Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.2014 - I-10 U 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1381
OLG Hamm, 09.01.2014 - I-10 U 10/13 (https://dejure.org/2014,1381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2014 - I-10 U 10/13 (https://dejure.org/2014,1381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - I-10 U 10/13 (https://dejure.org/2014,1381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Zuwendung eines Grundstücks; Anordnung von der Bestimmung eines Schlusserben und der Anordnung eines Vermächtnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 2287, 2288 BGB
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Zuwendung eines Grundstücks; Anordnung von der Bestimmung eines Schlusserben und der Anordnung eines Vermächtnisses

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Erbe

  • lto.de (Kurzinformation)

    Veräusserte Haushälfte - Wenn Schenkung Erbe bricht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschenk nach Erbfall herausgeben?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Herausgabeanspruch bei vermachter und anschließend verschenkter Grundstückshälfte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Enttäuschtes Vermächtnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Vermächtnisses durch Zuwendung einer Immobilie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verhinderung eines Vermächtnisses durch Schenkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Herausgabe eines Geschenks nach Eintritt des Erbfalls

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung eines Vermächtnisses durch Zuwendung einer Immobilie

  • stern.de (Pressemeldung, 11.02.2014)

    Familienstreit: Vermächtnis ist nicht gleich Erbe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe eines zu Lebzeiten verschenkten Vermächtnisses - Erbrecht

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkung trotz Verbot im Testament?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkung trotz Verbot im Testament?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erbstreit um Haus nach Schenkung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermächtnisnehmerin hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines zu Lebzeiten des Erblassers an einen Dritten verschenkten Vermächtnisses - Testamentarisch Bedachte kann Geschenk an Dritten nur unter besonderen Voraussetzungen heraus verlangen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anordnung eines Vermächtnisses durch Zuwendung einer Immobilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    § 531 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 ZPO gestattet neues, d. h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes Vorbringen des Berufungsführers zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichtes aus betrachtet entscheidungserheblich sind, u. a. dann wenn sie von dem erstinstanzlichen Gericht erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden und aus einem von dem erstinstanzlichen Gericht mit zu verantwortenden Grund im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind (vgl. etwa BGHZ 158, 295 ff. im Anschluss an BGH MDR 2004, 678).

    Ohne Anerkennung dieser Fallgruppe würde man die Prozessparteien zwingen, in der ersten Instanz vorsorglich auch solche Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen, die vom Standpunkt des erstinstanzlichen Gerichts aus unerheblich sind (so: BGH MDR 2004, 678).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    § 531 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 ZPO gestattet neues, d. h. in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes Vorbringen des Berufungsführers zu tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des Berufungsgerichtes aus betrachtet entscheidungserheblich sind, u. a. dann wenn sie von dem erstinstanzlichen Gericht erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten wurden und aus einem von dem erstinstanzlichen Gericht mit zu verantwortenden Grund im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind (vgl. etwa BGHZ 158, 295 ff. im Anschluss an BGH MDR 2004, 678).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    Allerdings geht es nicht um die Klärung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. etwa. BGH, NJW 1993, 256; OLG München, ZErb 2010, 296 - Juris-Rz. 27).
  • OLG München, 05.08.2010 - 31 Wx 1/10

    Testamentsauslegung: Vermächtnisanordnung verbunden mit dem Satz: "Eine

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 10 U 10/13
    Allerdings geht es nicht um die Klärung eines von der Erklärung losgelösten Willens, sondern um die Klärung der Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. etwa. BGH, NJW 1993, 256; OLG München, ZErb 2010, 296 - Juris-Rz. 27).
  • LG Bielefeld, 29.04.2016 - 2 O 291/15

    Berichtigung des Grundbuchs als Anspruch eines Vertragserben i.R.d. Übereignung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass diese Vorschrift zu Gunsten des in einem gemeinschaftlichen Testament bindend eingesetzten Erben entsprechend anzuwenden ist (OLG Hamm, Urteil vom 09. Januar 2014 - I-10 U 10/13, 10 U 10/13 -, juris; BGH, Urteil vom 26. November 1975 - IV ZR 138/74 -, BGHZ 66, 8-17).
  • LG Offenburg, 12.09.2019 - 2 O 268/19

    Einstweilige Sicherung des Verschaffungsanspruchs wegen drohender

    Die Norm erfasst in analoger Anwendung auch wechselbezügliche, verbindlich gewordene Vermächtnisverfügungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestamentes (BGH, Urt. v. 04.05.1983 - IV a ZR 229/81, NJW 1983, 2376; OLG Hamm Urt. v. 09.01.2014 - 10 U 10/13, BeckRS 2014, 3336).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1013
OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13 (https://dejure.org/2014,1013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13 (https://dejure.org/2014,1013)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - I-3 Wx 64/13 (https://dejure.org/2014,1013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bedeutet eine Pflichtteilsstrafklausel in einem Testament auch automatisch eine Schlusserbeneinsetzung der Kinder?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Schlusserbeneinsetzung bei Berliner Testament

Verfahrensgang

  • AG Grevenbroich - 6 VI 234/11
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - I-3 Wx 64/13

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 837
  • MDR 2014, 728
  • FGPrax 2014, 118
  • FamRZ 2014, 1231
  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 16.07.2012 - 31 Wx 290/11

    Auslegungsfähigkeit eines notariellen Testaments; Einsetzung der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).

    Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [ Kanzleiter ]).

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).

    Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [ Kanzleiter ]).

  • OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Anwendbarkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [ Kanzleiter ]).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05

    Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Andererseits ist der Pflichtteilsklausel allein nicht zwingend eine stillschweigende Schlusserbeneinsetzung zu entnehmen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520; OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409); kann nicht festgestellt werden, dass Eheleute die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in den Erbvertrag aufgenommen haben, die Kinder als Schlusserben einsetzen wollten, so darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. für das Ehegattentestament).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00

    Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Einigkeit besteht darin, dass eine Sanktionsklausel gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten u. U. als bindende Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass sie nicht den Pflichtteil verlangen, auszulegen sein kann (OLG München, FGPrax 2012, 205f.; OLG Hamm, FGPrax 2005, 74, 76; Frankfurt OLGR 2001, 289; Stürner in Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch 14. Auflage 2011 § 2270 Rdn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Deshalb kann hier dahinstehen, wie sich ein solcher Wille dokumentieren müsste, ob es etwa hierzu stets einer Andeutung im Erbvertrag bedürfte (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22).
  • OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03

    Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
    Andererseits ist der Pflichtteilsklausel allein nicht zwingend eine stillschweigende Schlusserbeneinsetzung zu entnehmen (OLG Hamm NJW-RR 2004, 1520; OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409); kann nicht festgestellt werden, dass Eheleute die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in den Erbvertrag aufgenommen haben, die Kinder als Schlusserben einsetzen wollten, so darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. für das Ehegattentestament).
  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    Hinsichtlich der sogen. Pflichtteilsstrafklausel ist deshalb allgemein in Rspr. und Lit. anerkannt, dass diese zumindest Ansatzpunkt für die Auslegung des Testamentes im Sinne der Schlusserbeneinsetzung sein und jedenfalls bei Hinzutreten weiterer Umstände eine solche Auslegung rechtfertigen kann (vgl. u. a. BayObLG a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O; OLG München, Beschl. vom 23.2.2015 - 31 Wx 459/14, ErbR 2015, 222, Rn. 13 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 14.1.2014 - I-3 Wx 64/13, ErbR 2014, 446 Rn. 25; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2269 Rn. 8; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 2. Auflage, § 2269 Rn. 24).
  • OLG Köln, 05.02.2015 - 7 U 115/14

    Voraussetzungen der Geltendmachung des Pflichtteils durch den bedingten Nacherben

    Eine solche gegen die pflichtteilsberechtigten gemeinschaftlichen Kinder gerichtete Sanktionsklausel kann nach den Umständen bei fehlender ausdrücklicher Formulierung im Übrigen als bindende Schlusserbeneinsetzung auszulegen sein (vgl. etwa OLG Düsseldorf Beschluss vom 14.01.2014 3 Wx 64/13 zitiert nach juris Rdnr. 25).
  • OLG München, 23.02.2015 - 31 Wx 459/14

    Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

    Denn mit einer Verwirkungsklausel möchten Ehegatten ihre Kinder im Grundsatz lediglich enterben, dagegen ist die Annahme, dass die Kinder als Schlusserben bedacht seien sollen, nur ausnahmsweise gerechtfertigt (vgl. Reymann, MittBayNot 2011, 411 in Anmerkung zu OLG Frankfurt mit BayNot 2012, 409 und OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 841; siehe auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 837 unter II .2. b. aa. (b)).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - 3 Wx 65/17

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Umstritten ist, ob allein aus einer Pflichtteilsstrafklausel auf eine Schlusserbeneinsetzung der Abkömmlinge geschlossen werden kann oder ob, um diesen Schluss zu ermöglichen, weitere Umstände, sei es im Gesamtzusammenhang der Testamentsurkunde, sei es außerhalb ihrer, hinzutreten müssen (dazu: BeckOK BGB - Litzenburger, Stand: 01.05.2018, § 2269 Rdnr. 22 und § 2084 Rdnr. 47; MK-Musielak, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2269 Rdnr. 14; Senat, FamRZ 2014, 1231 f; jeweils m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines

    Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Pflichtteilsstrafklausel in Ziffer 6. Es ist anerkannt, dass in der Anordnung einer Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils ein Anhalt für eine Schlusserbeneinsetzung liegen kann (Senat, NJW-RR 1994, 397; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 303; KG FamRZ 2018, 1700).
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Rechtsprechung
   OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37427
OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13 (https://dejure.org/2013,37427)
OLG München, Entscheidung vom 18.12.2013 - 31 Wx 490/13 (https://dejure.org/2013,37427)
OLG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 31 Wx 490/13 (https://dejure.org/2013,37427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Der Aufgabenkreis eines nach § 1961 BGB zu bestellenden Nachlasspflegers muss nicht auf die Vertretung der unbekannten Erben in Gerichtsverfahren beschränkt werden.

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beschränkung des Aufgabenkreises eines Nachlasspflegers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1961
    Aufgabenkreis eines Nachlasspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachlasspflegschaft auf Antrag setzt nicht voraus, dass Anspruch gegen das Erbe bereits gerichtlich geltend gemacht wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlasspflegschaft auf Antrag setzt nicht voraus, dass Anspruch gegen das Erbe bereits gerichtlich geltend gemacht wird

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlasspflegschaft auf Antrag setzt nicht voraus, dass Anspruch gegen das Erbe bereits gerichtlich geltend gemacht wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 78
  • FamRZ 2014, 968
  • Rpfleger 2014, 205
  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur, wenn offenkundig keine Forderung existiert oder die Rechtsverfolgung aus sonstigen Gründen offensichtlich unbegründet oder mutwillig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 562 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15

    Nachlasspflegschaft bei Mehrheit von Erben

    Antragsberechtigt ist, wer die Absicht vorträgt, einen Anspruch gegen den Nachlass notfalls gerichtlich geltend machen zu wollen (vgl. OLG München ZEV 2014, 169, [OLG München 18.12.2013 - 31 Wx 490/13] und Rpfleger 2014, 205, je zitiert nach juris).

    Es reicht also auch aus, dass die Zwangsvollstreckung beabsichtigt ist (OLG München Rpfleger 2014, 205; vgl. dazu Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 3. Aufl., Rz. 81 m. w. N.).

    Stellt also - wie hier - ein Gläubiger nach § 1961 BGB den Antrag, einen Nachlasspfleger zu bestellen, kann die Bestellung beschränkt werden auf die Vertretung der Erben gegenüber diesem Gläubiger (BayObLGZ 1960, 93; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215, zitiert nach juris; Zimmermann FGPrax 2004, 198 m. w. N.; vgl. auch OLG München ZEV 2014, 169).

  • OLG Bamberg, 21.03.2022 - 2 W 35/21

    Anforderungen an die form- und fristgerechte Anfechtung der Erbausschlagung

    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis nach § 1961 BGB tritt an Stelle des Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 1960 Abs. 1 BGB (vgl. OLG München, 18.12.2013, 31 Wx 490/13, Juris Rn 5).
  • OLG München, 29.03.2016 - 31 Wx 420/15

    Keine nachwirkenden Befugnisse des Testamentsvollstreckers nach Beendigung des

    § 1961 BGB geht nicht davon aus, dass der Anspruch gegen das Erbe bereits gerichtlich geltend gemacht wird, sondern dass den Nachlassgläubigern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Ansprüche schon vor Annahme der Erbschaft geltend zu machen und notfalls gerichtlich zu verfolgen (BayObLGZ 1960, 93 unter ll.3.a; OLG München Rpfleger 2014, 205).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40990
OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13 (https://dejure.org/2013,40990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2013 - 20 W 138/13 (https://dejure.org/2013,40990)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2013 - 20 W 138/13 (https://dejure.org/2013,40990)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich einer Verwirkungsklausel

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich einer Verwirkungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verlust der Schlusserbenstellung bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Eine unbestimmte Verwirkungsklausel führt nicht zum Verlust der Erbschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verlust der Schlusserbenstellung bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1143
  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13
    Dies hat zur Folge, dass dann im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln ist, welches konkrete Verhalten sanktioniert wird (BGH, Urt. v. 24.06.2009 - IV ZR 202/07 - ZEV 2009, 459, 460 mit Anm. v. Kroppenberg; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt. v. 06.08.2004 - 14 U 205/02 - ZEV 2005, 256; BayObLG, Beschl. v. 18.03.2004 -1 Z BR 44/03- FamRZ 2005, 65, 66; Palandt/Weidlich: BGB, 72. Aufl., 2013, § 2075, Rdnr. 7; Bamberger/Roth: BGB, 3. Aufl., 2012, § 2074, Rdnr. 5; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., 2013, § 2074, Rdnr. 30; Soergel/Loritz: BGB, 13. Aufl., § 2075, Rdnr. 6,7).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13
    Dies hat zur Folge, dass dann im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln ist, welches konkrete Verhalten sanktioniert wird (BGH, Urt. v. 24.06.2009 - IV ZR 202/07 - ZEV 2009, 459, 460 mit Anm. v. Kroppenberg; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt. v. 06.08.2004 - 14 U 205/02 - ZEV 2005, 256; BayObLG, Beschl. v. 18.03.2004 -1 Z BR 44/03- FamRZ 2005, 65, 66; Palandt/Weidlich: BGB, 72. Aufl., 2013, § 2075, Rdnr. 7; Bamberger/Roth: BGB, 3. Aufl., 2012, § 2074, Rdnr. 5; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., 2013, § 2074, Rdnr. 30; Soergel/Loritz: BGB, 13. Aufl., § 2075, Rdnr. 6,7).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2004 - 14 U 205/02

    Testamentsvollstreckung: Feststellungsinteresse des Testamentsvollstreckers an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13
    Dies hat zur Folge, dass dann im Einzelfall durch Auslegung zu ermitteln ist, welches konkrete Verhalten sanktioniert wird (BGH, Urt. v. 24.06.2009 - IV ZR 202/07 - ZEV 2009, 459, 460 mit Anm. v. Kroppenberg; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urt. v. 06.08.2004 - 14 U 205/02 - ZEV 2005, 256; BayObLG, Beschl. v. 18.03.2004 -1 Z BR 44/03- FamRZ 2005, 65, 66; Palandt/Weidlich: BGB, 72. Aufl., 2013, § 2075, Rdnr. 7; Bamberger/Roth: BGB, 3. Aufl., 2012, § 2074, Rdnr. 5; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., 2013, § 2074, Rdnr. 30; Soergel/Loritz: BGB, 13. Aufl., § 2075, Rdnr. 6,7).
  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13
    Wenn das Erbrecht des in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament eingesetzten Schlusserben davon abhängt, dass er nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten den Pflichtteil nicht verlangt hat (Pflichtteilsstrafklausel), hat das Grundbuchamt grundsätzlich einen Erbschein zu verlangen, kann aber auch eine dahingehende eidesstattliche Versicherung der Schlusserben in der Form des § 29 GBO genügen lassen, wenn es damit den Nachweis der Erbfolge als erbracht ansieht (Oberlandesgericht Hamm ZEV 2011, 592; Senat, Beschl. v. 07.02.2013 -20 W 8/2013-; Demharter, a. a. O., § 35, Rdnr. 39; Bauer/von/Oefele/Schaub, a. a.O., § 35 Rdnr. 135 und Nachweise in Fußnote 129).
  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13
    Eine nachträgliche andere Auslegung von Eintragungsunterlagen rechtfertigt für sich nie einen Amtswiderspruch (OLG Hamm DNotZ 1967, 686 und DNotZ 1968, 631, 533; KG DNotZ 1972, 176, 178; OLG Frankfurt am Main-20. ZS- Rpfleger 1976, 132 und 1979, 106, Oberlandesgericht München FGPrax 2009, 154; Bauer/von Oefele/Meincke: GBO, 3. Aufl., § 53, Rdnr. 57; Meikel-Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 53 Rdnr. 78).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2013 - 20 W 8/13

    Grundbuch: Zulässigkeit eidesstattlicher Versicherung der Erben zum Nachweis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 20 W 138/13
    Wenn das Erbrecht des in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament eingesetzten Schlusserben davon abhängt, dass er nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten den Pflichtteil nicht verlangt hat (Pflichtteilsstrafklausel), hat das Grundbuchamt grundsätzlich einen Erbschein zu verlangen, kann aber auch eine dahingehende eidesstattliche Versicherung der Schlusserben in der Form des § 29 GBO genügen lassen, wenn es damit den Nachweis der Erbfolge als erbracht ansieht (Oberlandesgericht Hamm ZEV 2011, 592; Senat, Beschl. v. 07.02.2013 -20 W 8/2013-; Demharter, a. a. O., § 35, Rdnr. 39; Bauer/von/Oefele/Schaub, a. a.O., § 35 Rdnr. 135 und Nachweise in Fußnote 129).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 3/14

    Grundbucheintragung der Erben: Erbfolgenachweis bei Verwirkungsklausel im

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2014, 257 veröffentlicht worden ist, meint, die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs lägen nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 20 W 222/14

    Begriff der Grundbuchunrichtigkeit nach § 22 GBO

    Da der Zweck des Amtswiderspruchs in der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen durch gesetzeswidriges Handeln des Grundbuchamts liegt, muss es sich in diesem Zusammenhang nämlich um eine Eintragung handeln, an welche sich gutgläubiger Erwerb anschließen kann (vgl. die Nachweise bei Senat FamRZ 2014, 1143, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2195
OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2014,2195)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.01.2014 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2014,2195)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 5 W 121/13 (https://dejure.org/2014,2195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 704 Abs 1 ZPO, § 724 ZPO, § 725 ZPO, § 750 Abs 1 ZPO, § 888 ZPO
    Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung und Kostentragung bei Anspruchserfüllung vor Eintritt der formellen Rechtskraft eines Zwangsgeldbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Erfüllung eines zu vollstreckenden Anspruchs nach Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888
    Rechtsfolgen der Erfüllung des zu vollstreckenden Anspruchs nach Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 888
    Rechtsfolgen der Erfüllung des zu vollstreckenden Anspruchs nach Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens; Kostenentscheidung nach Erledigung des Zwangsvollstreckungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Nürnberg, 25.02.2005 - 5 U 3721/04

    Zur Auskunftserteilung des Erben an den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Für die erfüllungs- und damit zwangsvollstreckungsrechtlich relevanten Folgen einer mangelhaften Auskunft ist zu differenzieren: Wird die Lückenhaftigkeit unmittelbar aus den Erklärungen des Schuldners deutlich, etwa weil bestimmte Gruppen von Nachlassgegenständen völlig fehlen oder der Verpflichtete den Umfang seiner Verpflichtung rechtsirrig falsch eingeschätzt hat, so sind die formellen Anforderungen an eine geordnete Auskunft nicht erfüllt (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394).

    Vielmehr ist der Frage, ob die erteilten Auskünfte korrekt und erschöpfend sind, im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nachzugehen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 434; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 42; Gruber in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2012, § 888 Rdn. 12).

  • BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Mit einer Aneinanderreihung von nach und nach gegebenen Teilauskünften, wie sie hier durch die Kombination verschiedener Mitteilungen im Rahmen von Anwaltsschreiben und Teilauflistungen erfolgte, ist das nicht gewährleistet (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1961 - V ZR 192/60 - NJW 1962, 245).

    Die Erklärung in der Beschwerdebegründung, mit dem jetzigen Verzeichnis würden sämtliche Nachlasswerte zusammengefasst, erstreckt sich als zeitlich letzter und abschließender Auskunftsakt auf den geschuldeten Gesamtumfang der Auskunft, so dass der dortige Hinweis auf die Anlage B1a eine zulässige Bezugnahme auf ein Teilverzeichnis darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1961 - V ZR 192/60 - NJW 1962, 245).

  • OLG Koblenz, 22.09.2004 - 5 W 574/04

    Verhängung eines Zwangsgelds zur Erzwingung von Angaben aus dem Erbrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Für die erfüllungs- und damit zwangsvollstreckungsrechtlich relevanten Folgen einer mangelhaften Auskunft ist zu differenzieren: Wird die Lückenhaftigkeit unmittelbar aus den Erklärungen des Schuldners deutlich, etwa weil bestimmte Gruppen von Nachlassgegenständen völlig fehlen oder der Verpflichtete den Umfang seiner Verpflichtung rechtsirrig falsch eingeschätzt hat, so sind die formellen Anforderungen an eine geordnete Auskunft nicht erfüllt (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394).

    Vielmehr ist der Frage, ob die erteilten Auskünfte korrekt und erschöpfend sind, im Verfahren über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nachzugehen (OLG Nürnberg, MDR 2005, 817; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 394; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 434; Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 42; Gruber in: MünchKommZPO, 4. Aufl. 2012, § 888 Rdn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2006 - 5 Ta 222/06

    Vollstreckungsverfahren: Kostentragung bei fehlender Erledigterklärung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Gläubiger muss dann das (Zwangsvollstreckungs-)Verfahren für erledigt erklären (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris; Vollkommer, Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18a).

    Durch die Erfüllung wurde ihm die Grundlage entzogen und er wäre ohne die Erledigungserklärung der Gläubigerinnen aufzuheben gewesen (Vollkommer in: Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18 und 63; siehe auch OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris).

  • OLG Bamberg, 15.12.1997 - 7 WF 145/97

    Prozeßkostenhilfe: Erfolgsaussichten bei Rechtsmittel gegen Zwangsgeldbeschluß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Gläubiger muss dann das (Zwangsvollstreckungs-)Verfahren für erledigt erklären (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris; Vollkommer, Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18a).

    Durch die Erfüllung wurde ihm die Grundlage entzogen und er wäre ohne die Erledigungserklärung der Gläubigerinnen aufzuheben gewesen (Vollkommer in: Handbuch des Zwangsvollstreckungsrechts, 2009, Teil 2, Kapitel 7, Rdn. 18 und 63; siehe auch OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.11.2006 - 5 Ta 222/06 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.1997 - 5 WF 41/97

    Erteilung der Vermögensauskunft; Vornahme einer unvertretbaren Handlung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Soweit das Landgericht für seine im Nichtabhilfebeschluss vertretene gegenteilige Auffassung, wonach die Auskunftserteilung auf die Rechtmäßigkeit des Zwangsgeldbeschlusses von vornherein keine Auswirkung hätte haben können, Rechtsprechung des OLG Zweibrücken herangezogen hat, betraf die zitierte Entscheidung vom 18.9.1997 (5 WF 41/97 - FamRZ 1998, 384) eine andere Fallkonstellation.
  • OLG München, 30.09.1997 - 26 WF 1008/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Das fällt ausschließlich in ihren Verantwortungsbereich und rechtfertigt ihre alleinige Kostenlast (in diesem Sinne auch OLG München, FamRZ 1998, 179).
  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Berechtigte kann dann eine Ergänzung verlangen und diesen Anspruch gemäß § 888 ZPO vollstrecken (Senat, Beschl. v. 29.8.2006 - 5 W 72/06; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • OLG Naumburg, 12.10.2010 - 1 U 73/10

    Pflichtteil: Ordnungsgemäße Erfüllung der Auskunftspflicht des Erben über den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Es muss jedoch die tatsächlichen und fiktiven Nachlassgegenstände einzeln und übersichtlich, insbesondere durch Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zusammenstellen, sowie die sonstigen Umstände angeben, die für die Durchsetzung des Anspruchs erforderlich sind (Haas in: Staudinger, BGB, 2006, § 2314 Rdn. 38; OLG Naumburg, Beschl. v. 12.10.2010 - 1 U 73/10 - juris).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
    Der Berechtigte kann dann eine Ergänzung verlangen und diesen Anspruch gemäß § 888 ZPO vollstrecken (Senat, Beschl. v. 29.8.2006 - 5 W 72/06; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 2002, 1381).
  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 W 37/96

    Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses;

  • OLG Stuttgart, 30.04.2010 - 3 W 22/10

    Zulässigkeit der Erledigungserklärung der Hauptsache im Vollstreckungsverfahren;

  • OLG Celle, 17.10.2012 - 4 W 181/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Entsprechend kann ein Auskunftstitel nach Erteilung einer Auskunft mit Erfüllungswirkung auch bei Zweifeln an deren Richtigkeit nicht mehr vollstreckt werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2020, 26 W 23/20, juris Rn. 13 f.; OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2018, 9 W 15/18, juris, unter 2.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Januar 2016, I-15 W 12/15, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2015, 13 WF 58/15, juris Rn. 8; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. Januar 2014, 5 W 121/13, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 12. März 2010, 25 W 77/10, juris Rn. 7; OLG Schleswig, Beschluss vom 7. April 2011, 3 W 81/10, NJW-RR 2011, 1449 [juris Rn. 14]; Stürner in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 888 Rn. 6 Stichwort "Auskunftsverpflichtung"; Lugani in Prütting/Gehrlein, ZPO, 13. Aufl. 2021, § 888 Rn. 12; Seiler in Thomas/Putzo, ZPO, 42. Aufl. 2021, § 888 Rn. 7; Bendtsen in Kindl/MellerHannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Aufl. 2021; ZPO § 888 Rn. 23; Lackmann in Musielak/Voit, ZPO,18. Aufl. 2021, § 888 Rn. 8; Gruber in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 888 Rn. 12; Haft in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl. 2018, ZPO § 888 Rn. 26; Bartels in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2017, § 888 Rn. 18; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 888 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 15).
  • OLG München, 03.02.2020 - 18 W 1281/19

    Auslegung eines Vollstreckungstitels

    Tut er das nicht, ist der Zwangsgeldbeschluss aufzuheben, und der zugrunde liegende Antrag ist zurückzuweisen (OLG Bamberg, FamRZ 1999, 111; OLG Saarbrücken Beschluss vom 24.1.2014 - 5 W 121/13 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.11.2013 - 1 AR 25/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43330
OLG Naumburg, 27.11.2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,43330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,43330)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 1 AR 25/13 (https://dejure.org/2013,43330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für Nachlassverbindlichkeiten gilt auch bei Zweckverfehlungsansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für Nachlassverbindlichkeiten gilt auch bei Zweckverfehlungsansprüchen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 410
  • FamRZ 2014, 955
  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16

    Aufschiebend auf den Tod des Erblassers bedingte Verpflichtung zur

    Dem stehen indes Stimmen gegenüber, die als Erblasserschuld auch Bereicherungsansprüche auf Rückforderung einer Leistung ansehen, die gerade wegen des Todes des Erblassers ihren Zweck verfehlt (OLG Naumburg ZEV 2014, 205; BeckOK BGB - Lohmann, Stand: 01.02.2016, § 1967 Rdnr. 14a).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43348
OLG Naumburg, 22.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13 (https://dejure.org/2013,43348)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13 (https://dejure.org/2013,43348)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - 2 Wx 64/13, 2 Wx 65/13 (https://dejure.org/2013,43348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Erben für die Kosten der Nachlasspflegschaft; Zuordnung von Nachlassverbindlichkeiten zu einzelnen Miterben

  • rechtsportal.de

    BGB § 1967 Abs. 2 Alt. 2
    Haftung der Erben für die Kosten der Nachlasspflegschaft

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1404
  • Rpfleger 2014, 264
  • ZEV 2014, 170
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.01.2014 - 6 W 549/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1272
OLG Jena, 23.01.2014 - 6 W 549/13 (https://dejure.org/2014,1272)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.01.2014 - 6 W 549/13 (https://dejure.org/2014,1272)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 6 W 549/13 (https://dejure.org/2014,1272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 2253 BGB, §§ 2253 ff BGB, § 2361 BGB, § 42 FamFG, § 43 FamFG
    Nachlassverfahren: Nachholung der im Erbscheinserteilungs- und Erbscheinseinziehungsverfahren vergessenen Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de

    Nachholung der im Erbscheinserteilungs- und Erbscheinseinziehungsverfahren vergessenen Kostenentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 2253 ff., 2361 BGB, 42, 43, 81 f. FamFG
    Nachholung der im Erbscheinserteilungs- und Erbscheinseinziehungsverfahren vergessenen Kostenentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1732
  • ZEV 2014, 170
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 14.10.2015 - 4 WF 56/15

    Antrag auf Nachholung einer Kostenentscheidung

    Diese ist aber nicht durch eine amtswegige Entscheidung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, sondern nur auf fristgebundenen Antrag eines Beteiligten hin zu schließen, § 43 FamFG (vergl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 6 W 549/13 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2013 - 2 Wx 15/12 -, juris).
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