Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44) |
Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 44) |
(1) 1Der Urheber hat Anspruch auf eine gesonderte angemessene Vergütung, wenn der Vertragspartner eine neue Art der Werknutzung nach § 31a aufnimmt, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart, aber noch unbekannt war. 2§ 32 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. 3Der Vertragspartner hat den Urheber über die Aufnahme der neuen Art der Werknutzung unverzüglich zu unterrichten.
(2) 1Hat der Vertragspartner das Nutzungsrecht einem Dritten übertragen, haftet der Dritte mit der Aufnahme der neuen Art der Werknutzung für die Vergütung nach Absatz 1. 2Die Haftung des Vertragspartners entfällt.
(3) 1Auf die Rechte nach den Absätzen 1 und 2 kann im Voraus nicht verzichtet werden. 2Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen.
Vorschrift eingefügt durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 26.10.2007 |
anspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36cIndividual-
vertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36dUnterlassungs-
anspruch bei Nichterteilung von Auskünften § 37Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten § 38Beiträge zu Sammlungen § 39Änderungen des Werkes § 40Verträge über künftige Werke § 40aRecht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung § 41Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 42Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung § 42aZwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern § 43Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen § 44Veräußerung des Originals des Werkes
Rechtsprechung zu § 32c UrhG
7 Entscheidungen zu § 32c UrhG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Neuregelung des Urheberrechts ...
- OLG Köln, 26.10.2020 - 6 AR 1/20
- OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14
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- BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10
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- OLG Köln, 09.01.2009 - 6 U 86/08
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Buy-out mit Pauschalabgeltung - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von ...
- LG Köln, 16.05.2018 - 33 O 836/11
Angemessene Beteiligung des Urhebers eines geschützten Werkes (hier: Verfasser ...
Querverweise
Auf § 32c UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Rechtsverkehr im Urheberrecht
- Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
- § 69a (Gegenstand des Schutzes)