Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.03.2001 - 3 U 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2696
OLG Hamm, 28.03.2001 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2001,2696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.03.2001 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2001,2696)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. März 2001 - 3 U 117/00 (https://dejure.org/2001,2696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    TierschutzG § 1 S. 2; ; TierschutzG § 1; ; BGB § 823; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 134; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 817 S. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 812; BGB § 823
    Grenzen der Haftung des Tierarztes bei einer aus kosmetischen Gründen erfolglos vorgenommenen Stiftzahn- und Implantatversorgung eines Pudelzuchtrüden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierarzthaftung - Stiftzahn- oder Implantatversorgung bei Hunden - tierärztlicher Standart - Tierschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Veterinärrecht - Hund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1172
  • VersR 2003, 918
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen

    Im Rahmen des Behandlungsvertrages schuldet der Tierarzt insbesondere die Einhaltung des tiermedizinischen Standards und hat dabei auch die wirtschaftlichen Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen (BGH NJW 1980, 1904; 1982, 1327; NJW-RR 1986, 899; OLG Celle, NJW-RR 1989, 539; OLG Stuttgart VersR 1996, 1029; Senat, OLG-Report 2000, 173; NJW-RR 2001, 1172).
  • LG Paderborn, 07.07.2011 - 4 O 87/10

    Schadensersatzansprüche eines Hundezüchters infolge von ihm angeregter rein

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Tierarzt bei der Behandlung auch die rechtlichen und sittlichen Gebote des Tierschutzes zu berücksichtigen hat (OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2001, Az. 3 U 117/00).

    Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 1 BGB stehen dem Kläger aus den vorgenannten Gründen ebenso wenig zu (s.a. OLG Hamm, Urt. v. 28.03.2011, Az. 3 U 117/00).

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 10 WF 2051/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9466
OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 10 WF 2051/01 (https://dejure.org/2001,9466)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.08.2001 - 10 WF 2051/01 (https://dejure.org/2001,9466)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. August 2001 - 10 WF 2051/01 (https://dejure.org/2001,9466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren; Gerichtlicher Vergleich ; Gebührenstreitwert; Bestimmung des Streitwerts

  • Judicialis

    GKG § 25; ; ZPO § 122

  • rechtsportal.de

    GKG § 25; ZPO § 122
    Streitwert - Vergleich im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 685
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 10 WF 2190/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 10 WF 2051/01
    Hat das Gericht - ausgehend von der herrschenden Rechtsprechung (vgl. Philippi bei Zöller, ZPO, 22. Auflage, § 118, Rn. 8) und der Rechtsprechung des Senates zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Vergleichsabschluss im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2000, 838) - nicht nur für den Vergleichsabschluss, sondern für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt, so bemisst sich der Gebührenanspruch des Anwalts nach den Klageanträgen.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 W 10/09

    Streitwertfestsetzung: (Nicht-)Berücksichtigung einbezogener Ansprüche gegen

    Soweit der Beschwerdeführer zunächst zutreffend davon ausgeht, dass jeder in den Vergleich einbezogene Anspruch den Wert erhöht und damit der Vergleichswert weder identisch mit dem Streitwert noch mit dem Vergleichsbetrag sein muss (OLG München JB 2001, 141; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 685; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 48 GKG Anh I Rn 127), verkennt er, dass dies nur für Ansprüche gelten kann, die im Verhältnis zwischen den Parteien im Streit standen.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01 - 49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5641
OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01 - 49 (https://dejure.org/2001,5641)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.09.2001 - 1 U 215/01 - 49 (https://dejure.org/2001,5641)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. September 2001 - 1 U 215/01 - 49 (https://dejure.org/2001,5641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Streitigkeiten auf Grundlage eines internationalen Vertragshändlervertrages mit Gerichtsstandsvereinbarung; Zuständigkeit deutscher Gerichte bei vertraglich vereinbarter Zuständigkeit der Staatsgerichte und Bundesgerichte in den ...

  • Judicialis

    ZPO § 39; ; ZPO § 293; ; EGBGB § Art. 27 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 293; ZPO § 39
    Rechtswahl bei schuldrechtlichen Verträgen

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 27; ZPO §§ 293 539
    Aufhebung und Zurückverweisung wegen unterbliebener Ermittlungen über das auf einen Vertrag anzuwendende ausländische Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1209
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 233/90

    Allgemeines Veräußerungsverbot bei Auslandsvermögen - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
    Eine Verletzung dieser Ermittlungspflicht kann mit der Verfahrensrüge beanstandet werden (BGHZ 118, 151, 162).

    In welcher Weise sich das Tatgericht die notwendigen Erkenntnisse verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BGHZ 118, 151, 163).

    Die Verletzung der Ermittlungspflicht des § 293 ZPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHZ 118, 151, 162; BGH NJW 1988, 648; Münchener Kommentar/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 293 Rn. 67).

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
    Im Regelfall genügt der Tatrichter seiner aus § 293 ZPO folgenden Erforschungspflicht des ausländischen Rechts, wenn er das Gutachten eines mit den einschlägigen Fragen vertrauten wissenschaftlichen Instituts, z.B. des M-P-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, einholt und auf entsprechenden Antrag der Partei den Gutachter zur mündlichen Verhandlung lädt, damit dieser seine Ausführungen mündlich erläutern kann (BGH NJW 1991, 1418 f.).
  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 112/86

    Rüge der Nichterfüllung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
    Die Verletzung der Ermittlungspflicht des § 293 ZPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGHZ 118, 151, 162; BGH NJW 1988, 648; Münchener Kommentar/Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 293 Rn. 67).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 211/93

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
    Es ist jedoch regelmäßig ermessensfehlerhaft, wenn es - wie hier - das Tatgericht überhaupt unterlässt, das für die Beurteilung des Falles maßgebende ausländische Recht zu ermitteln (BGH NJW 1995, 1032).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 280/86

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Erstattung von Verlusten aus unverbindlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01
    Jedenfalls ist die Zuständigkeit des Landgerichts Saarbrücken gemäß § 39 ZPO, der auf die internationale Zuständigkeit entsprechend anwendbar ist, dadurch begründet worden, dass der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, vor dem Landgericht mündlich verhandelt hat (BGH NJW 1987, 3181 f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18

    Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit

    Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 30.01.2001 - XI ZR 357/99, ZIP 2001, 675; Senat, Urteil vom 19.09.2001 - 4 U 215/01, NJW 2002, 1209; Senat, Urteil vom 16.01.2014, 4 U 429/12 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12

    Auslandsunfall: Voraussetzungen für den Ersatz des Verdienst- bzw.

    Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1991, 1418, 1419; ZIP 2001, 675; SaarlOLG NJW 2002, 1209).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2013 - 6 U 14/13

    Auslegung einer nach dem Recht von Hongkong abgegebenen sogenannten "harten"

    Anzuwenden ist nicht nur das ausländische Gesetzesrecht, sondern das Recht, wie es der Richter des betreffenden Landes auslegt und anwendet bzw. die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (vgl. (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken NJW 2002, 1209 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 242/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8084
OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 242/00 (https://dejure.org/2001,8084)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2001 - 11 U 242/00 (https://dejure.org/2001,8084)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 11 U 242/00 (https://dejure.org/2001,8084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB ; § 675 BGB
    Anlagevermittlungsgeschäft; Schadensersatz ; Gefälligkeitsverhältnis; Aufklärungspflicht; Hinweispflicht; Mitverschulden; Interessenlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anlagevermittlungsgeschäft; Schadensersatz ; Gefälligkeitsverhältnis; Aufklärungspflicht; Hinweispflicht; Mitverschulden; Interessenlage

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Anlagevermittlers, Kapitalanlagevermittler, Mitverschulden, unternehmensbezogenes Geschäft, unternehmensbezogenes Handeln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 242/00
    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offen legen (BGH, MDR 2000, 405 m. w. N.).

    Anhaltspunkt für ein Mitverschulden kann ferner das Versprechen einer auch für Unkundige auffällig hohen Rendite sein (BGH NJW-RR 2000, 998, 1000; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; OLG Oldenburg, WM 2001, 1685, 1686).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 242/00
    Anhaltspunkt für ein Mitverschulden kann ferner das Versprechen einer auch für Unkundige auffällig hohen Rendite sein (BGH NJW-RR 2000, 998, 1000; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; OLG Oldenburg, WM 2001, 1685, 1686).
  • OLG Celle, 17.12.1998 - 11 U 179/97

    - AWD 25 -, Anlagevermittlungsvertrag, Auskunftsvertrag, Anlageberater, Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 242/00
    Dieser Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler auch zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind (Senat, OLG-Report 1999, 161, 162).
  • OLG Oldenburg, 08.03.2000 - 2 U 1/00

    Haftung des Anlagevermittlers unter Berücksichtigung von Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 242/00
    Anhaltspunkt für ein Mitverschulden kann ferner das Versprechen einer auch für Unkundige auffällig hohen Rendite sein (BGH NJW-RR 2000, 998, 1000; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115; OLG Oldenburg, WM 2001, 1685, 1686).
  • OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 12/04

    Zurückweisung einer Berufung; Verhältnis zwischen Vollstreckungsabwehrklage und

    Der Kläger dieses Verfahrens war dem Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Dezember 2001 zum Aktenzeichen 11 U 242/00, dem eine Kapitalanlage zugrunde lag, zur Zahlung verpflichtet.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Klage hinsichtlich des Klageantrags zu Ziffer 1, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Dezember 2001 - 11 U 242/00 - für unzulässig zu erklären, abzuweisen.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 27 U 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17220
OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 27 U 7/01 (https://dejure.org/2001,17220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2001 - 27 U 7/01 (https://dejure.org/2001,17220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 27 U 7/01 (https://dejure.org/2001,17220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MarkenG § 14 § 15 § 17 § 19
    Umfang des Auskunftsanspruchs bei Kennzeichenverletzung

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - O 135/00
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 27 U 7/01

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Als entschuldbaren Rechtsirrtum ist es deshalb anzusehen, wenn der Verletzer berechtigterweise auf eine feststehende höchstrichterliche Judikatur vertraut, die sich später ändert (OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2002, 23, 25 - Überkleben von Kontrollnummern, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 33/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Als entschuldbaren Rechtsirrtum ist es deshalb anzusehen, wenn der Verletzer berechtigterweise auf eine feststehende höchstrichterliche Judikatur vertraut, die sich später ändert (OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2002, 23, 25 - Überkleben von Kontrollnummern, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

    Als entschuldbaren Rechtsirrtum ist es deshalb anzusehen, wenn der Verletzer berechtigterweise auf eine feststehende höchstrichterliche Judikatur vertraut, die sich später ändert (OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2002, 23, 25 - Überkleben von Kontrollnummern, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 82/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend den pharmazeutischen

    Als entschuldbaren Rechtsirrtum ist es deshalb anzusehen, wenn der Verletzer berechtigterweise auf eine feststehende höchstrichterliche Judikatur vertraut, die sich später ändert (OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2002, 23, 25 - Überkleben von Kontrollnummern, m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 2 U 90/09
    Als entschuldbaren Rechtsirrtum ist es deshalb anzusehen, wenn der Verletzer berechtigterweise auf eine feststehende höchstrichterliche Judikatur vertraut, die sich später ändert (OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2002, 23, 25 - Überkleben von Kontrollnummern, m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 13.04.2005 - 1 U 522/04

    Markenrechtsverletzung: Umfang des Auskunftsanspruchs

    Dieser Intention des Gesetzgebers ist nur dann in der gebotenen Weise Genüge getan, wenn sich die Auskunftspflicht auch auf solche Lieferanten des Verletzers erstreckt, die zwar selbst die widerrechtliche Kennzeichnung nicht vorgenommen haben, die aber als Gehilfe, Anstifter oder Mittäter in Betracht kommen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2002, 23; BGHZ 128, 220, 223 zur gleichlautenden Regelung des § 140b PatG; Fezer, a.a.O., § 19 Rz. 9; a. A. ohne Begründung, Alt/ Ströbele/ Klaka, MarkenG, 5. Aufl., 1997, § 19 Rz. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.11.2001 - 9 W 178/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23251
OLG Celle, 15.11.2001 - 9 W 178/01 (https://dejure.org/2001,23251)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.11.2001 - 9 W 178/01 (https://dejure.org/2001,23251)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. November 2001 - 9 W 178/01 (https://dejure.org/2001,23251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit bei Vernehmung eines Zeugen ohne Dolmetscher

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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