Rechtsprechung
| BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- DFR
Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3
- Wolters Kluwer
Zur analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) auf nicht mehr anfechtbare Entscheidungen; Auslegung und Anwendung der Generalklauseln; Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrags auf Grund Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB; ...
- zvi-online.de
BVerfGG § 79; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; BGB §§ 138, 242; ZPO § 767
Keine Vollstreckung von Alt-Bürgschaftstiteln (hier: Versäumnisurteil von 1992) nach BVerfG-Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften vom 19. 10. 1993 - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Analoge Anwendung von § 79 II 3 BVerfGG auf rechtskräftige Entscheidungen bei verfassungsgerichtlich verworfener Auslegungsvariante des einfachen Rechts (Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Außerordentliche Vollstreckungsgegenklage bei verfassungswidriger Rechtsanwendung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vollstreckung rechtskräftiger, verfassungswidriger Urteile?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beruhen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckung verfassungswidriger Urteile
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 765, 138, 242; BVerfGG § 79; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; ZPO § 767
Keine Vollstreckung aus Alt-Bürgschaftstiteln nach BVerfG-Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften vom 19. 10. 1993 - jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vomfür verfassungswidrig erklärten Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beruhen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 EUR (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 RVG i.V.m. § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO und BVerfGE 79, 365 ).
Besprechungen u.ä.
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Analoge Anwendung von § 79 II 3 BVerfGG auf rechtskräftige Entscheidungen bei verfassungsgerichtlich verworfener Auslegungsvariante des einfachen Rechts (Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger)
Verfahrensgang
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Papierfundstellen
- BVerfGE 115, 51
- ZIP 2002, 1615
- ZIP 2006, 60
- ZIP 2006, 65
- FamRZ 2006, 253
- WM 2006, 23
- DVBl 2006, 267 (Ls.)
- AnwBl 2006, 121
- DÖV 2006, 299
Wird zitiert von ... (108) Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Rn. 2 1. Mit Beschluss vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Zivilgerichte verpflichtet sind, bei der Konkretisierung und Anwendung von Generalklauseln wie § 138 und § 242 BGB die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie in Art. 2 Abs. 1 GG zu beachten.Rn. 23 Für den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) sei kennzeichnend, dass er eine Feinsteuerung der Entscheidungswirkung nicht angeordnet, sondern alles Weitere einer Anwendung des § 79 Abs. 2 BVerfGG überlassen habe.
Rn. 42 Rechtsvorschriften, die, wie die Generalklauseln der §§ 138 und 242 BGB, das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, sind so zu konkretisieren, dass die Grundrechte als "Richtlinien" in das Zivilrecht hineinwirken können (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
Speziell für das Vertrags- und das Bürgschaftsrecht hat das Bundesverfassungsgericht weiter klargestellt, dass Privatautonomie die Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben voraussetzt, dass die Vertragsfreiheit nur im Falle eines annähernd ausgewogenen Kräfteverhältnisses der Vertragspartner als Mittel eines angemessenen Interessenausgleichs geeignet ist und dass es zu den Hauptaufgaben des geltenden Zivilrechts gehört, auf strukturelle Störungen des Verhandlungsgleichgewichts angemessen zu reagieren (vgl. BVerfGE 89, 214 ; für Eheverträge siehe auch, daran anknüpfend, BVerfGE 103, 89 ).
Für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist weiter, ob der Bürge in geschäftlichen Dingen unerfahren gewesen und auf welche Weise der Vertrag zustande gekommen ist, wie sich der Bürgschaftsgläubiger dabei verhalten hat, wie hoch das vom Bürgen übernommene Haftungsrisiko gewesen ist und ob dieser im Fall der Kreditsicherung an dem Kredit ein eigenes wirtschaftliches Interesse hatte (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
Sie zwingt die Gerichte zu einer Verfeinerung und Konkretisierung der einschlägigen zivilrechtlichen Normen und hat insoweit dazu geführt, dass im Rahmen der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB rechtssatzmäßig typisierbare Fallgruppen (vgl. BVerfGE 89, 214 ) gebildet worden sind, die der weiteren Rechtsanwendung zugrunde gelegt werden können.
Dies unterscheidet sich, auch wenn die abschließende Festlegung und Normausfüllung Sache der Zivilgerichte bleibt (vgl. BVerfGE 89, 214 ), hinsichtlich des Grundrechtsschutzes nicht von der verfassungskonformen Auslegung einer Rechtsvorschrift im genannten herkömmlichen Sinne (…vgl. auch Simon, EuGRZ 1974, S. 85 ).
Auch dabei wird der Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift nicht verändert, wohl aber ihr Inhalt durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für typisierbare Fallgestaltungen (vgl. BVerfGE 89, 214 ) konkretisiert und damit auch für die Entscheidung anderer Fälle nutzbar gemacht.
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Da der Gesetzgeber bei Erlass des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Jahre 1951 (vgl. BGBl I S. 243) davon ausging, dass die Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes dessen Nichtigkeit mit Wirkung ex tunc sein würde (…vgl. BTDrucks I/788, S. 34 zu § 72), sollten mit § 79 BVerfGG die Rechtsfolgen der Nichtigkeit im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit begrenzt werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abg. Dr. Wahl [CDU] und Neumayer [FDP] in der 112. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 18. Januar 1951, Sten. Ber., S. 4227 f., 4234 , , sowie schon BVerfGE 2, 380 ; 7, 194 ; 20, 230 ; 37, 217 ).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).
Rn. 33 Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesen Regelungen und aus Satz 4 des § 79 Abs. 2 BVerfGG den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass einerseits zwar unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zustande gekommen sind, nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, andererseits jedoch zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung verfassungswidriger Entscheidungen ergeben würden, abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 91, 83 ; 97, 35 ).
Davon ist wie selbstverständlich auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen, als es ausgesprochen hat, § 79 Abs. 2 BVerfGG sei analog anzuwenden, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht auf Nichtigkeit einer Norm erkannt, sondern sich darauf beschränkt hat, deren Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 81, 363 ).
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 - IX ZR 326/99 - .Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2002 - IX ZR 326/99 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Die Revision der Beschwerdeführerin gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit dem angegriffenen Urteil zurückgewiesen (BGHZ 151, 316):.
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Rn. 33 Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).Davon ist wie selbstverständlich auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen, als es ausgesprochen hat, § 79 Abs. 2 BVerfGG sei analog anzuwenden, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht auf Nichtigkeit einer Norm erkannt, sondern sich darauf beschränkt hat, deren Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Im ersten Fall hat das Bundesverfassungsgericht, wenn von mehreren nach den anerkannten Auslegungsgrundsätzen möglichen Deutungen des Norminhalts wenigstens eine mit dem Grundgesetz übereinstimmt, die Norm als solche nicht beanstandet, sie vielmehr verfassungskonform ausgelegt und nur die als verfassungswidrig erkannte Interpretationsvariante verworfen (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung allgemein etwa BVerfGE 40, 88 ; 64, 229 ; 83, 201 ; speziell zum Zweck der Aufrechterhaltung eines aus mehreren Teilen bestehenden, aufeinander abgestimmten Regelungssystems auch BVerfGE 86, 288 ).Rn. 41 a) Dies gilt allerdings nur, wenn das Bundesverfassungsgericht, anders als der Bundesgerichtshof im angegriffenen Urteil annimmt, wie in der Bürgschaftsentscheidung vom 19. Oktober 1993 nicht nur die Verfehlung verfassungsrechtlicher Vorgaben bei der rechtlichen Subsumtion im Einzelfall beanstandet, sondern für die Auslegung des bürgerlichen Rechts über den Einzelfall hinausreichende Maßstäbe setzt, an welche die Zivilgerichte bei ihrer künftigen Rechtsprechung in gleichgelagerten Fällen ebenso gebunden sind, wie wenn das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsvorschrift verfassungskonform in der Weise auslegt, dass es die verfassungswidrige Interpretationsmöglichkeit ausschließt (vgl. BVerfGE 40, 88 ).
- BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Ehegattenbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Da der Gesetzgeber bei Erlass des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Jahre 1951 (vgl. BGBl I S. 243) davon ausging, dass die Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes dessen Nichtigkeit mit Wirkung ex tunc sein würde (…vgl. BTDrucks I/788, S. 34 zu § 72), sollten mit § 79 BVerfGG die Rechtsfolgen der Nichtigkeit im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit begrenzt werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abg. Dr. Wahl [CDU] und Neumayer [FDP] in der 112. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 18. Januar 1951, Sten. Ber., S. 4227 f., 4234 , , sowie schon BVerfGE 2, 380 ; 7, 194 ; 20, 230 ; 37, 217 ).Rn. 32 a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.
- BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64
Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Da der Gesetzgeber bei Erlass des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Jahre 1951 (vgl. BGBl I S. 243) davon ausging, dass die Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes dessen Nichtigkeit mit Wirkung ex tunc sein würde (…vgl. BTDrucks I/788, S. 34 zu § 72), sollten mit § 79 BVerfGG die Rechtsfolgen der Nichtigkeit im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit begrenzt werden (vgl. dazu die Ausführungen der Abg. Dr. Wahl [CDU] und Neumayer [FDP] in der 112. Sitzung des 1. Deutschen Bundestages am 18. Januar 1951, Sten. Ber., S. 4227 f., 4234 , , sowie schon BVerfGE 2, 380 ; 7, 194 ; 20, 230 ; 37, 217 ).Das Bundesverfassungsgericht hat aus diesen Regelungen und aus Satz 4 des § 79 Abs. 2 BVerfGG den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass einerseits zwar unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zustande gekommen sind, nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, andererseits jedoch zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung verfassungswidriger Entscheidungen ergeben würden, abgewendet werden sollen (vgl. BVerfGE 20, 230 ; 37, 217 ; 91, 83 ; 97, 35 ).
- BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Rn. 32 a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert gebliebene Vorschrift des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, in der als Grundsatz (vgl. BVerfGE 7, 194 ; 11, 263 ) bestimmt ist, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen.Eine Ausnahme von diesem Grundsatz machte der Gesetzgeber nur für das Strafrecht (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 32, 387 ; 37, 217 ).
- BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63
Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Deshalb hat der Gesetzgeber in § 79 Abs. 1 BVerfGG einen zusätzlichen Wiederaufnahmegrund geschaffen (vgl. BVerfGE 12, 338 ), mit Hilfe dessen es dem Verurteilten möglich sein soll, diesen Makel nach den Vorschriften der Strafprozessordnung durch Aufhebung oder Berichtigung des auf verfassungswidriger Grundlage ergangenen Strafurteils zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 309 ).Rn. 33 Hinsichtlich aller sonstigen Hoheitsakte (Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen) verbleibt es dagegen bei dem Grundsatz des Satzes 1 von § 79 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 15, 309 ; 37, 217 ; 81, 363 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02
Rn. 40 2. Von der analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 BVerfGG und speziell seines Satzes 3 können auch Entscheidungen nicht grundsätzlich ausgenommen werden, durch welche die Zivilgerichte, wie in der Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993, angehalten werden, bei der Auslegung und Anwendung von Generalklauseln und sonstigen auslegungsbedürftigen Regelungstatbeständen des bürgerlichen Rechts die jeweils einschlägigen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen, damit deren wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 99, 185 ). - BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
- BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
- BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
- BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79
Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen …
- BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
Zuteilung terrestrischer Frequenzen an einen privaten Fernsehveranstalter
- BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61
Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Kündigungsschutz Zwischenvermieter
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BGH, 16.03.1989 - IX ZR 171/88
Haftung des Gläubigers für Bonitätsauskunft gegenüber dem Bürgen
- BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer …
- OLG Köln, 24.08.1999 - 15 U 52/99
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung trotz nach Rechtskraft des Titels über einen …
- BFH, 12.03.1965 - III 93/64 U
Zur Frage der Nichtigkeit eines unanfechtbar gewordenen Vermögensabgabebescheids …
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Daneben dient die Rechtskraft einer Entscheidung auch dem Rechtsfrieden (vgl. BVerfGE 2, 380 ; 56, 22 ; 115, 51 ). - BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15
Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig
Bei deren Konkretisierung und Anwendung sind die Grundrechte zu beachten (BVerfGE 81, 242, 255 f.; 89, 214, 232 ff.; 115, 51, 66 ff.), und die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (BVerfGE 89, 214, 232). - BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Das Bundesverfassungsgericht hat hieraus den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass einerseits unanfechtbar gewordene Akte der öffentlichen Gewalt, die auf verfassungswidriger Grundlage zustande gekommen sind, nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, andererseits zukünftige Folgen, die sich aus einer zwangsweisen Durchsetzung verfassungswidriger Entscheidungen ergeben würden, abgewendet werden sollen (BVerfG 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02 - Rn. 34 mwN, BVerfGE 115, 51;… Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge/Bethge BVerfGG Stand Februar 2016 § 79 Rn. 9;… Umbach/Clemens/Dollinger/M. Graßhof BVerfGG 2. Aufl. § 79 Rn. 3).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Rn. 137 Von einer planwidrigen - das heißt unbewussten (vgl. BVerfGE 115, 51 - abw. M.) - Regelungslücke kann angesichts der wiederholten Befassung der Gesetzgebungsorgane mit der Frage der Einbeziehung des Wirtschaftsguttransfers zwischen den Gesamthandsvermögen beteiligungsidentischer Schwesterpersonengesellschaften in die Privilegierung des § 6 Abs. 5 EStG (i.d.F. des UntStFG) nicht ausgegangen werden. - LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit …
Das hohe Alter des Mieters stellt unabhängig von der Anwendbarkeit und Reichweite der Art. 25, 51 Abs. 1 GrCH einen tauglichen Härtegrund i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, da zumindest die Ausstrahlungswirkung der in der nationalen Verfassung verankerten Grundrechte und damit auch das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Mieters am Bestand des Mietverhältnisses bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie dem Tatbestandsmerkmal "Härte" - gesonderte Berücksichtigung zu finden haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, juris Tz. 30 f. (zu § 564b BGB a.F.); Beschl. v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02, BVerfGE 115, 51, juris Tz. 45 (zur Ausstrahlungswirkung im Allgemeinen);… BGH, Urt. v. 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135, juris Tz. 19 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); Kammer, Beschl. v. 25. April 2017 - 67 S 70/17 , WuM 2017, 347 , juris Tz. 7 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)). - BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
Da die Geltung der Privilegierungsnorm des § 32c EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 am Ende des Jahres 2007 ausgelaufen ist, kann nicht von vornherein unterstellt werden, dass der Gesetzgeber nach Abschluss des Vorlageverfahrens eine Verfassungswidrigkeit von § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG in Verbindung mit § 32c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 - auch unter Berücksichtigung der durch § 82 Abs. 1, § 79 Abs. 2 BVerfGG begrenzten Reichweite der Verfassungswidrigerklärung der vorgelegten Normen für darauf beruhende nicht mehr anfechtbare Entscheidungen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 81, 363 ; 115, 51 ) - nicht dadurch beheben würde, dass er die Erhöhung des allgemeinen Spitzensteuersatzes rückwirkend um ein Jahr auf den Beginn des Jahres 2008 verschiebt.Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, der durch eine bloße Unvereinbarkeitserklärung für die Beseitigung des verfassungswidrigen Zustandes erhalten werden soll, umfasst jedenfalls die Rechtsfolgen, die bei einer Nichtigkeit von Gesetzes wegen (§ 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) eintreten würden (vgl. BVerfGE 115, 51 ).
- LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt
Diese Differenzierung dürfte auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (BVerfGE 115, 51) noch Bestand haben (…Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Mai 2009, Rz. 38 zu § 79). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beginn der …
Das ergibt sich aus § 79 Abs. 2 BVerfGG, der auch gilt, wenn das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Vorschrift verfassungskonform dahin auslegt, dass sie bestimmte Fälle nicht erfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02 -, Juris Rn. 39). - BVerfG, 22.07.2026 - 2 BvR 319/26
Aufnahmeprogramm Afghanistan - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen pauschale …
Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 65, 377 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ; 101, 239 ; 115, 51 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 100/15 u.a. -, Rn. 16;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 29 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 17.04.2018 - 2 U 21/17
Amtshaftung in Brandenburg: Schadensersatz bei Zahlung von kommunalen …
In § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist als Grundsatz bestimmt, dass - vorbehaltlich des § 95 Abs. 2 BVerfGG oder einer besonderen gesetzlichen Regelung - nicht mehr anfechtbare Entscheidungen, die auf einer für nichtig erklärten Norm beruhen, unberührt bleiben, also in ihrer Existenz nicht mehr in Frage gestellt werden sollen (BVerfG, Beschluss vom 6.12.2005 - 1 BvR 1905/02 - juris Rn. 33). - BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18
Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"
- BVerfG, 15.10.2024 - 2 BvL 6/19
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 …
- BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand …
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 330/05
Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Zivilprozess; …
- BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Zivilrechtsstreits wegen …
- BFH, 28.06.2006 - III R 13/06
Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2017 - 3 K 58.16
Kostenfestsetzung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsschutzbedürfnis; …
- BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05
Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses …
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 11.22
Versorgungsanspruch eines vor Vollendung des 17. Lebensjahres ernannten …
- VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 257/17
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 40.18
Bestandskräftige "Altanschließerbescheide" müssen nicht aufgehoben werden
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - 9 S 10.18
Beitreibung verfassungswidrig erhobener Beiträge; Auswirkungen der in einem …
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11
Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt; …
- BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008
- OLG Karlsruhe, 28.08.2024 - 2 WF 75/24
Erneutes Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach rechtskräftiger Abweisung des …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 18.19
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens bei bestandskräftig gewordenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2019 - 9 B 11.19
Beitragsbescheid; Bestandskraft; Aufhebung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
- VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 5019/16
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17
- VG Cottbus, 26.02.2024 - 6 K 519/22
Aufhebung bestandskräftiger Anschlussbeitragsbescheide, Bindungswirkung einer …
- VG Cottbus, 10.09.2019 - 6 K 953/17
Trinkwasserbeitrag
- VG Cottbus, 19.11.2019 - 6 K 2551/17
Beiträge
- VG Cottbus, 29.10.2019 - 6 K 707/18
Trinkwasserbeitrag
- VG Potsdam, 25.04.2019 - 8 K 2236/18
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07
Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen …
- VG Cottbus, 03.09.2019 - 6 K 732/17
Schmutzwasserbeitrag
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 17a Abs 3 S 1 JagdG NW (F: …
- VG Cottbus, 13.01.2020 - 6 K 2546/17
Beiträge
- VG Cottbus, 20.08.2019 - 6 K 862/17
Trinkwasserbeitrag
- LG Cottbus, 05.07.2017 - 3 O 407/16
Amtshaftung: Schadensersatzanspruch bei Erlass rechtswidriger Beitragsbescheide; …
- VG Cottbus, 28.10.2019 - 6 K 707/18
Trinkwasserbeitrag
- FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 4503/05
Kindergeld; Abänderbarkeit; Bestandskraft; Ablehnungsbescheids; Einkommensgrenze; …
- OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09
Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden
- OLG Nürnberg, 16.05.2012 - 14 U 928/10
Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit einer Individualbeschwerde zum …
- VG Cottbus, 09.09.2016 - 1 K 1346/14
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- VG Frankfurt/Oder, 18.04.2018 - 5 K 977/17
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 L 586/17
- LG Cottbus, 21.06.2017 - 3 O 14/17
Amtshaftung: Schadensersatzanspruch bei Erlass rechtswidriger Abgabenbescheide; …
- VG Hannover, 20.01.2016 - 10 A 11114/14
Anfechtung; Aufenthaltserlaubnis; Behördenanfechtung; behördliche Anfechtung; …
- KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10
Elternunterhalt: Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 1 K 1032/06
Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheides über die Aufhebung …
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 209/08
- BVerwG, 02.06.2021 - 9 B 9.20
Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F. …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 5.20
Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus …
- FG Düsseldorf, 12.01.2006 - 14 K 4361/05
Kindergeld; Einkommensgrenze; Sozialversicherungsbeiträge; Abänderbarkeit; …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 7.20
Ruhen eines Teils des Ruhegehalts eines Soldaten wegen Versorgungsleistungen aus …
- LG Köln, 11.09.2008 - 31 O 605/04
Verstoß eines Ordnungsmittelbeschlusses gegen Gemeinschaftsrecht bei …
- VGH Bayern, 30.04.2020 - 7 ZB 20.42
Zur Rückforderung des Rundfunkbeitrags für eine Zweitwohnung
- LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung und Räumungsklage bei Mietrückstand
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2020 - 5 K 2282/17
- VG Karlsruhe, 25.09.2013 - 9 K 1907/11
Inanspruchnahme eines Verhaltensstörers zur Altlastensanierung - Vollstreckung …
- VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15
Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 15/09
Bei übereinstimmender Erledigterklärung ist über die bisher entstandenen Kosten …
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2008 - 13 S 1683/07
Staatsangehörigkeitsausweis; analoge Anwendung von § 89 Abs. 2 AuslG 1990 bei …
- FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05
Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung entgegen einer Entscheidung des …
- BFH, 24.11.2010 - II B 9/10
Keine Überprüfung der vom BVerfG angeordneten Weitergeltungsregelung durch den …
- BFH, 30.11.2007 - III B 108/07
Grundsätzliche Bedeutung: Änderungsmöglichkeit eines Kindergeldbescheids nach § …
- VG Potsdam, 03.07.2019 - 8 L 38/19
Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)
- VG Frankfurt/Oder, 24.10.2018 - 5 K 3943/17
Wasserversorgungsbeiträge
- VerfGH Bayern, 20.08.2019 - 2-VII-18
Unzulässige Popularklage gegen außer Kraft getretene Regelungen zur …
- LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 KG 1/04
Kindergeldrechtliche Nachbesserung nach Maßgabe des FamFöG für Zeiträume zwischen …
- FG Düsseldorf, 07.03.2008 - 14 K 2266/06
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld bei Unterschreitung des für das Kalenderjahr …
- BFH, 19.10.2006 - III R 41/06
Kindergeld - keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide
- BVerwG, 02.06.2021 - 9 B 21.20
Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Auslegung der landesrechtlichen …
- OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06
Vollstreckungsschutz wegen Sittenwidrigkeit der Vollstreckungshandlung; …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2019 - 8 K 1878/16
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge): Aufhebung eines bestandskräftigen …
- VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
Wasserversorgungsbeiträge
- VerfGH Bayern, 08.03.2022 - 40-VII-21
Popularklage gegen Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher …
- BVerwG, 02.06.2021 - 9 B 23.20
Rücknahme rechtswidriger Kommunalabgabenbescheide als Ermessensentscheidung; …
- LAG Niedersachsen, 09.12.2009 - 17 Sa 850/09
Sozialwidrige betriebsbedingte Änderungskündigung bei Interessenausgleich mit …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 10 K 10268/06
Bindungswirkung eines systemwidrig zukünftige Zeiträume regelnden …
- FG Düsseldorf, 23.08.2007 - 14 K 5328/05
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung; Voraussetzungen für …
- BVerwG, 02.06.2021 - 9 B 22.20
Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Auslegung der landesrechtlichen …
- FG Düsseldorf, 22.11.2007 - 14 K 336/06
Voraussetzungen der Gewährung von Kindergeld; Auslegung von …
- OLG Köln, 14.02.2007 - 13 U 135/06
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
- AG Bergheim, 26.05.2006 - 48 OWi 285/06
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Erzwingungshaft zur Vollstreckung eines auf …
- VG Frankfurt/Oder, 23.09.2019 - 5 K 590/17
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Köln, 28.10.2010 - 13 K 1141/10
Erstattung eines für einen Absatzfonds geleisteten Beitrags und Bestehen einer …
- VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 3673/17
- VG Cottbus, 09.12.2019 - 6 L 306/18
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - 10 Sa 1748/13
Analogie - erfolglose Bewerbung - Höhe der Entschädigung - Darlegungslast
- VG Köln, 04.10.2010 - 13 K 8443/09
Beitragspflicht des Betreibers einer Geflügelschlachterei zum Absatzfonds; …
- LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 1 AY 4/11
Widerspruchsgebühr
- VG München, 07.12.2010 - M 5 K 10.2077
Neufestsetzung der Versorgungsbezüge nach Wirksamwerden der …
- VG Cottbus, 01.10.2018 - 6 K 733/15
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - 5 N 4.08
Anwendbarkeit von § 183 S 1 und 2 VwGO auf unanfechtbare Behördenentscheidungen …
- FG Münster, 25.04.2006 - 11 K 3797/05
Änderbarkeit von Kindergeldbescheiden nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses zum …
- FG Thüringen, 22.02.2006 - III 801/05
Anwendung des § 70 Abs. 4 EStG bei einer Prognoseentscheidung - hier: wegen nicht …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2019 - 8 K 949/17
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge): Aufhebung eines bestandskräftigen …
- SG Dresden, 31.07.2019 - S 40 SF 211/19
- VG Cottbus, 17.07.2019 - 6 K 19/16
Abgabenrechtliche Nebenforderungen
- LG Frankfurt/Oder, 14.02.2019 - 11 O 357/17
Kein Schadensersatz nach dem Staatshaftungsgesetz wegen eines bestandskräftigen …
- LSG Sachsen, 19.12.2011 - L 7 AY 4/11
Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Asylbewerberleistungen; …
- VG Cottbus, 01.11.2024 - 6 L 2/23
Vollstreckung unzulässig wegen § 79 AGZ BVerfGG, Vollziehung von …
- LG Potsdam, 16.08.2017 - 4 O 87/17
Staatshaftung: WAH muss keinen Schadensersatz zahlen
- VG Köln, 10.06.2010 - 13 K 5186/09
Anspruch auf Rücknahme von bestandskräftigen belastenden Beitragsbescheiden nach …
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