Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 7 - Annahme als Kind (§§ 1741 - 1772) |
| Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger (§§ 1741 - 1766) |
(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Ansprüche des Kindes, die bis zur Annahme entstanden sind, insbesondere auf Renten, Waisengeld und andere entsprechende wiederkehrende Leistungen, werden durch die Annahme nicht berührt; dies gilt nicht für Unterhaltsansprüche.
(2) Nimmt ein Ehegatte das Kind seines Ehegatten an, so tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.
Rechtsprechung zu § 1755 BGB
64 Entscheidungen zu § 1755 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist ...
- OLG Dresden, 12.10.2011 - 21 UF 581/11
Umgang; Adoption; Geschwister
- OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 8 W 19/12
Personenstandssache: Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei anonymer ...
- BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 73/85
- BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Staatliche Anforderungen an das Verfahren bei einer Adoptionen
- VG München, 14.12.2011 - M 23 K 11.2630
Ermessensausweisung wegen nicht nur vereinzelter Verstöße gegen ...
- BFH, 17.03.2010 - II R 46/08
Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes - § 15 ...
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2008 - 3 K 114/06
- VG Augsburg, 15.04.2008 - Au 1 K 08.169
Auslandsadoption eines Minderjährigen; Anerkennung der Wirksamkeit; ...
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Literatur im Internet zu § 1755 BGB
- §§ 1741 ff. BGB (Annahme als Kind)
von RA Dr. Peter Finger (Gesetzeskommentar, PDF-Format, 356,0 KB)
in: Anwaltskommentar, Stand: 2004
über www.finger-frankfurt.de/Publikationen.html - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Volljähriger
- § 1772 (Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 234 (Viertes Buch. Familienrecht)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 9 (Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners)