.w.N), stammen diese Entscheidungen alle aus einer Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG - Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Ergänzend kann insofern auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren 20 W 513/01 verwiesen werden, der in einem Verfahren zwischen den gleichen Beteiligten ergangen ist und sich auf eine Versammlung bezieht, die an dem gleichen Mangel litt.
  • LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13

    WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

    Die in Bezug genommene Rechtsprechung hierfür (etwa BayObLG WuM 1990, 320; OLG-R Frankfurt 2005, 95; OLG Köln NZM 2003, 810) stammt ausnahmslos aus der Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl, 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG-Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04   

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https://dejure.org/2005,1643
OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04 (https://dejure.org/2005,1643)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2005 - 22 U 180/04 (https://dejure.org/2005,1643)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 22 U 180/04 (https://dejure.org/2005,1643)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Vorliegens eines Sachmangels; Verkauf eines Fahrzeugs als "Neuwagen"; Voraussetzungen für das Vorliegen der "Fabrikneuheit" eines Fahrzeugs

  • verkehrsrechtsforum.de

    Berechtigt ein zu kleiner Tank einen Rücktritt vom Autokaufvertrag?

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokaufvertrag - Rücktritt wegen zu kleinem Tank

  • Judicialis

    BGB § 434 n.F.; ; BGB § 437 n.F.; ; BGB § 440 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 434 § 437 § 440
    Zusicherung bei Neuwagenkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Neuwagen trotz Modelländerung?

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - Nach Modellwechsel nicht mehr "fabrikneu"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neuwagen trotz Modelländerung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Neuwagen sind nach Modelländerung nicht mehr fabrikneu!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkaufter Smart war nicht das neueste Modell - Nachfolger hat einen größeren Tank: Händler muss den Wagen zurücknehmen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Käufer muss über Modelländerungen informiert sein

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Neuwagen bei erheblicher technischer Verbesserung

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    KFZ ist nicht fabrikneu, wenn neue Modellreihe wesentliche Veränderung aufweist

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Käufer muss über Modelländerung informiert sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuwagen: Zum Wegfall der Neuwageneigenschaft eines Pkws bei Modelländerungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.1.2005)

    Bei Modelländerungen ist Auto kein Neuwagen mehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1048
  • NZV 2005, 310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
    Im Verkauf eines Fahrzeugs als "Neuwagen" durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (BGH NJW 2000, 2018, zuletzt bestätigt durch Urteil des BGH vom 12.01.2005 - VIII ZR 109/04), wobei in der "Zusicherung" nach früherem Gewährleistungsrecht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) jedenfalls eine "vereinbarte Beschaffenheit" nach neuem Recht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) liegt (Palandt/Putzo, BGB, 64. Aufl., § 434, Rdn. 16).

    Fabrikneu ist ein Fahrzeug aber nur dann, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut worden ist (BGH NJW 2000, 2018; NJW 2003, 2824; NJW 2004, 160).

    Unverändert bedeutet, dass es keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist (BGH NJW 2000, 2018).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
    Fabrikneu ist ein Fahrzeug aber nur dann, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut worden ist (BGH NJW 2000, 2018; NJW 2003, 2824; NJW 2004, 160).
  • BGH, 12.01.2005 - VIII ZR 109/04

    Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
    Im Verkauf eines Fahrzeugs als "Neuwagen" durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (BGH NJW 2000, 2018, zuletzt bestätigt durch Urteil des BGH vom 12.01.2005 - VIII ZR 109/04), wobei in der "Zusicherung" nach früherem Gewährleistungsrecht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) jedenfalls eine "vereinbarte Beschaffenheit" nach neuem Recht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) liegt (Palandt/Putzo, BGB, 64. Aufl., § 434, Rdn. 16).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
    Fabrikneu ist ein Fahrzeug aber nur dann, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut worden ist (BGH NJW 2000, 2018; NJW 2003, 2824; NJW 2004, 160).
  • LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04

    Bezeichnung eines Pkw bzw. Neuwagens als fabrikneu bei technischen Änderungen

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Oktober 2004 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 78/04 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8117
OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03 (https://dejure.org/2004,8117)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.2004 - 7 U 5665/03 (https://dejure.org/2004,8117)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 7 U 5665/03 (https://dejure.org/2004,8117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Discounted Cash Flow-Methode; Rechtmäßigkeit der Ermittlung von Tatsachen durch einen Sachverständigen; Bemessung der Ertragskraft auf zukünftig eintretende Erfolgschancen bei einer Unternehmensbewertung; Anwendung der sog. Wurzeltheorie; Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    AktG § 57 ff.; ; AktG § 311 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    AktG § 57 ff.; AktG § 311 Abs. 2
    Wertermittlung von mit Vertrieb befassten Tochtergesellschaften - formwechselnde Umwandlung - Nachteilsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 405
  • NZG 2005, 181
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 190/97

    Bewertung des Vermögens einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    (Fortführung von BGH WM 1998, 2530, 2531 f.).

    Auf zukünftig nachweisbare Erfolgschancen kann die Bewertung der Ertragskraft im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Chancen bereits im Ansatz geschaffen sind (BGH, Urteil vom 9.11.1998, WM 1998, 2530, 2531 f.), bzw. die spätere tatsächliche Entwicklung in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Beschluss vom 18.5.1998, WM 1998, 1643, 1647; Urteil vom 17.1.1973, NJW 1973, 509, 511 unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 2313 BGB; BayObLG, Beschluss vom 20.3.2000, AG 2001, 138, 139; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.1999, AG 2000, 323; Hüffer, AktG, 6. Aufl., RdNr. 23 zu § 305 AktG; Seetzen, WM 1999, 565, 569 f).

  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70

    Bewertung eines Unternehmens

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    Auf zukünftig nachweisbare Erfolgschancen kann die Bewertung der Ertragskraft im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Chancen bereits im Ansatz geschaffen sind (BGH, Urteil vom 9.11.1998, WM 1998, 2530, 2531 f.), bzw. die spätere tatsächliche Entwicklung in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Beschluss vom 18.5.1998, WM 1998, 1643, 1647; Urteil vom 17.1.1973, NJW 1973, 509, 511 unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 2313 BGB; BayObLG, Beschluss vom 20.3.2000, AG 2001, 138, 139; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.1999, AG 2000, 323; Hüffer, AktG, 6. Aufl., RdNr. 23 zu § 305 AktG; Seetzen, WM 1999, 565, 569 f).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    Auf zukünftig nachweisbare Erfolgschancen kann die Bewertung der Ertragskraft im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Chancen bereits im Ansatz geschaffen sind (BGH, Urteil vom 9.11.1998, WM 1998, 2530, 2531 f.), bzw. die spätere tatsächliche Entwicklung in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Beschluss vom 18.5.1998, WM 1998, 1643, 1647; Urteil vom 17.1.1973, NJW 1973, 509, 511 unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 2313 BGB; BayObLG, Beschluss vom 20.3.2000, AG 2001, 138, 139; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.1999, AG 2000, 323; Hüffer, AktG, 6. Aufl., RdNr. 23 zu § 305 AktG; Seetzen, WM 1999, 565, 569 f).
  • BFH, 02.10.1992 - III R 54/91

    Rückstellungen für betriebliche Schadensersatzverpflichtungen

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    Gründe dafür, diese sogenannte Wurzeltheorie, die ihre Entsprechung im steuerrechtlichen Institut der Berücksichtigung sogenannter wertaufhellender Tatsachen findet (BFH, BStBl II 1993, 153) findet, lediglich auf das Spruchstellenverfahren nach §§ 305 ff. AktG anzuwenden, nicht aber auf Unternehmensbewertungen zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen des § 57 AktG, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    Insoweit ist nämlich anerkannt, dass die Ermittlung von Tatsachen im Einzelfall auch durch den Sachverständigen geschehen darf, wenn sie besondere Sachkunde voraussetzt (BGH, Urt. vom 09.07.1974, NJW 1974, 1710; Zöller-Greger, 25. Aufl., Rdnr. 2 zu § 355 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96

    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    Auf zukünftig nachweisbare Erfolgschancen kann die Bewertung der Ertragskraft im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Chancen bereits im Ansatz geschaffen sind (BGH, Urteil vom 9.11.1998, WM 1998, 2530, 2531 f.), bzw. die spätere tatsächliche Entwicklung in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Beschluss vom 18.5.1998, WM 1998, 1643, 1647; Urteil vom 17.1.1973, NJW 1973, 509, 511 unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 2313 BGB; BayObLG, Beschluss vom 20.3.2000, AG 2001, 138, 139; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.1999, AG 2000, 323; Hüffer, AktG, 6. Aufl., RdNr. 23 zu § 305 AktG; Seetzen, WM 1999, 565, 569 f).
  • BayObLG, 20.03.2000 - 3Z BR 124/99

    Schätzung des Unternehmenswerts

    Auszug aus OLG München, 15.12.2004 - 7 U 5665/03
    Auf zukünftig nachweisbare Erfolgschancen kann die Bewertung der Ertragskraft im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Chancen bereits im Ansatz geschaffen sind (BGH, Urteil vom 9.11.1998, WM 1998, 2530, 2531 f.), bzw. die spätere tatsächliche Entwicklung in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Beschluss vom 18.5.1998, WM 1998, 1643, 1647; Urteil vom 17.1.1973, NJW 1973, 509, 511 unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 2313 BGB; BayObLG, Beschluss vom 20.3.2000, AG 2001, 138, 139; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.1999, AG 2000, 323; Hüffer, AktG, 6. Aufl., RdNr. 23 zu § 305 AktG; Seetzen, WM 1999, 565, 569 f).
  • OLG München, 17.07.2007 - 31 Wx 60/06

    Berechnung und Ausgleich der Abfindungsansprüche bei Minderheitsgesellschaften

    Jedoch müssen Entwicklungen, die erst später eintreten, aber schon in den am Stichtag bestehenden Verhältnissen angelegt sind, berücksichtigt werden (BGHZ 138, 136/140; OLG München AG 2005, 486/488; Großfeld S. 59 f.; Hüffer § 305 Rn. 23; KK-SpruchG/Riegger Anh. zu § 11 Rn. 12).
  • LG München I, 10.12.2009 - 5 HKO 13261/08

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an einen hinreichend bestimmten

    Bei Anwendung der §§ 57, 62 AktG würde diese Regelung in § 311 Abs. 1 und Abs. 2 konterkariert, weshalb § 311 AktG als lex specialis anzusehen ist (vgl. BGHZ 179, 71, 76 f.= BGH NJW 2009, 850, 851 f. = NZG 2009, 107, 108 = AG 2009, 81 f. = Der Konzern 2009, 49, 50 = DB 2009, 106, 107 = WM 2009, 78, 80; OLG München NZG 2005, 181, 183 = AG 2005, 486; OLG Stuttgart AG 1994, 411, 412; Müller in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 63 zu § 311; Vetter in: Schmidt/Lutter, AktG, 2008, Rdn. 104 zu § 311; Kropff in: Münchener Kommentar zum AktG, 2. Aufl., Rdn. 326 ff. zu § 311; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 49 a zu § 311; Habersack in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Aufl., Rdn. 82 zu 311; Fett in: Bürgers/Körber, AktG, 1. Aufl., Rdn. 58 zu § 311; Walchner in: H..., Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., Rdn. 46 zu § 311; Habersack/Schürnbrand NZG 2004, 689, 691 f.).

    Insoweit unterscheidet sich die hier gegebenen Vereinbarung entscheidend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des OLG München vom 15.12.2004 zugrunde lag, weil es dort gerade nur um eine Anpassung des Kaufpreises ging (vgl. OLG München NZG 2005, 181, 183).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 4/10

    Formwechsel einer GmbH in eine AG: Ermittlung der Barabfindung

    (2.1.1) Es ist zu berücksichtigen, dass die Bewertung auf den Stichtag zu beziehen ist, weswegen es grundsätzlich nicht statthaft ist, anstelle von Prognosen eine angesichts der durchschnittlichen Dauer von Spruchverfahren im Einzelfall durchaus mögliche ex-post-Betrachtung der Ist-Ergebnisse zu setzen.(Vgl. OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 332 [juris Rn. 80]; LG Frankfurt a.M., AG 2007, 42, 43 [juris Rn. 19].) Die spätere Entwicklung kann allenfalls zur Prüfung der Plausibilität der Unternehmensplanung herangezogen werden.(Vgl. BayObLG, AG 2002, 390 f. [juris Rn. 19]; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rn. 247 m.w.N.) Selbst insoweit sind - wegen der Stichtagbezogenheit der Betrachtung - allerdings nur diejenigen Entwicklungen zu berücksichtigen, die im Sinne der so genannten Wurzeltheorie(Vgl. BGH, NJW 1973, 509, 511 [juris Rn. 17]; Seetzen, WM 1999, 565, 569.) am Stichtag bereits angelegt und absehbar waren.(Vgl. etwa BGH, NZG 1998, 644 [juris Rn. 25]; NJW 1973, 509, 511 [juris Rn. 17]; OLG Stuttgart, AG 2011, 560 [juris Rn. 165]; AG 2011, 420 [juris Rn. 199]; NZG 2007, 112, 115 f.; 2007, 302; OLGR 2004, 6, 8; BayObLG AG 2002, 390, 391; OLG München, NZG 2005, 181 [juris Rn. 50]; OLG Celle, NZG 1998, 987, 988; OLG Düsseldorf, NZG 2000, 693, [juris Rn. 38]; Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 6. Aufl., § 305 Rn. 56a ff.; Riegger in KölnKomm., SpruchG, 2005, Anh. § 11 Rn. 11.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.10.2011 - 1 HKO 2436/09

    Beherrschungsvertrag WaveLight AG

    Auf zukünftige Entwicklungen kann die Bewertung der Ertragskraft im Regelfall nur dann gestützt werden, wenn die Voraussetzungen für diese Entwicklungen bereits im Ansatz geschaffen sind, bzw. die Entwicklung in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (st. Rspr. vgl. z.B. BGH in WM 1998, 2530, 2531 f., in WM 1998, 1643, 1647 und in NJW 1973, 509, 511, BayObLG in AG 2001, 138, 139, OLG München in AG 2005, 486, 488 und OLG Düsseldorf in AG 2000, 323).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14249
OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04 (https://dejure.org/2004,14249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2004 - 23 W 188/04 (https://dejure.org/2004,14249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2004 - 23 W 188/04 (https://dejure.org/2004,14249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 104 Abs. 3 § 240
    Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Entscheidend für die Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens gem. § 240 ZPO ist allein, daß der Gegner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen verloren hat (BGH NJW 1999, 2822).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2000 - 7 W 47/00

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Damit scheidet - nach allgemeiner Meinung (so OLG Stuttgart, ZIP 1998, 2066) - eine Fortsetzung des Verfahrens ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters aus (siehe auch OLG Brandenburg, MDR 2001, 471).
  • OLG Naumburg, 09.11.1993 - 4 W 171/93

    Kostenfestsetzung während des gerichtlich angeordneten Ruhens des Verfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Der Beschluß des OLG München vom 14. November 1989 (MDR 1990, 252) verhält sich über die Aussetzung eines Verfahrens (ebenso: Landgericht Berlin JurBüro 1985, 619) und der Beschluß des OLG Naumburg (MDR 1994, 514) über das Ruhen des Verfahrens.
  • KG, 18.01.2000 - 1 W 2378/99

    Kostenfestsetzungsbeschluss trotz Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Zutreffend führt das Kammergericht (NJW-RR 2000, 731) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung aus, daß dem Verlust der Verfügungsbefugnis durch Verlust der Prozeßführungsbefugnis Rechnung getragen werde, die jedoch auch im Kostenfestsetzungsverfahren vorliegen müsse.
  • OLG Stuttgart, 16.11.1998 - 8 W 621/98

    Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Damit scheidet - nach allgemeiner Meinung (so OLG Stuttgart, ZIP 1998, 2066) - eine Fortsetzung des Verfahrens ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters aus (siehe auch OLG Brandenburg, MDR 2001, 471).
  • OLG München, 14.11.1989 - 11 W 1694/89
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Der Beschluß des OLG München vom 14. November 1989 (MDR 1990, 252) verhält sich über die Aussetzung eines Verfahrens (ebenso: Landgericht Berlin JurBüro 1985, 619) und der Beschluß des OLG Naumburg (MDR 1994, 514) über das Ruhen des Verfahrens.
  • OLG Stuttgart, 27.03.1991 - 8 W 415/90
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Der Beschluß des OLG Hamburg vom 7. Dezember 1989 (MDR 1990, 349) hat den Ansatz von Gerichtskosten durch den Justizfiskus zum Gegenstand (ebenso OLG Stuttgart, JurBüro 1991, 952).
  • OLG Hamburg, 07.12.1989 - 8 W 419/89
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Der Beschluß des OLG Hamburg vom 7. Dezember 1989 (MDR 1990, 349) hat den Ansatz von Gerichtskosten durch den Justizfiskus zum Gegenstand (ebenso OLG Stuttgart, JurBüro 1991, 952).
  • OLG Koblenz, 12.03.1987 - 14 W 176/87

    Unterbrechung eines Verfahrens; Konkurs; Kostenfestsetzungsverfahren; Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04
    Der Beschluß des OLG Koblenz vom 12. März 1987 (JurBüro 1988, 885 = VersR 88, 588) betrifft einen Erstattungsanspruch des Konkursverwalters, der Beschluß vom 22. Oktober 1990 (OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 335) einen solchen gegen den Konkursverwalter jeweils nach Wiederaufnahme des Verfahrens.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9370
OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04 (https://dejure.org/2004,9370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.2004 - 5 U 926/04 (https://dejure.org/2004,9370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 2004 - 5 U 926/04 (https://dejure.org/2004,9370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 19; BGB § 311b Abs. 1; BGB § 433; BGB § 883 Abs. 1
    Kein Vormerkungsschutz bei mangels hinreichender Bestimmung der verkauften Teilfläche an wirksamem Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufgabe einer Vormerkungserklärung und Bewilligung einer Grundbuchlöschung; Notwendigkeit der Passivlegitimation des Anspruchsgegners; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Vormerkung; Anforderungen an eine hinreichende Bestimmung des Veräußerungsgegenstandes ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 315 § 873 § 883 § 885 Abs. 2 § 894
    Anforderungen an die Bestimmbarkeit eines Grundstücksrechts

  • ibr-online

    Inhaltlich unbestimmtes Grundstücksrecht: Vormerkungsfähig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 883 § 885 Abs. 2 § 886 § 315 § 133
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Kaufvertrages über eine Grundstücksteilfläche; Vormerkungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04
    Es ist anerkannt, dass Kaufverträge, die die Veräußerung von Grundstücksteilflächen betreffen, die Teilflächen so bezeichnen müssen, dass sie zweifelsfrei identifiziert werden können (BGH NJW 1979, 1350, 1351; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248).

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Identifizierung anhand einer ergänzenden Skizze möglich ist (BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248) oder die genaue Grenzziehung dem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) einer bestimmten Person unterliegt (BGH NJW 1986, 845; BGH NJW 2002, 2247, 2249).

    Das hat zur Folge, dass der Kaufvertrag vom 19. Dezember 1961 zu unbestimmt ist und schuldrechtliche Bindungen nicht entstehen lassen konnte (BGH NJW 2002, 2247, 2248).

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98

    Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04
    Es ist anerkannt, dass Kaufverträge, die die Veräußerung von Grundstücksteilflächen betreffen, die Teilflächen so bezeichnen müssen, dass sie zweifelsfrei identifiziert werden können (BGH NJW 1979, 1350, 1351; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248).

    Vielmehr reicht es aus, wenn die Identifizierung anhand einer ergänzenden Skizze möglich ist (BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248) oder die genaue Grenzziehung dem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) einer bestimmten Person unterliegt (BGH NJW 1986, 845; BGH NJW 2002, 2247, 2249).

  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 113/84

    Zulässigkeit von Bestimmungen zur Regelung des Gemeinschaftsverhältnisses bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04
    Vielmehr reicht es aus, wenn die Identifizierung anhand einer ergänzenden Skizze möglich ist (BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248) oder die genaue Grenzziehung dem Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB) einer bestimmten Person unterliegt (BGH NJW 1986, 845; BGH NJW 2002, 2247, 2249).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77

    Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 926/04
    Es ist anerkannt, dass Kaufverträge, die die Veräußerung von Grundstücksteilflächen betreffen, die Teilflächen so bezeichnen müssen, dass sie zweifelsfrei identifiziert werden können (BGH NJW 1979, 1350, 1351; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW 2002, 2247, 2248).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11539
OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04 (https://dejure.org/2004,11539)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.08.2004 - 12 W 29/04 (https://dejure.org/2004,11539)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. August 2004 - 12 W 29/04 (https://dejure.org/2004,11539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs; Schmerzensgeldanspruch wegen einer Doppelbelegung oder Mehrfachbelegung von Haftzellen; Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine Mehrfachbelegung

  • Judicialis

    StVollzG § 18 Abs. 1; ; StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; StV... ollzG § 144; ; StVollzG § 146; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de

    Zur Frage eines Schmerzensgeldanspruches bei Mehrfachbelegung von Haftzellen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Ob eine solche schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffes sowie von Anlass und Beweggründen des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1975, 1617; BGHZ 128, 1; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rdnr. 124).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Zwar hat der Bundesgerichtshof (NJW 1993, 2927, 2928) ausgeführt, dass die Garantie des Art. 5 EMRK sich nur auf die Freiheitsentziehung als solche beziehe, nicht hingegen auf die Modalitäten des Vollzugs der Untersuchung und/oder Strafhaft, sodass sich aus ihr auch keine Rechte von verhafteten Personen in Bezug auf ihre Behandlung in der Haft ergeben.
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Dem stehen auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 (NJW 2002, 2699, 2700) und vom 13. März 2002 (NJW 2002, 2700, 2701) nicht entgegen.
  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Auch soweit ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung im Falle einer rechtswidrigen Unterbringung eines Gefangenen zugleich eine objektive Amtspflichtverletzung bejaht (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2004, 380), hat das Landgericht im Ergebnis zutreffend einen Schmerzensgeldanspruch verneint.
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Dem stehen auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 (NJW 2002, 2699, 2700) und vom 13. März 2002 (NJW 2002, 2700, 2701) nicht entgegen.
  • OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Entschädigung bei vorübergehender

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Denn es hat in diesen Beschlüssen nicht festgestellt, dass bei einer Doppelbelegung von Einzelhafträumen wie im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG oder eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vorliegt (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2002, 460, 461).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1974 - IV B 1046/74
    Auszug aus OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04
    Ob eine solche schwerwiegende Verletzung vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffes sowie von Anlass und Beweggründen des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1975, 1617; BGHZ 128, 1; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rdnr. 124).
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung von Gefangenen während der Ruhezeit in der Justizvollzugsanstalt Detmold folgt jedoch aus der Vorschrift des § 201 Nr. 3 StVollzG, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weil sich aus Art. 1 Abs. 1 GG kein generelles Verbot der gemeinsamen Unterbringung von Strafgefangenen ergibt (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 55; OLG Naumburg, Beschluß vom 17. August 2004 - 12 W 29/04 -).
  • OLG Naumburg, 30.01.2006 - 2 W 25/05

    Zu den Anforderungen an eine menschenwürdige Inhaftierung

    Die vom BGH in der Entscheidung behandelte Fallgestaltung, nämlich eine lebensgefährliche Verschlechterung des Gesundheitszustands des Häftlings, ist mit dem vorliegenden Sachverhalt aber nicht zu vergleichen; für den Antragsteller bestand aus der Art der Unterbringung keine Gefahr nachhaltiger, über die Beschwernisse der konkreten Situation hinausgehender Schäden (s. OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 1267, 1268; OLG Naumburg - 12. Zivilsenat - , OLG-Rep. 2005, 95, 96).
  • LG Bochum, 18.04.2008 - Vollz S 20/08

    Rechtmäßigkeit einer Doppelbelegung oder Dreifachbelegung von Hafträumen mit

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung von Gefangenen während der Ruhezeit in der Justizvollzugsanstalt C folgt jedoch aus der Vorschrift des § 201 Nr. 3 StVollzG, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist, weil sich aus Art. 1 Abs. 1 GG kein generelles Verbot der gemeinsamen Unterbringung von Strafgefangenen ergibt (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 55; OLG Naumburg, Beschluss vom 17.08.2004 - 12 W 29/04).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.07.2004 - I-10 W 63/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20405
OLG Düsseldorf, 01.07.2004 - I-10 W 63/04 (https://dejure.org/2004,20405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2004 - I-10 W 63/04 (https://dejure.org/2004,20405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - I-10 W 63/04 (https://dejure.org/2004,20405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZSEG § 16 § 3 Abs. 2 S. 1
    Erstattung des Aufwandes des Sachverständigen für die Vorprüfung

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