Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - I-20 U 21/03   

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OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - I-20 U 21/03 (https://dejure.org/2003,1044)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2003 - I-20 U 21/03 (https://dejure.org/2003,1044)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - I-20 U 21/03 (https://dejure.org/2003,1044)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

  • JurPC

    MarkenG § 15 Abs. 2, UWG §§ 1, 3
    Meta-Tag als Kennzeichennutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aus dem Unternehmenskennzeichen abgeleiteter Schutzanspruch; Verwendung des Firmenschlagworts eines Unternehmens als "Meta-Tag"; Kennzeichnungskraft von Allerweltsbegriffen; Verwechslungsgefahr sich gegenüber stehender Kennzeichnen; Voraussetzung für das Vorliegen eines ...

  • online-und-recht.de

    Meta-Tags bei Suchmaschinen

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Meta-Tags bei Suchmaschinen

  • Judicialis

    MarkenG § 15 Abs. 2; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 15 Abs. 2; UWG § 1; UWG § 3
    Zur Frage der Verletzung des Rechts an dem Unternehmenskennzeichen durch Verwendung des Firmenschlagwortes durch ein anderes Unternehmen der Branche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Meta-Tags verletzen keine Markenrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Meta-Tags verletzen keine Marke - II

  • ius-it.de (Kurzinformation)

    Zulässige Verwendung fremder Firmenschlagworte als Meta-Tag

  • beck.de (Leitsatz)

    Verwendung eines fremden Firmenschlagworts als Metatag - "Impuls"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Meta-Tags verletzen keine Markenrechte

  • 123recht.net (Kurzinformation, 21.5.2004)

    Meta-Tags - Ungefährliche Markennutzung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1
    Verwendung des Firmenschlagworts als selbst nicht sichtbar werdendes Suchwort für Suchmaschinen im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 340
  • GRUR-RR 2007, 32 (Ls.)
  • MMR 2004, 257
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Die Klägerin kann für den Bestandteil "Impuls" ihrer Firmenbezeichnung "Impuls Medienmarketing GmbH" vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleiteten Schutz als Kennzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG beanspruchen, weil es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner - BGH GRUR 2002, 898 - de facto - ).

    Insoweit reicht vielmehr aus, dass eine beschreibende Verwendung nicht festzustellen ist (BGH GRUR 2002, 898 - de facto -).

    Mithin ist die Kurzbezeichnung "Impuls" geeignet, sich als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin durchzusetzen, wobei es nicht darauf ankommt, ob "Impuls" tatsächlich als Firmenbestandteil in Alleinstellung verwendet wird und ob sich diese Kurzbezeichnung im Verkehr durchgesetzt hat (BGH GRUR 2002, 898 - de facto -).

    Der Grund für diesen selbständigen Schutz besteht in der Neigung des Verkehrs, längere Firmenbezeichnungen auf den (allein) unterscheidungskräftigen Bestandteil zu verkürzen (BGH GRUR 2002, 898 - de facto -).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Die Klägerin kann für den Bestandteil "Impuls" ihrer Firmenbezeichnung "Impuls Medienmarketing GmbH" vom Schutz des vollständigen Firmennamens abgeleiteten Schutz als Kennzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG beanspruchen, weil es sich hierbei um einen unterscheidungskräftigen Firmenbestandteil handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. BGH GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner - BGH GRUR 2002, 898 - de facto - ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1999, 492, 493 - Altberliner -) ist für die Bejahung von Kennzeichnungskraft eine besondere Originalität der Angabe, etwa durch eigenartige Wortbildung oder eine Heraushebung aus der Umgangssprache nicht Voraussetzung.

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 20 U 93/02

    Wettbewerbswidrigkeit bestimmter Werbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Bei derart allgemein gehaltenen Suchbegriffen sind die Trefferlisten von Internet-Suchmaschinen sehr groß und der solche Begriffe eingebende Benutzer rechnet damit, eine Vielzahl von Domains angezeigt zu bekommen, die ihn nicht interessieren und nur entfernt mit dem Suchwort in Zusammenhang stehen und die er deshalb in der Regel auch nicht anklicken und aufgreifen wird (Senat WRP 2003, 104-106).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2002, 622, 623 - shell.de -, NJW 2002, 2096, 2097 - vossius II -) geht der kennzeichenrechtliche Schutz nach § 15 Abs. 2 MarkenG in seinem Anwendungsbereich aber grundsätzlich dem vom Landgericht geprüften Namensschutz nach § 12 BGB vor.
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Das Erfordernis eines kennzeichenmäßigen Gebrauchs für die Annahme einer Verletzungshandlung ist vom Europäischen Gerichtshof in den Entscheidungen BMW - (MarkenR 1999, 84) und - Arsenal - (MarkenR 2002, 394) und vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen - Festspielhaus - (GRUR 2002, 814) und - Frühstücksdrink I und II - (GRUR 2002, 809 und 812) zuletzt bestätigt worden.
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2002, 622, 623 - shell.de -, NJW 2002, 2096, 2097 - vossius II -) geht der kennzeichenrechtliche Schutz nach § 15 Abs. 2 MarkenG in seinem Anwendungsbereich aber grundsätzlich dem vom Landgericht geprüften Namensschutz nach § 12 BGB vor.
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Das Erfordernis eines kennzeichenmäßigen Gebrauchs für die Annahme einer Verletzungshandlung ist vom Europäischen Gerichtshof in den Entscheidungen BMW - (MarkenR 1999, 84) und - Arsenal - (MarkenR 2002, 394) und vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen - Festspielhaus - (GRUR 2002, 814) und - Frühstücksdrink I und II - (GRUR 2002, 809 und 812) zuletzt bestätigt worden.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Das Erfordernis eines kennzeichenmäßigen Gebrauchs für die Annahme einer Verletzungshandlung ist vom Europäischen Gerichtshof in den Entscheidungen BMW - (MarkenR 1999, 84) und - Arsenal - (MarkenR 2002, 394) und vom Bundesgerichtshof in den Entscheidungen - Festspielhaus - (GRUR 2002, 814) und - Frühstücksdrink I und II - (GRUR 2002, 809 und 812) zuletzt bestätigt worden.
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Schon aus den vom Landgericht aufgezeigten komplexen Begriffinhalten ergibt sich nämlich, dass das Wort "Impuls" unterschiedliche Deutungen zulässt, die es ausschließen, dass der Verkehr in beachtlichem Maße das Wort allein in einer dieser möglichen Bedeutungsvarianten versteht (vgl. insoweit zur Unterscheidungskraft des Wortes "BONUS" BGH GRUR 2002, 816, 817).
  • OLG München, 06.04.2000 - 6 U 4123/99

    Benutzung einer Marke durch Verwendung des Markennamens als Suchwort im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 21/03
    Es kann nicht ohne weiteres (so aber das LG Hamburg, CR 2000, 121) angenommen werden, dass sich der (Suchmaschinen-) Benutzer bei Eingabe des fraglichen Wortes auf der Website des Inhabers der betreffenden Unternehmensbezeichnung oder Marke wähnen würde; ebenso wenig gerechtfertigt erscheint die Annahme, es werde der Eindruck vermittelt, dass auf der angezeigten Website Waren des Zeicheninhabers erhältlich seien (so OLG München CR 2000, 461, 462).
  • LG Mannheim, 01.08.1997 - 7 O 291/97

    Arwis - Markenrecht

  • OLG Köln, 25.02.1994 - 6 U 173/93

    Titelschutz

  • LG Hamburg, 13.09.1999 - 315 O 258/99

    Meta-Tags - Markenrecht und Wettbewerbsrecht

  • LG Hamburg, 13.07.2001 - 416 O 63/01
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Die durch das Landgericht erfolgte Abweisung der Klage mit diesem Antrag hat das Berufungsgericht bestätigt (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 340 = MMR 2004, 257 = CR 2004, 462).
  • OLG Köln, 24.05.2006 - 6 U 200/05

    Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

    Es ist zwar richtig - und damit hat das Landgericht sich auch auseinandergesetzt -, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2004 (MMR 2004, 257 ff. und GRUR-RR 2004, 353 ff.) die kennzeichenmäßige Benutzung bei der Verwendung von Meta-Tags verneint hat.
  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 34/02

    Zur Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer fremden Wortmarke als Meta-Tag

    Dies wird verneint vom OLG Düsseldorf (GRUR-RR 2003, 340 - Impuls; ebenso im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Februar 2004 - I 20 U 104/03 - Metatags III); dagegen bejaht vom LG München (NJW-RR 2001, 550), OLG München (WRP 2000, 775), OLG Karlsruhe (WRP 2004, 507) und Ingerl/Rohnke (Markengesetz, 2. Auflage, nach § 15 MarkenG Rz. 83).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2006 - 20 U 195/05

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    Dies ist - nach der den Parteien bekannten und von ihnen auch zitierten Senatsrechtsprechung (GRUR-RR 2003, 340-342; GRUR-RR 2004, 353-355) - bei einer Verwendung als Metatag nicht der Fall (vgl. Kur CR 2000, 448, 452; Vidal, GRUR INT 2003, 312, 317; zurückhaltend auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 14, Rdnr. 119; a.A. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. nach § 15 Rn. 83; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. § 3 Rn. 342; vgl. auch Jung-Weiser, in Fezer, UWG, § 4 -S 11 Rdnrn. 170 ff, 203 ff; Mankowski in Fezer, a.a.O., § 4 - S 12 Rdnrn. 76 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 104/03

    Keine Markenrechtsverletzung durch Meta-Tags

    bb) Dies ist bei einem Meta-Tag als solchem nicht der Fall (so bereits Senat Urteil vom 15.07.2003 - 20 U 21/03 - Impuls; Kur CR 2000, 448, 452; Vidal, GRUR Int. 2003, 312, 317; zurückhaltend auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 14 Rdnr. 119).
  • LG Düsseldorf, 30.03.2005 - 2a O 21/05

    Pseudo-Suchmaschinen - Marke Impuls

    Der Begriff ist für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sowie für Versicherungsvergleiche im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht beschreibend und auch nicht nur lediglich schwach kennzeichnungskräftig (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.6.2003, 20 U 21/03).
  • LG Hamburg, 01.06.2012 - 312 O 409/10

    Markenrechtverletzung: Unterlassungsanspruch aus einem Unternehmenskennzeichen;

    Dieser Teil der Bezeichnung ist als Firmenschlagwort oder Abkürzung von An. H. KG geeignet, als Unternehmensname zu wirken und sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2003, 340, 341).
  • LG Düsseldorf, 28.09.2005 - 2a O 220/05

    Verwendung der Bezeichnung "sX24" als Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche

    Zwar geht das Oberlandesgericht Düsseldorf (MMR 2004, 257 - impuls; MMR 2004, 319 - Kotte und Zeller) davon aus, es könne nicht angenommen werden, dass der Verwender des Metatags damit seine Dienstleistungen selbst kennzeichnen wolle.
  • BPatG, 14.06.2005 - 33 W (pat) 330/02
    Dementsprechend ist das Wort "Impuls" bzw. seine Pluralform "Impulse" für Versicherungsdienstleistungen und Zeitschriften in verschiedenen Entscheidungen von Verletzungsgerichten als unterscheidungskräftig angesehen worden (vgl. OLG Köln, GRUR 1994, 386 - die geschäftsidee; OLG Düsseldorf v. 15. Juli 2003, 20 U 21/03; LG München I v. 24. Juni 2004, 17 HK O 10389/04).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2006 - 20 U 196/05
    Dies ist - nach der den Parteien bekannten und von ihnen auch zitierten Senatsrechtsprechung (GRUR-RR 2003, 340-342; GRUR-RR 2004, 353-355) - bei einer Verwendung als Metatag nicht der Fall (vgl. Kur CR 2000, 448, 452; Vidal, GRUR INT 2003, 312, 317; zurückhaltend auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 14, Rdnr. 119; a.A. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. nach § 15 Rn. 83; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. § 3 Rn. 342; vgl. auch Jung-Weiser, in Fezer, UWG, § 4 -S 11 Rdnrn. 170 ff, 203 ff; Mankowski in Fezer, a.a.O., § 4 - S 12 Rdnrn. 76 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6394
OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03 (https://dejure.org/2003,6394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.12.2003 - 6 U 141/03 (https://dejure.org/2003,6394)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 6 U 141/03 (https://dejure.org/2003,6394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Zahlungen der Bundeskasse nach dem Soldatenversorgungsgesetz an eine nicht versorgungsberechtigte Empfängerin ; Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; Dissens der Parteien über die Person des Leistenden ; Freistellung von der Direktkondiktion auf ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 131 § 157 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Begriff der Leistung bei unberechtigt ausgeführten Überweisungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung setzt eine Leistung im zivilrechtlichen Sinne eine bewusste und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens voraus (seit BGHZ 40, 272, 277 bis heute).

    Diese Konstellation war Ausgangspunkt für die Begründung der objektiven Lehre vom Empfängerhorizont (BGHZ 40, 272).

    aa) Der Bundesgerichtshof stellt allerdings, was die Person des Leistenden angeht, in ständiger Rechtsprechung seit der Ausgangsentscheidung BGHZ 40, 272 bei irrtümlicher Eigenleistung entscheidend auf die Sicht des Empfängers ab.

    Nicht auf den inneren Willen des Leistenden, sondern auf die Erkennbarkeit der Person des Leistenden "aus der Sicht des Zuwendungsempfängers´ kommt es an" (BGHZ 40, 272, 277 f).

    Entscheidend sei nicht der Leistungswille des Zuwendenden, vielmehr müsse "zum Schutze des Bauherrn, wenn von seinem Vertragspartner Dritte bei der Errichtung des Baus zugezogen werden, darauf abgestellt werden, als wessen Leistung sich die Zuwendung bei objektiver Betrachtungsweise in den Augen des Bauherrn darstellt" (BGHZ 40, 272, 278).

    Der BGH löst das Problem der Konkurrenz von Bereicherung durch Leistung und in sonstiger Weise gleichfalls im Anschluss an Esser (Fälle und Lösungen zum Schuldrecht, 1963, S. 127 f; auch diese Ansicht hat Esser später aufgegeben, vgl. Esser Schuldrecht II, 4. Aufl., 1971, § 104 vor I, S. 362 f): Ein Anspruch auf Bereicherung in sonstiger Weise "kann nach der neueren Lehre nur dann entstehen, wenn der Bereicherungsgegenstand dem Empfänger überhaupt nicht, also von niemandem geleistet worden ist" (BGHZ 40, 272, 278).

    Diese Auffassung liegt ganz offenbar schon der Ausgangsentscheidung BGHZ 40, 272 zu Grunde, wonach es für das Vorliegen einer Leistung des Bauunternehmers (Vertragspartner des Empfängers) nach der "neueren Lehre" neben dem objektiven Leistungselement (Lieferung des Elektrogerätehändlers) nur noch der mit der bereicherungsrechtlichen Zweckelehre gewonnenen Zweckbestimmung des Bauunternehmers bedürfe.

    Die Alternative zur Lehre vom Empfängerhorizont besteht nicht etwa, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGHZ 40, 272, 277 f; 72, 246, 248 f; BGH NJW 1974, 1132; vgl. Lieb, a. a. O. § 812 Rdnr. 91) in der Privilegierung der einseitigen Sicht des Zuwendenden.

  • BGH, 05.11.2002 - X ZB 22/02

    Begriff des Schlusses der mündlichen Verhandlung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Der so genannte Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers vermag weder die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des vermeintlich Anweisenden im Valutaverhältnis (vgl. BGHZ 147, 145; BGHZ 152, 73) noch eine Leistung kraft Anweisung des Zuwendenden gegenüber dem vermeintlich Anweisenden herbeizuführen.

    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat erst jüngst die so genannte Lehre vom Empfängerhorizont, nach der die Bestimmung der Person des Leistenden aus der Sicht des Zuwendungsempfängers erfolgen soll, für die Fälle der fehlerhaften (BGHZ 147, 145 = ZIP 2001, 781 = WM 2001, 954 = NJW 2001, 1855) und der fehlenden Anweisung (BGHZ 152, 306 = ZIP 2003, 69 = WM 2003, 14 = NJW 2003, 582) für unbeachtlich erklärt und den abstrakten Vertrauensschutz des Zuwendungsempfängers verworfen.

    Für den Bereicherungsausgleich kommt es auf den Empfängerhorizont bei derartigen Fallgestaltung nicht an: "Der sog. Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers vermag deshalb (sc. wegen fehlender Zurechenbarkeit des Rechtsscheins anweisungsgemäßer Zahlung) die fehlende Tilgungs- und Zweckbestimmung des (vermeintlich Anweisenden) nicht zu ersetzen" (BGHZ 147, 145 unter II 3 c der Gründe).

    Der Empfängerhorizont hilft dem Zahlungsempfänger nicht über die vermögensmäßige Wirklichkeit hinweg, er vermag weder die Tilgungs- und Zweckbestimmung im imaginären Valutaverhältnis (BGHZ 147, 145; 152, 306) noch das nicht existierende Deckungsverhältnis, genauer den fehlenden objektiven Vermögensbezug der Zahlung in Bezug auf den vermeintlich Anweisenden (hier den Zeugen K.) zu ersetzen.

  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Im Anschluss an diese Ausgangsentscheidung hat der Bundesgerichtshof den mit dem Rechtssatz vom bereicherungsrechtlich relevanten Empfängerhorizont begründeten abstrakten Vertrauensschutz auf weitere Fallkonstellation erstreckt und einen Dissens über den Leistungszweck (bei unterschiedlichen "Zweckvorstellungen") zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger zu Gunsten der Sichtweise des Empfängers entschieden (z. B. BGHZ 58, 184, 188 = NJW 1972, 864; 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; 105, 365, 369 = NJW 1989, 900).

    Eine von der Vorstellung des Empfängers abweichende "Zweckvorstellung" des Zuwendenden soll überhaupt nur dann ganz ausnahmsweise beachtlich sein, wenn der Leistende "unmissverständlich" zum Ausdruck gebracht hat, seiner Zuwendung "eine andere (sc. als die vom Empfänger angenommene) Zweckrichtung ... geben zu wollen" (BGHZ 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; ebenso BGHZ 105, 365, 369 f = NJW 1989, 900: die Sicht der beklagten Zessionarin sei "zweifellos", eine abweichende Vorstellung der klagenden Versicherung nicht erkennbar).

    Von der apriorischen Richtigkeit dieses Satzes ist die Rechtsprechung in der Folgezeit stets ausgegangen: "Für die Beurteilung, wer bei Vorgängen, an denen mehrere Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich als Leistender und wer als Leistungsempfänger zu gelten hat, kommt es auf die mit der Leistung verbundene Zweckbestimmung an" (BGHZ 105, 365, 369 = NJW 1989, 900).

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Im Anschluss an diese Ausgangsentscheidung hat der Bundesgerichtshof den mit dem Rechtssatz vom bereicherungsrechtlich relevanten Empfängerhorizont begründeten abstrakten Vertrauensschutz auf weitere Fallkonstellation erstreckt und einen Dissens über den Leistungszweck (bei unterschiedlichen "Zweckvorstellungen") zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger zu Gunsten der Sichtweise des Empfängers entschieden (z. B. BGHZ 58, 184, 188 = NJW 1972, 864; 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; 105, 365, 369 = NJW 1989, 900).

    Eine von der Vorstellung des Empfängers abweichende "Zweckvorstellung" des Zuwendenden soll überhaupt nur dann ganz ausnahmsweise beachtlich sein, wenn der Leistende "unmissverständlich" zum Ausdruck gebracht hat, seiner Zuwendung "eine andere (sc. als die vom Empfänger angenommene) Zweckrichtung ... geben zu wollen" (BGHZ 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; ebenso BGHZ 105, 365, 369 f = NJW 1989, 900: die Sicht der beklagten Zessionarin sei "zweifellos", eine abweichende Vorstellung der klagenden Versicherung nicht erkennbar).

    Die Alternative zur Lehre vom Empfängerhorizont besteht nicht etwa, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGHZ 40, 272, 277 f; 72, 246, 248 f; BGH NJW 1974, 1132; vgl. Lieb, a. a. O. § 812 Rdnr. 91) in der Privilegierung der einseitigen Sicht des Zuwendenden.

  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73

    Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Damit ist die (seit BGHZ 50, 227, 229; 61, 289, 291; 66, 372, 375; 88, 232, 236; 89, 386, 379, 380) vom Bundesgerichtshof offen gehaltene Frage, wie die Kollision von Vertrauensschutz und Veranlassungs- bzw. Zurechnungsgrundsatz aufgelöst werden soll, definitiv entschieden.

    Der Anweisende kann nämlich die fremde Zuwendung (des Angewiesenen) nur dann als eigene Leistung (gegenüber dem Empfänger) erscheinen lassen, wenn die jeweiligen Leistungsbeziehungen nach dem übereinstimmenden Willen aller Beteiligten und damit nach der getroffenen, allseits richtig verstandenen Zweckbestimmung festgelegt werden (BGHZ 61, 289, 291; 66, 362, 363; 87, 246, 249; 87, 393, 395; 89, 376, 381).

  • RG, 12.01.1904 - VI 111/04

    Bereicherung; Postanweisung; B.G.B. § 812

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Vielmehr handelt es sich hierbei um anweisungslose Zahlungsvorgänge der Bundeskasse, die sich fremder Zahlungsanweisung (z. B. der des Zeugen K.) nicht unterwirft (anders die Post im sog. Postanweisungsfall RGZ 60, 24).

    Die Klägerin will daher mit der Überweisung der Gelder nicht auf ein Deckungsverhältnis, also für fremde Rechnung leisten (anders als die Post in RGZ 60, 24; unklar insoweit aber BGHZ 152, 306 wegen der Angabe eines Zahlungszwecks auf dem Überweisungsträger, vgl. II 1 c aa).

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Mit dieser Begründung versagte der VII. Zivilsenat dem Kläger (Lieferanten) einen Bereicherungsanspruch nach §§ 951, 812 Abs. 1 BGB und begründete zugleich das im vorausgegangenen Fall BGHZ 36, 30 gefundene Ergebnis unter dem Gesichtspunkt der Leistungskondiktion, indem er den Dissens der Parteien über die Person des Leistenden (und die Richtung der Leistung) aus dem Blickwinkel des für schützenswert gehaltenen Empfängers (Bauherr) löste.
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Die Alternative zur Lehre vom Empfängerhorizont besteht nicht etwa, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung annimmt (BGHZ 40, 272, 277 f; 72, 246, 248 f; BGH NJW 1974, 1132; vgl. Lieb, a. a. O. § 812 Rdnr. 91) in der Privilegierung der einseitigen Sicht des Zuwendenden.
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.2003 - 6 U 141/03
    Im Anschluss an diese Ausgangsentscheidung hat der Bundesgerichtshof den mit dem Rechtssatz vom bereicherungsrechtlich relevanten Empfängerhorizont begründeten abstrakten Vertrauensschutz auf weitere Fallkonstellation erstreckt und einen Dissens über den Leistungszweck (bei unterschiedlichen "Zweckvorstellungen") zwischen dem Zuwendenden und dem Zuwendungsempfänger zu Gunsten der Sichtweise des Empfängers entschieden (z. B. BGHZ 58, 184, 188 = NJW 1972, 864; 72, 246, 249 = NJW 1979, 157; 105, 365, 369 = NJW 1989, 900).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

  • BGH, 06.12.1988 - XI ZR 81/88

    Anfechtbarkeit einer Tilgungsbestimmung

  • BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 143/70

    Verjährung einer Schadensersatzforderung - Anwendbarkeit der Verjährungsfrist des

  • RG, 20.01.1920 - II 286/19

    Ungerechtfertigte Bereicherung

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 12/94

    Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 47/83

    Zuvielüberweisung durch Notar - § 812 BGB, Anweisung, Fehler im

  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

  • BGH, 09.05.1983 - II ZR 241/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Überweisung - Stornorecht der Banken

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83

    Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im

  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74

    Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck

  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75

    Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger

  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

  • LG Baden-Baden, 11.08.2005 - 3 O 176/04
    Das OLG Karlsruhe hat in einem Fall, in dem ein Kostenfestsetzer für Auszahlungsanordnungen der Bundeskasse nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch manipulierte Überweisungsvorgänge einer Prostituierten Geldbeträge zugewendet hatte, entschieden, dass die Bundeskasse gegen die Prostituierte mit der Leistungskondiktion vorgehen könne, da rein auf die Zweckbestimmung des Zuwendenden abzustellen sei, wogegen die Vorstellung des Zuwendungsempfängers, ihr Vertragspartner sei der Leistende, irrelevant sei ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2003 - 6 U 141/03 , OLGR 2004, 117ff).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 10.09.2003 - 1 U 12/03 (b)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14815
OLG Bremen, 10.09.2003 - 1 U 12/03 (b) (https://dejure.org/2003,14815)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.09.2003 - 1 U 12/03 (b) (https://dejure.org/2003,14815)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. September 2003 - 1 U 12/03 (b) (https://dejure.org/2003,14815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Nicht typgerechter Austauschmotor als erheblicher Sachmangel eines Pkw

  • Wolters Kluwer

    Mängelfreiheit eines Personenkraftwagens bei Aufhebung der Gebrauchsfähigkeit; Wirksamkeit eines pauschalen Gewährleistungsausschlusses durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeughändlers; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Übergabe eines mit Mängeln ...

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 474; ; BGB § 475 Abs. 1

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 162/97

    Bezugnahme auf in der ersten Instanz nach der mündlichen Verhandlung zu den Akten

    Auszug aus OLG Bremen, 10.09.2003 - 1 U 12/03
    Eine solche Bezugnahme ist zulässig, und zwar auch insoweit, als sie Vorbringen in einem Schriftsatz nach erstinstanzlicher mündlicher Verhandlung betrifft, und auch dann, wenn solches Vorbringen vom erstinstanzlichen Gericht nicht berücksichtigt worden ist (BGH NJW-RR 98, 1514).
  • LG Erfurt, 07.08.2014 - 10 O 410/12

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen Radlader wegen Mangelhaftigkeit

    Denn das Vorhandensein einer gültigen Betriebserlaubnis ist Grundvoraussetzung für eine rechtlich zulässige Benutzung eines Fahrzeuges (OLG Bremen, Urteil vom 10.09.2003, Az.: 1 U 12/03; LG Dortmund, Urteil vom 13.01.2006, Az.: 22 O 138/05, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6000
OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03 (https://dejure.org/2003,6000)
OLG München, Entscheidung vom 02.09.2003 - 13 W 2082/03 (https://dejure.org/2003,6000)
OLG München, Entscheidung vom 02. September 2003 - 13 W 2082/03 (https://dejure.org/2003,6000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen; Bestimmung der Frist für den Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen; Glaubhaftmachen von Entschuldigungsgründen für die verspätete Antragseinreichung

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 4; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 411 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtzeitigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen: Ablehnungsfrist nur 14 Tage! (IBR 2003, 707)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 228
  • BauR 2004, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03
    Nach wohl überwiegender Meinung und der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichts München müssen die Ablehnungsgründe auch in diesen Fällen gewöhnlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorgebracht werden, vgl. OLG München (1.Senat) OLGR 2003, 58; OLG München (1.Senat) OLGR 2001, 90; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1433; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 406 Rn. 14: "in aller Regel" zwei Wochen.
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03
    In den vom OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72, zu entscheidenden Fall war der Antrag erst drei Monate nach Zugang des Gutachtens gestellt worden.
  • OLG München, 14.03.2002 - 1 W 831/02

    Sachverständigengutachten; Ablehnung eines Sachverständigen; Ablehnungsfrist;

    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03
    Nach wohl überwiegender Meinung und der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichts München müssen die Ablehnungsgründe auch in diesen Fällen gewöhnlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorgebracht werden, vgl. OLG München (1.Senat) OLGR 2003, 58; OLG München (1.Senat) OLGR 2001, 90; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 1433; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 406 Rn. 14: "in aller Regel" zwei Wochen.
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1Z BR 73/94

    Sachverständiger; Befangen; Abgelehnt; Gutachten; Verwertung; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03
    Soweit in der Rechtsprechung längere Fristen eingeräumt wurden (BayObLG MDR 1995, 412) beruht dies auf den besonderen Umständen des Einzelfalles oder - wie im Falle OLG Köln, VersR 1989, 210 - auf der bis 01.04.1991 geltenden Fassung des § 406 Abs. 2, die keine bestimmte Frist vorsah.
  • OLG Köln, 10.10.1988 - 27 W 31/88
    Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 13 W 2082/03
    Soweit in der Rechtsprechung längere Fristen eingeräumt wurden (BayObLG MDR 1995, 412) beruht dies auf den besonderen Umständen des Einzelfalles oder - wie im Falle OLG Köln, VersR 1989, 210 - auf der bis 01.04.1991 geltenden Fassung des § 406 Abs. 2, die keine bestimmte Frist vorsah.
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    aa) Einige Oberlandesgerichte (OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Naumburg, 10 W 23/01, juris-Abfrage; OLG München, OLGR München 2004, 117; 2003, 58) sind in Übereinstimmung mit Stimmen im Schrifttum (Musielak/Huber ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 14; Reichold in: Thomas/Putzo ZPO, 26. Aufl., § 406 Rn. 7) der Meinung, die Zwei-Wochen-Frist nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO gelte grundsätzlich auch für § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO.
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04

    Betreiben eines Beweisverfahrens mit dem Ziel der Begutachtung einer geplanten

    Wohl überwiegend wird von einigen Oberlandesgerichten sogar die Einhaltung einer Frist von in der Regel zwei Wochen für den Ablehnungsantrag gefordert (OLG München MDR 2004, 228 m. w. N.; ebenso OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 331; OLG Karlsruhe, IBR 2002, 292).
  • OLG Celle, 15.05.2007 - 13 W 46/07

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Zulässigkeit der

    Dabei kann im Regelfall die Zwei-Wochen-Frist des Abs. 2 Satz 1 als Richtschnur dienen (vgl. OLG München, MDR 2004, 228; OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1433; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 406 Rdnr. 48).
  • OLG Dresden, 14.01.2010 - 4 W 20/10

    Befangenheit; Sachverständiger; Arzthaftung

    Hieraus folgt, dass der Antragsteller nicht verpflichtet ist, binnen kürzerer Frist eine Vorprüfung des Gutachtens vorzunehmen, nur um feststellen zu können, ob das Gutachten Mängel enthält, die aus seiner Sicht nicht nur einen Ergänzungsantrag nötig machen, sondern sogar die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen (BGH NJW 2005, 1869; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 469; Senat, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 W 1282/09; 21.9.2009 - 4 W 948/09 n.V.; a.A. allerdings OLG Koblenz, OLGR Koblenz 1998, 470; OLG Köln, OLGR Köln 1995, 147; OLG Naumburg, 10 W 23/01, juris; OLG München, OLGR München 2004, 117; 2003, 58).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5047
OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,5047)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.2003 - 16 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,5047)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 16 Wx 75/03 (https://dejure.org/2003,5047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Sondereigentumsfähigkeit einer Eingangshalle; Nebeneinander von Miteigentum im Sinne von § 1008 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Wohnungseigentum am gleichen Grundstück und in der gleichen Gemeinschaft ; Auswirkungen einer nicht wirksamen Begründung von Sondereigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass sich die Anteile auf Räume beziehen, die zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind, so dass kein Sondereigentum, sondern lediglich ein sog. isolierter Miteigentumsanteil entstanden sei ("Heizwerksfall" BGHZ 109, 179 = NJW 1990, 447).

    Gerade vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der nicht wirksamen Begründung von Sondereigentum die Teilungserklärung möglichst aufrechtzuerhalten ist (BGH NJW 1990, 447 [448]), haben diese auf die Zweckbestimmung der Einrichtungen zugeschnittene Kostenregelungen mit weitgehenden Freistellungen die Folge, dass sie fortgelten.

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Köln, 20.10.2003 - 16 Wx 75/03
    Letzteres hat allenfalls die Folge, dass es des vom Bundesgerichtshof wegen des Heizwerks aufgezeigten Wegs zur Beseitigung des isolierten Miteigentumsanteils, nämlich einer Vereinbarung, mit der eine - in der Regel anteilige - Übertragung des Anteils gegen Wertausgleich erfolgt, nicht bedarf, sondern evtl. auch eine Bereinigung durch Umwandlung des Gemeinschaftseigentums an den Heizwerkräumen in Sondereigentum und eine Verbindung mit dem isolierten Miteigentumsanteil in Betracht kommen kann (Demharter a. a. O. S. 1199 für die hier gegebene Situation und BGH NJW 1995, 2851 ["Speicherfall"]).
  • LG Köln, 13.11.2008 - 29 S 65/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung;

    Dies ergebe sich zum einen aus dem Urteil BGH NJW 1990, 447, insbesondere aber auch aus dem Beschluss des OLG Köln ZMR 2004, 623.

    die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen wegen grundsätzlicher Bedeutung, äußerst hilfsweise die Revision zuzulassen wegen Abweichung zu KG ZMR 1997, 318, BayOblG NZM 2001, 766 und /oder OLG Köln ZMR 2004, 623.

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 20.10.2003 ZMR 2004, 623 noch aus der Entscheidung des BGH vom 3.11.1989 BGH NJW 1990, 447, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft die Nutzungen auch für den gescheiterten Sondereigentumsanteil des isolierten Miteigentümers zu stehen.

  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

    Soweit die Beschwerdeführerin nunmehr auf die Grundsätze des isolierten Miteigentumsanteils Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass sich mit dieser Frage der Bundesgerichtshof bereits am 5.12.2003 beschäftigt hat (NZM 2004, 103 = NJW 2004, 1798; vgl. auch OLG Köln, OLGR Köln 2004, 117).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.09.2003 - 12 W 102/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13243
OLG Naumburg, 22.09.2003 - 12 W 102/03 (https://dejure.org/2003,13243)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.09.2003 - 12 W 102/03 (https://dejure.org/2003,13243)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. September 2003 - 12 W 102/03 (https://dejure.org/2003,13243)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Ordnungsgeldes als Ungehorsamsstrafe; Möglichkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach dem Widerruf eines Vergleiches; Verhängung eine Ordnungsgeldes wegen ihres unentschuldigten Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    ZPO § 141 Abs. 3; ; ZPO § 141 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 381 Abs. 1; ; ZPO § 568 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach dem Widerruf eines Vergleiches

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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