Aktiengesetz
Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 22) |
Zitiervorschläge
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Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist fünfzigtausend Euro.
§ 1Wesen der Aktiengesellschaft
§ 2Gründerzahl
§ 3Formkaufmann; Börsennotierung
§ 4Firma
§ 5Sitz
§ 6Grundkapital
§ 7Mindestnennbetrag des Grundkapitals
§ 8Form und Mindestbeträge der Aktien
§ 9Ausgabebetrag der Aktien
§ 10Aktien und Zwischenscheine
§ 11Aktien besonderer Gattung
§ 12Stimmrecht
§ 13Unterzeichnung der Aktien
§ 14Zuständigkeit
§ 15Verbundene Unternehmen
§ 16In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
§ 17Abhängige und herrschende Unternehmen
§ 18Konzern und Konzernunternehmen
§ 19Wechselseitig beteiligte Unternehmen
§ 20Mitteilungspflichten
§ 21Mitteilungspflichten der Gesellschaft
§ 22Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
Rechtsprechung zu § 7 AktG
39 Entscheidungen zu § 7 AktG in unserer Datenbank:
- FG Nürnberg, 28.04.2021 - 5 K 1490/20
Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei ähnlicher wesentlicher Beteiligung an ...
- VG Berlin, 21.11.2019 - 29 K 279.18
- OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 5 AktG 2/20
Zum Anwendungsbereich des § 246a Abs. 2 Nr. 2 AktG
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 9 U 92/19
Tödlicher Unfall eines Vorstandsmitgliedes einer AG - Absturz aus großer Höhe - ...
- VG Ansbach, 27.12.2019 - AN 4 K 17.00562
Beitragsbescheid zur Industrie- und Handelskammer
- FG Münster, 28.09.2022 - 9 K 1869/20
Körperschaftsteuer - Zur Frage, ob die Zahlung eines Aktionärs an eine AG im ...
- BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine ...
- LG München I, 28.04.2017 - 5 HKO 26513/11
Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren
- OLG München, 26.03.2015 - 23 AktG 1/15
Zulässigkeit des Freigabeverfahrens auch bei Zwangseinziehung
- FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 346/02
Gewerbesteuerpflicht einer GbR, an der neben Rechtsanwälten auch eine ...
§ 7 AktG in Nachschlagewerken
- § 7 AktG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Grundkapital
Querverweise
Auf § 7 AktG verweisen folgende Vorschriften:
- Aktiengesetz (AktG)
- Aktiengesellschaft
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung