Bundesnotarordnung
| 1. Teil - Das Amt des Notars (§§ 1 - 64a) |
| 6. Abschnitt - Erlöschen des Amts. Vorläufige Amtsenthebung. Notariatsverweser (§§ 47 - 64) |
Rechtsprechung zu § 49 BNotO
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 49 BNotO im Volltext bei

- Entscheidung der BGH-Strafsenate zu § 49 BNotO im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 49 BNotO
Querverweise
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