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   EuG, 14.05.1998 - T-348/94   

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https://dejure.org/1998,552
EuG, 14.05.1998 - T-348/94 (https://dejure.org/1998,552)
EuG, Entscheidung vom 14.05.1998 - T-348/94 (https://dejure.org/1998,552)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - T-348/94 (https://dejure.org/1998,552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Enso Española / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Enso Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Vertrag über die Europäische Union, Artikel F Absatz 2
    1 Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Wahrung durch den Gemeinschaftsrichter - Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • EU-Kommission

    Enso Española SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 Eg-Vertrag - Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht - Verteidigungsrechte - Begründung - Geldbuße - Bestimmung der Höhe - Berechnungsmethode - Mildernde Umstände - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbotene Preisabsprachen von Unternehmen auf dem Kartonmarkt; Verletzung des grundlegenden Anspruchs auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht; Verletzung der Verteidigungsrechte durch unklare Beschwerdepunkte der Kommission; Unzureichende Begründung einer ...

  • Judicialis

    EG Art. 85 Abs. 1; ; EG Art. 190 EG; ; EMRK Art. 6; ; Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrag Art. 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833) oder, hilfsweise, Herabsetzung der gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße - Karton

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, II-1875
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (88)

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-348/94
    22 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-352/94 und T-354/94).

    26 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.

    27 Mit Beschluß vom 4. Juni 1997 hat der Präsident der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts die genannten Rechtssachen wegen ihres Zusammenhangs gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden und einem Antrag der Klägerin in der Rechtssache T-334/94 auf vertrauliche Behandlung stattgegeben.

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-348/94
    22 Sechzehn der achtzehn anderen für die Zuwiderhandlung verantwortlich gemachten Unternehmen haben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung erhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-352/94 und T-354/94).

    26 Mit Schreiben vom 5. Februar 1997 hat das Gericht die Parteien zu einer informellen Sitzung geladen, in der sie sich u. a. zu einer etwaigen Verbindung der Rechtssachen T-295/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung äussern sollten.

    28 Mit Beschluß vom 20. Juni 1997 hat er einem Antrag der Klägerin in der Rechtssache T-337/94 auf vertrauliche Behandlung eines in Beantwortung einer schriftlichen Frage des Gerichts vorgelegten Dokuments stattgegeben.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-348/94
    39 Aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urteile vom 8. Juni 1976 in der Rechtssache Engel u. a., Serie A, Nr. 22, vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache Öztürk, Serie A, Nr. 73, und vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache Campbell und Fell, Serie A, Nr. 80) gehe hervor, daß der grundlegende Anspruch auf einen gerechten Prozeß im vorliegenden Fall Anwendung finden könne, auch wenn die Kommission einem Gericht im Sinne von Artikel 6 EMRK nicht gleichgestellt worden sei (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnrn.

    Die Kommission hat zwar gemäß Artikel 190 des Vertrages die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmässigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlaß veranlasst haben; sie braucht jedoch nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens aufgeworfen wurden (vgl. u. a. Urteil Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 66).

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    Nur unter dieser Voraussetzung kann die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfüllen, der darin besteht, den Unternehmen alle erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, damit sie sich sachgerecht verteidigen können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (vgl. u. a. Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 63, T-348/94, Enso Española/Kommission, Slg. 1998, II-1875, Randnr. 83, und T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnr. 42).
  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Wie das Gericht entschieden hat, kann die Kommission, wenn sie den in nationaler Währung ausgedrückten Umsatz eines bestimmten Referenzjahrs als Grundlage für die Geldbuße gewählt hat, diesen Umsatz zum mittleren Wechselkurs des Referenzjahrs und nicht zu dem Wechselkurs, der am Tag des Erlasses der Entscheidung galt, in Ecu umrechnen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-348/94, Enso Española/Kommission, Slg. 1998, II-1875, Randnrn. 336 bis 341).

    75 und 76; Urteil Enso Española/Kommission, Randnr. 316).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-352/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
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