Weitere Entscheidung unten: EuG, 29.11.2005

Rechtsprechung
   EuG, 29.11.2005 - T-33/02, T-52/02, T-62/02, T-64/02   

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https://dejure.org/2005,7766
EuG, 29.11.2005 - T-33/02, T-52/02, T-62/02, T-64/02 (https://dejure.org/2005,7766)
EuG, Entscheidung vom 29.11.2005 - T-33/02, T-52/02, T-62/02, T-64/02 (https://dejure.org/2005,7766)
EuG, Entscheidung vom 29. November 2005 - T-33/02, T-52/02, T-62/02, T-64/02 (https://dejure.org/2005,7766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission PDF

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung einer Marktaufteilungsvereinbarung mit Absatzquoten für die einzelnen Produzenten durch die Kartellmitglieder der Zinkindustrie; Festlegung von "Tiefstpreisen" oder "empfohlenen Preise" durch die Kartellmitglieder; Festsetzung einer Geldbuße durch die ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/437/EG; ; EG-Vertrag Art. 81; ; EWR-Abkommen Art. 53; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2; ; EGKS-Vertrag Art. 65 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE ANTRÄGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG ODER HERABSETZUNG DER GELDBUSSEN ZURÜCK, DIE DIE KOMMISSION GEGEN DIE MITGLIEDER EINES KARTELLS AUF DEM ZINKPHOSPHATMARKT VERHÄNGT HATTE

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Maßgeblicher Umsatz - Nichtigkeitsklage

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.11.2005)

    Verkauf schützt nicht vor Kartellbuße //Bußgelder gegen Zinkkartell

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung, hilfsweise Herabsetzung der mit der Entscheidung C(2001)4237 endg. der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Da allein der Gesamtumsatz einen ungefähren Anhaltspunkt hierfür liefern kann, muss davon ausgegangen werden, dass sich dieser Prozentsatz auf den Gesamtumsatz bezieht (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 119).

    36 Hinzuzufügen ist, dass Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 der Kommission die Befugnis zur Festsetzung der Geldbußen eingeräumt hat, um sie in die Lage zu versetzen, die ihr durch das Gemeinschaftsrecht übertragene Überwachungsaufgabe zu erfüllen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 35, Randnr. 105, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-224/00, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 105).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    37 Aus der Rechtsprechung folgt - von den Parteien unbestritten - ebenfalls, dass "letztes Geschäftsjahr" im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 grundsätzlich das letzte von jedem betroffenen Unternehmen bei Erlass der angefochtenen Entscheidung abgeschlossene Geschäftsjahr ist (Urteil Cimenteries CBR u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 20, Randnr. 5009; Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnr. 85).
  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Er soll gewährleisten, dass Tatbestände und Rechtsbeziehungen, die unter das Gemeinschaftsrecht fallen, voraussehbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 113).
  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    36 Hinzuzufügen ist, dass Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 der Kommission die Befugnis zur Festsetzung der Geldbußen eingeräumt hat, um sie in die Lage zu versetzen, die ihr durch das Gemeinschaftsrecht übertragene Überwachungsaufgabe zu erfüllen (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 35, Randnr. 105, und Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-224/00, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 105).
  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Die frühere Entscheidungspraxis der Kommission könne in diesem Zusammenhang nicht als rechtlicher Rahmen für Geldbußen im Wettbewerbsbereich dienen, da dieser Rahmen ausschließlich durch die Verordnung Nr. 17 festgelegt worden sei (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 234).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Er soll gewährleisten, dass Tatbestände und Rechtsbeziehungen, die unter das Gemeinschaftsrecht fallen, voraussehbar sind (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 20, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 113).
  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Zum anderen habe die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und der Beurteilung der tatsächlichen Größe des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bestätigt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 282, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Zum anderen habe die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und der Beurteilung der tatsächlichen Größe des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bestätigt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 282, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnrn.
  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    60 Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 36, Randnr. 69, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94 BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309).
  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-33/02
    Zum anderen habe die Rechtsprechung den Zusammenhang zwischen dieser Bestimmung und der Beurteilung der tatsächlichen Größe des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bestätigt (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-298/98 P, Finnboard/Kommission, Slg. 2000, I-10157, Randnr. 66; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-338/94, Finnboard/Kommission, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 282, und vom 23. Februar 1994 in den Rechtssachen T-39/92 und T-40/92, CB und Europay/Kommission, Slg. 1994, II-49, Randnrn.
  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 15.12.1987 - 326/85

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

  • EuGH, 28.02.1980 - 67/79

    Fellinger

  • EuGH, 14.12.2000 - C-245/97

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 04.10.2001 - C-133/00

    Bowden u.a.

  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Zwicky weist sodann darauf hin, dass das von der Kommission angeführte Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02, Slg. 2005, II-4973), dahin auszulegen sei, dass die Berücksichtigung eines Umsatzes, der nicht der des abgeschlossenen Geschäftsjahrs vor Erlass der Entscheidung sei, möglich sei, wenn das betreffende Unternehmen seine Geschäftstätigkeiten eingestellt oder seinen Umsatz zur Vermeidung der Verhängung einer schweren Geldbuße verfälscht habe.

    Dieser Gedanke liege dem oben in Randnr. 71 angeführten Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission zugrunde.

    Zum Begriff des "vorausgegangenen Geschäftsjahrs" ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 41, vom 1. März 2007, Jan De Nul, C-391/05, Slg. 2007, I-1793, Randnr. 20, und vom 7. Juni 2007, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 80 angeführt, Randnr. 21).

    Aus den vorstehenden Erwägungen folgt, dass die Kommission bei der Bestimmung des Begriffs des "vorausgegangenen Geschäftsjahrs" in jedem Einzelfall sowie unter Berücksichtigung des Zusammenhangs und der Ziele, die mit der Sanktionsregelung der Verordnung Nr. 17 und der Verordnung Nr. 1/2003 verfolgt werden, die beabsichtigte Wirkung auf das betreffende Unternehmen beurteilen und dabei insbesondere einen Umsatz berücksichtigen muss, der die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens in dem Zeitraum widerspiegelt, in dem die Zuwiderhandlung begangen wurde (vgl. Urteil vom 7. Juni 2007, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 80 angeführt, Randnr. 25).

    Aus den Zielen der Regelung, zu der Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 gehören, und aus der vorstehend in Randnr. 80 angeführten Rechtsprechung ergibt sich jedoch, dass die Anwendung der Obergrenze von 10 % zum einen voraussetzt, dass der Kommission die Umsatzzahlen für das letzte Geschäftsjahr vor dem Erlass der Entscheidung vorliegen, und zum anderen, dass diese Zahlen einem abgeschlossenen Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit entsprechen, das sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt (vgl. Urteil vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 38).

    Ebenso kann die Kommission, wenn ein Unternehmen aufgrund der Umstellung oder Änderung seiner Abrechnungspraxis für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen Abschluss vorlegt, der einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten betrifft, im Rahmen der genannten Vorschriften einen Umsatz heranziehen, der in einem früheren, vollständigen Geschäftsjahr erzielt worden ist (vgl. Urteil vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 39).

    Denn der Umsatz in diesem Zeitraum liefert keinen Anhaltspunkt für die Größe des Unternehmens und genügt damit nicht den Anforderungen der Rechtsprechung, so dass er nicht als Grundlage für die Bestimmung der Obergrenze nach Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 herangezogen werden kann (vgl. Urteil vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 42).

    Aus dem oben in Randnr. 71 angeführten Urteil vom 29. November 2005 (Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, Randnr. 49), das auf den vorliegenden Fall entsprechend anwendbar ist, geht zudem hervor, dass selbst in einem Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit der Umsatz eines Unternehmens aus verschiedenen Gründen wie z. B. wegen schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse, einer Krise in dem betreffenden Sektor, Schadensfällen oder eines Streiks im Vergleich zu den Vorjahren erheblich, ja sogar ganz entscheidend einbrechen kann.

    Daher muss die Kommission zumindest in den Fällen, in denen es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit eingestellt oder seinen Umsatz verfälscht hat, um einer schweren Geldbuße zu entgehen, die Höchstgrenze der Geldbuße nach dem letzten Umsatz festsetzen, der ein abgeschlossenes Jahr wirtschaftlicher Tätigkeit widerspiegelt (Urteil vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Randnr. 71 angeführt, Randnr. 49).

  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    254 Sowohl aus den Zielen der Regelung, zu der Art. 23 Abs. 2 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 gehört, als auch aus der in der vorstehenden Randnummer angeführten Rechtsprechung ergibt sich, dass die Anwendung der Obergrenze von 10 % somit zum einen voraussetzt, dass der Kommission die Umsatzzahlen für das letzte Geschäftsjahr vor dem Erlass der Entscheidung vorliegen, und zum anderen, dass diese Zahlen einem abgeschlossenen Jahr normaler wirtschaftlicher Tätigkeit entsprechen, das sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten erstreckt (Urteile vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg, EU:T:2005:428, Rn. 38, und Gütermann und Zwicky/Kommission, oben in Rn. 253 angeführt EU:T:2010:168, Rn. 95).

    Dasselbe gilt, wenn das betreffende Unternehmen im letzten Jahr vor Erlass des Beschlusses der Kommission keinen Umsatz erzielt hat (Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 254 angeführt, EU:T:2005:428, Rn. 39, bestätigt durch das Urteil Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, oben in Rn. 250 angeführt, EU:C:2007:326, Rn. 27 und 30).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-76/06

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Britannia Alloys & Chemicals Ltd (im Folgenden: Britannia) zum einen die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02, Slg. 2005, II-4973, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage gegen die Entscheidung 2003/437/EG der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) (ABl. 2003, L 153, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat, und zum anderen die Aufhebung von Art. 3 dieser Entscheidung, soweit sie davon betroffen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-76/06

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02) wird insoweit aufgehoben, als das Gericht das Vorbringen einer Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Verhältnis der Britannia Alloys & Chemicals zu dem in der Entscheidung 1999/271/EG der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren zur Anwendung des Artikels [81] EG-Vertrag (IV/34.466 - Griechische Fährschiffe) betroffenen Unternehmen Karageorgis nicht geprüft hat.

    2 - T-33/02, Slg. 2005, II-4973.

  • EuG, 16.06.2011 - T-192/06

    Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

    28 bis 30 und 43, und Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, T-33/02, Slg. 2005, II-4973, Randnr. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

    63 - Rn. 281 und 282. Vgl. auch das oben angeführte Urteil des Gerichtshofs Musique Diffusion française u. a./Kommission (Rn. 121) und das Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission (T-33/02, Slg. 2005, II-4973, Rn. 35).
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Rechtsprechung
   EuG, 29.11.2005 - T-64/02   

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https://dejure.org/2005,4222
EuG, 29.11.2005 - T-64/02 (https://dejure.org/2005,4222)
EuG, Entscheidung vom 29.11.2005 - T-64/02 (https://dejure.org/2005,4222)
EuG, Entscheidung vom 29. November 2005 - T-64/02 (https://dejure.org/2005,4222)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • EU-Kommission PDF

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • EU-Kommission

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Geldbuße durch die Kommission in Kartellangelegenheiten; Zulässigkeit des Entstehens eines Kartells; Voraussetzungen für das Entstehen eines Kartells; Bestimmung der Grundlagen für die Berechnung einer Geldbuße wegen der Bildung eines Kartells; ...

  • Judicialis

    EG Art. 81; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Heubach / Kommission

    Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt - Geldbuße - Leitlinien für die Bemessung von Geldbußen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Schwere der Zuwiderhandlung - Grundsätze der ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.11.2005)

    Verkauf schützt nicht vor Kartellbuße //Bußgelder gegen Zinkkartell

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Heubach / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilnichtigerklärung der Entscheidung C(2001)4237 endgültig der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/E-1/37.027 - Zinkphosphat) oder, hilfsweise, Ermäßigung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (61)

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Die Kommission ist nämlich dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert, dieses Niveau innerhalb der von der Verordnung Nr. 17 vorgegebenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 109, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-304/94, Europa Carton/Kommission, Slg. 1998, II-869, Randnr. 89).

    Nach ständiger Rechtsprechung seien "[b]ei der Bemessung von Geldbußen sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung relevant sein können" (Urteil des Gerichts vom 15. März 2000 in den Rechtssachen T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 2000, II-491, Randnr. 4949, und Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung kann der Wert des Produktes je nach Fall zu den Umständen gehören, die bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen sind (Urteil Musique diffusion française u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 41, Randnrn. 120 f.).

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts müssten die konkreten Auswirkungen einer Zuwiderhandlung auf den Markt in die Bemessung der Geldbuße einfließen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-308/94, Cascades/Kommission, Slg. 1998, II-925, Randnrn.

    Die Zuwiderhandlung sei als umso weniger schwer einzustufen, je geringer die Auswirkungen auf den Markt seien (Urteil Cascades/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 95, Randnrn. 172 ff.).

    In der Rechtsprechung sei darauf hingewiesen worden, dass ein Unternehmen, das sich auf dem Markt nicht in der im Kartell vereinbarten Weise verhalten habe, möglicherweise nur versuche, das Kartell zu seinem Vorteil auszunutzen (Urteil Cascades/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 95, Randnr. 230).

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Überdies habe die Kommission das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-347/94 (Mayr-Melnhof/Kommission, Slg. 1998, II-1751) verfälscht wiedergegeben.

    In dem dem Urteil Mayr-Melnhof/Kommission zugrunde liegenden Fall sei es um eine sektorielle Krise gegangen, die vor allem als mildernder Umstand oder objektiver Faktor im Sinne der Nummer 5 der Leitlinien zu berücksichtigen gewesen sei und der im Hinblick auf die Beurteilung der Schwere einer Zuwiderhandlung geringere Bedeutung zukomme als den vorliegend von der Klägerin angeführten Umständen.

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    81 Die Festsetzung eines Preises, sei es auch nur eines Richtpreises, beeinträchtigt den Wettbewerb dadurch, dass er sämtlichen Kartellteilnehmern die Möglichkeit gibt, mit hinreichender Sicherheit vorauszusehen, welche Preispolitik ihre Konkurrenten verfolgen werden (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977, Randnr. 21).

    Wie vorstehend in Randnummer 81 ausgeführt, beeinträchtigt die Festsetzung eines Preises, sei es auch nur eines Richtpreises, den Wettbewerb dadurch, dass er sämtlichen Kartellteilnehmern die Möglichkeit gibt, mit hinreichender Sicherheit vorauszusehen, welche Preispolitik ihre Konkurrenten verfolgen werden (Urteil Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 81, Randnr. 21).

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    161 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, bei der Bemessung der Geldbuße die schlechte Finanzlage eines betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, da die Anerkennung einer solchen Verpflichtung darauf hinauslaufen würde, den am wenigsten den Marktbedingungen angepassten Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen (vgl. Urteile LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 308, HFB u. a./Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 33, Randnr. 596, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-213/00, CMA CGM u. a./Kommission, Slg. 2003, II-913, im Folgenden: Urteil FETTCSA, Randnr. 351 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    186 Zwar kann die Kommission nach ihren Leitlinien (Nr. 2 Absatz 1 fünfter Gedankenstrich) die Geldbuße wegen erschwerender Umstände erhöhen, um den Betrag der aufgrund der Verstöße unrechtmäßig erzielten Gewinne zu übertreffen, doch bedeutet dies nicht, dass sie sich damit für die Zukunft verpflichtet hätte, unter allen Umständen für die Bemessung der Geldbuße den mit der festgestellten Zuwiderhandlung verbundenen finanziellen Vorteil zu ermitteln (Urteil FETTCSA, vorstehend zitiert in Randnr. 161, Randnrn. 342 f.).

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    68 Daher hat die Rechtsprechung solche Zuwiderhandlungen als "besonders schwerwiegend" qualifiziert, insbesondere wenn es sich um horizontale Kartelle (Urteil des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, Randnr. 675) oder um "offenkundige Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft" handelt (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-148/89, Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 109, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtsache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnrn.

    Durch die Äußerung eines gemeinsamen Willens, ein bestimmtes Preisniveau bei ihren Erzeugnissen anzuwenden, bestimmen die Hersteller nämlich nicht mehr autonom, welche Marktpolitik sie verfolgen wollen, und verstoßen so gegen den Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages (Urteil BPB de Eendracht/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 68, Randnr. 192).

  • EuG, 20.03.2002 - T-16/99

    Lögstör Rör / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    33 Zur Begründetheit der Rüge führt die Kommission aus, dass sich aus den Urteilen des Gerichts vom 20. März 2002 zum Fernwärmetechnik-Kartell ergebe, dass die Leitlinien nicht gegen Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 verstießen (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in den Rechtssachen T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, T-15/99, Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613, T-16/99, Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633, T-17/99, KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647, T-21/99, Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681, T-28/99, Sigma Tecnologie/Kommission, Slg. 2002, II-1845, T-31/99, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881, und insbesondere LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnrn.

    Danach kann der Umsatz der Unternehmen einen Anhaltspunkt für die eventuell erzielten wirtschaftlichen oder finanziellen Vorteile oder andere besondere Merkmale der an dem Verstoß Beteiligten geben, die je nach den Umständen zu berücksichtigen sind (Urteile Lögstör Rör/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 33, Randnrn. 295 f., und Dansk Rørindustri/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 33, Randnr. 203).

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    132 Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, ist bei einer von mehreren Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen Unternehmens zu prüfen (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 623, und Kommission/Anic Partecipazioni, vorstehend zitiert in Randnr. 127, Randnr. 150), um festzustellen, ob in seinem Fall erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    206 Zwar sind nach Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung Nr. 17 Entscheidungen der Kommission, mit denen Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht festgesetzt werden, nicht strafrechtlicher Art (Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 235), doch muss die Kommission in jedem Verwaltungsverfahren, das in Anwendung der Wettbewerbsregeln des Vertrages zu Sanktionen führen kann, die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und insbesondere das Rückwirkungsverbot beachten (vgl. entsprechend zu den Verteidigungsrechten Urteil des Gerichtshofes vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7, und Urteil LR AF 1998/Kommission, vorstehend zitiert in Randnr. 27, Randnr. 220).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.11.2005 - T-64/02
    Zudem handele es sich bei ihrer Analyse einer möglichen Krise auf dem Markt um die Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten, so dass die Überprüfung durch den Gemeinschaftsrichter auf die Fragen beschränkt sei, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden seien, ob die Begründung ausreichend sei, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden sei und ob keine offensichtliche fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorlägen (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 13.01.2004 - T-67/01

    JCB Service / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vertriebsvereinbarungen

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 02.07.2002 - C-499/99

    Kommission / Spanien

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuGH, 10.07.1984 - 63/83

    Kirk

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 11.03.1999 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

  • EuG, 09.07.2003 - T-230/00

    Daesang und Sewon Europe / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 49/69

    BASF / Kommission

  • FG Niedersachsen, 08.02.1974 - V 48/73
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.1975 - I 113/73
  • FG Hessen, 19.05.1976 - I 114/73
  • FG Berlin, 21.05.1974 - V 49/73
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-15/99

    Brugg Rohrsysteme / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-28/99

    Sigma Tecnologie / Kommission

  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Da die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der Leitlinien verlangen konnten, können diese Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnrn. 274 und 276, und vom 29. November 2005 in der Rechtssache T-64/02, Heubach/Kommission, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).

    Und da die in den Leitlinien vorgesehenen pauschalen Beträge nur Richtwerte sind, kann daraus an sich kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen (Urteil Heubach/Kommission, Randnrn. 40 und 44).

    189 und 190, und Urteil Heubach/Kommission, Randnr. 37).

  • EuG, 13.12.2006 - T-245/03

    in der Rechtssache T-217/03 Fédération nationale de la coopération bétail et

    Da die Klägerinnen nicht die Nichtigerklärung der Leitlinien verlangen konnten, können diese Gegenstand einer Einrede der Rechtswidrigkeit sein (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-23/99, LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705, Randnrn. 274 und 276, und vom 29. November 2005 in der Rechtssache T-64/02, Heubach/Kommission, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).

    Und da die in den Leitlinien vorgesehenen pauschalen Beträge nur Richtwerte sind, kann daraus an sich kein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgen (Urteil Heubach/Kommission, Randnrn. 40 und 44).

    189 und 190, und Urteil Heubach/Kommission, Randnr. 37).

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

    Das Abschreckungsziel, das die Kommission bei der Festsetzung einer Geldbuße verfolgen darf, besteht nämlich darin, zu gewährleisten, dass die Unternehmen die im Vertrag für ihre Tätigkeiten in der Gemeinschaft oder im EWR festgelegten Wettbewerbsregeln beachten (Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 181).
  • EuG, 20.09.2011 - T-394/08

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission

    Da Art. 241 EG nicht einer Partei gestatten soll, die Unanwendbarkeit eines Rechtsakts allgemeinen Charakters mit jeder beliebigen Klage geltend zu machen, muss der allgemeine Rechtsakt, dessen Rechtswidrigkeit geltend gemacht wird, unmittelbar oder mittelbar auf den streitgegenständlichen Fall anwendbar sein und es muss ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen der angefochtenen Einzelentscheidung und dem betreffenden allgemeinen Rechtsakt bestehen (Urteile des Gerichtshofs vom 31. März 1965, Macchiorlati Dalmas e Figli/Hohe Behörde, 21/64, Slg. 1965, 242, 259, und vom 13. Juli 1966, 1talien/Rat und Kommission, 32/65, Slg. 1966, 458, 487; Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 1993, Reinarz/Kommission, T-6/92 und T-52/92, Slg. 1993, II-1047, Randnr. 57, LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 206 angeführt, Randnr. 273, und vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 35).
  • EuG, 12.12.2012 - T-400/09

    Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Die Auflösung eines Unternehmens in seiner bestehenden Rechtsform kann zwar die finanziellen Interessen der Eigentümer, Aktionäre oder Anteilseigner beeinträchtigen, sie bedeutet aber nicht, dass auch die durch das Unternehmen repräsentierten personellen, materiellen und immateriellen Mittel ihren Wert verlieren (Urteile des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 372, vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 163, und vom 28. April 2010, BST/Kommission, T-452/05, Slg. 2010, II-1373, Randnr. 96).

    Diese Vorschrift der Leitlinien stimmt mit der ständigen Rechtsprechung überein, wonach ein Unternehmen, um in den Genuss eines mildernden Umstands wegen tatsächlicher Nichtdurchführung der rechtswidrigen Vereinbarungen zu kommen, Umstände anführen muss, die belegen können, dass es in der Zeit, in der es an den rechtswidrigen Vereinbarungen beteiligt war, sich deren Durchführung tatsächlich entzogen hat, indem es sich auf dem Markt wettbewerbskonform verhalten hat (vgl. Urteil Heubach/Kommission, oben in Randnr. 50 angeführt, Randnr. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Durch die Äußerung eines gemeinsamen Willens, ein bestimmtes Preisniveau bei ihren Erzeugnissen anzuwenden, bestimmen die Hersteller nämlich nicht mehr autonom, welche Marktpolitik sie verfolgen wollen, und verstoßen so gegen den Grundgedanken der Wettbewerbsvorschriften des Vertrags (Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 81).
  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Überdies ist das Fehlen eines finanziellen Vorteils aus der Zuwiderhandlung nicht als mildernder Umstand anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnrn.
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Die abschreckende Wirkung einer wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Union festgesetzten Geldbuße darf daher nicht allein nach Maßgabe der besonderen Situation des verurteilten Unternehmens bestimmt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Rn. 179 bis 181 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

    Aus der Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichts vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 139, und vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 345 und die dort angeführte Rechtsprechung) ergibt sich nämlich, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, die schlechte Finanzlage der betroffenen Branche als mildernden Umstand zu berücksichtigen, und dass sie deshalb, weil sie in früheren Rechtssachen die wirtschaftliche Situation der Branche als mildernden Umstand berücksichtigt hat, diese Praxis nicht unbedingt fortsetzen muss.
  • EuG, 28.04.2010 - T-456/05

    Gütermann / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    In Bezug auf das von der Kommission im 166. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung angeführte Indiz für die Auswirkung des Kartells, das aus der langen Dauer der Zuwiderhandlung hergeleitet wird, ist festzustellen, dass es angesichts der mindestens elfjährigen Dauer der beanstandeten Praktiken wenig wahrscheinlich ist, dass die Hersteller sie damals als völlig wirkungs- und nutzlos angesehen haben sollten (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 61 angeführt, Randnr. 748, und vom 29. November 2005, Heubach/Kommission, T-64/02, Slg. 2005, II-5137, Randnr. 130).
  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 05.10.2011 - T-39/06

    Transcatab / Kommission

  • EuG, 12.12.2012 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-69/10

    IRO / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-376/10

    Mamoli Robinetteria / Kommission

  • EuG, 16.11.2011 - T-55/06

    RKW / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus

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