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   BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15   

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BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 (https://dejure.org/2017,1099)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 (https://dejure.org/2017,1099)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 (https://dejure.org/2017,1099)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-) Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-) Behinderung - Vermutung der ...

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung - Vermutung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 AGG, § 1 AGG, § 81 Abs 2 S 1 SGB 9, § 22 AGG
    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung - Vermutung der ...

  • Wolters Kluwer

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung; Unterlassene Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Indiz für eine Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers wegen seiner Behinderung; Informationspflicht des Arbeitgebers über geeignete ...

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit

  • hensche.de

    Behinderung, Diskriminierungsverbote: Behinderung, Arbeitszeit

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung - Vermutung der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an die Annahme eines Kausalzusammenhanges zwischen einer benachteiligenden Behandlung und einer (Schwer-)Behinderung i.S.d. §22 AGG

  • rewis.io

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung - Vermutung der ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung - Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der (Schwer-)Behinderung - Vermutung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nachweis von Indizien für eine Diskriminierung (§ 22 AGG)

  • REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbliebene Erhöhung der Wochenarbeitszeit - und die Benachteiligung wegen Behinderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbliebene Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen (Schwer-)Behinderung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern indiziert nicht ohne weiteres eine Diskriminierung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung durch Nichterhöhung der Arbeitszeit?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer: Wochenarbeitszeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen Benachteiligung aus AGG-Grund nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit einer Diskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Indizien im Sinne von § 22 AGG nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit einer Benachteiligung

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Benachteiligung wegen einer (Schwer-)Behinderung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz für weniger Arbeitszeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderte dürfen Arbeitszeit erhöhen

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Für eine AGG-widrige Benachteiligung muss "überwiegende Wahrscheinlichkeit” bestehen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Reichweite der Benachteiligungsvermutung nach § 22 AGG

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen (Schwer-)Behinderung muss zweifelsfrei nachgewiesen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit - Benachteiligung wegen der (Schwer-)Behinderung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Anhebung der Wochenarbeitszeit und Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 36
  • ZIP 2017, 12
  • MDR 2017, 11
  • MDR 2017, 14
  • NZA 2017, 854
  • BB 2017, 1331
  • BB 2017, 1723
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 62; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53, BAGE 155, 149; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 34 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 63 mwN; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    (1) Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    (2) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [Asocia t ia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32, Slg. 2008, I-5187; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 63 mwN; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - aaO) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 62; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53, BAGE 155, 149; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 34 mwN) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 63 mwN; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 63 mwN; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - aaO) .

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Für den Kausalzusammenhang ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 62; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53, BAGE 155, 149; 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 34 mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asocia t ia ACCEPT] Rn. 50; vgl. auch EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 42, 44 f.; BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13 - Rn. 31 mwN) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14  - Rn. 29, BAGE 152, 134 ; 18. September 2014 -  8 AZR 759/13  - Rn. 30 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 42 ; 27. März 2014 -  6 AZR 989/12  - Rn. 37 ; 26. September 2013 -  8 AZR 650/12  - Rn. 28 ; 22. August 2013 -  8 AZR 563/12  - aaO ; 21. Juni 2012 -  8 AZR 364/11  - Rn. 34 , BAGE 142, 158 ) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Diese, dem/der Anspruchsteller/in im Rahmen von § 15 Abs. 1 AGG obliegende Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität wird durch § 22 AGG nicht abgeändert (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 105; 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 52 f.; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78 f.).

    Ähnliche Überlegungen werden für die Situation eines abgelehnten Bewerbers (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - aaO; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78) und in dem Fall angestellt, dass ein befristeter Vertrag nicht verlängert oder nicht entfristet wird (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - aaO) .

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Diese, dem/der Anspruchsteller/in im Rahmen von § 15 Abs. 1 AGG obliegende Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität wird durch § 22 AGG nicht abgeändert (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 105; 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 52 f.; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78 f.).

    Ähnliche Überlegungen werden für die Situation eines abgelehnten Bewerbers (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - aaO; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78) und in dem Fall angestellt, dass ein befristeter Vertrag nicht verlängert oder nicht entfristet wird (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - aaO) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Diese, dem/der Anspruchsteller/in im Rahmen von § 15 Abs. 1 AGG obliegende Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität wird durch § 22 AGG nicht abgeändert (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - Rn. 105; 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 52 f.; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78 f.).

    Ähnliche Überlegungen werden für die Situation eines abgelehnten Bewerbers (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - aaO; 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 78) und in dem Fall angestellt, dass ein befristeter Vertrag nicht verlängert oder nicht entfristet wird (BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - aaO) .

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14  - Rn. 29, BAGE 152, 134 ; 18. September 2014 -  8 AZR 759/13  - Rn. 30 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 42 ; 27. März 2014 -  6 AZR 989/12  - Rn. 37 ; 26. September 2013 -  8 AZR 650/12  - Rn. 28 ; 22. August 2013 -  8 AZR 563/12  - aaO ; 21. Juni 2012 -  8 AZR 364/11  - Rn. 34 , BAGE 142, 158 ) .

    Als Vermutungstatsachen für einen Kausalzusammenhang mit der Schwerbehinderung kommen nämlich nur Pflichtverletzungen in Betracht, die der Arbeitgeber begeht, indem er Vorschriften nicht befolgt, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen enthalten (vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 29; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 35) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    (1) Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

    (2) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung, trägt die andere Partei die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (vgl. EuGH 16. Juli 2015 - C-83/14 - [CHEZ Razpredelenie Bulgaria] Rn. 85; 25. April 2013 - C-81/12 - [Asocia t ia ACCEPT] Rn. 55 mwN; 10. Juli 2008 - C-54/07 - [Feryn] Rn. 32, Slg. 2008, I-5187; BAG 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 24; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149) .

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    cc) Sowohl die Würdigung der Tatsachengerichte, ob die von einer/einem Beschäftigten vorgetragenen und unstreitigen oder bewiesenen Haupt- und/oder Hilfstatsachen eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, als auch deren Würdigung, ob die von dem Arbeitgeber seinerseits vorgebrachten Tatsachen den Schluss darauf zulassen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat, sind nur eingeschränkt revisibel (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 563/12  - Rn. 49 mwN, 63) .

    In beiden Fällen beschränkt sich die revisionsrechtliche Kontrolle darauf zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14  - Rn. 29, BAGE 152, 134 ; 18. September 2014 -  8 AZR 759/13  - Rn. 30 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 42 ; 27. März 2014 -  6 AZR 989/12  - Rn. 37 ; 26. September 2013 -  8 AZR 650/12  - Rn. 28 ; 22. August 2013 -  8 AZR 563/12  - aaO ; 21. Juni 2012 -  8 AZR 364/11  - Rn. 34 , BAGE 142, 158 ) .

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der

    Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15
    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen dieser Bestimmung, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, ist dies ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer wegen der Behinderung benachteiligt wurde (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35 mwN) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 863/13

    Betriebliches Vorschlagswesen - Überprüfung der Entscheidung einer paritätisch

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 18 Sa 520/14

    Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG,

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • EuGH, 10.07.2008 - C-54/07

    ÖFFENTLICHE ÄUSSERUNGEN, DURCH DIE EIN ARBEITGEBER KUNDTUT, DASS ER KEINE

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    betreffen (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 14, BAGE 135, 207) , und die Anhörung vor einer Entscheidung verlangt, führt dies nicht dazu, dass die Schwerbehindertenvertretung bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens zu beteiligen ist.

    Denn es besteht keine Unterrichtungspflicht, wenn die Angelegenheit die Belange schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter behinderter Menschen in keiner anderen Weise berührt als die nicht schwerbehinderter Beschäftigter (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 35; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, aaO; Mushoff in Hauck/Noftz SGB IX 2018 Stand Dezember 2018 K § 178 Rn. 52; Ludwig/Kemna NZA 2019, 1547, 1548) .

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

    Die revisionsrechtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht sich den Vorgaben von § 286 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 29 mwN; 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 33 mwN) .

    aa) Wie auch bei anderen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zu Gunsten schwerbehinderter Menschen enthalten (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 37 mwN; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25, BAGE 156, 107) , kann aus einem Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX grundsätzlich die Vermutung iSv. § 22 AGG einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 37, BAGE 144, 275) .

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Diese, der Klägerin im Rahmen von § 15 Abs. 1 AGG obliegende Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität wird durch § 22 AGG nicht abgeändert (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 48; 11. August 2016 - 8 AZR 406/14  - Rn. 105 ; 20. Juni 2013 -  8 AZR 482/12  - Rn. 52  f.; 19. August 2010 -  8 AZR 530/09  - Rn. 78  f.) .
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 604/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Geschlecht - Alter - ethnische

    Soweit es um eine unmittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 AGG geht, ist hierfür nicht erforderlich, dass der betreffende Grund iSv. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; er muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 25 mwN; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 62 mwN; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53 mwN, BAGE 155, 149 ) .

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der in § 1 AGG genannten Gründe vermuten lassen, trägt nach § 22 AGG die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 26; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 63 mwN; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54 mwN, BAGE 155, 149 ) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 27 mwN; 15. Dezember 2016 - 8 AZR 418/15 - Rn. 24 mwN) .

  • LG Frankfurt/Main, 25.01.2023 - 16 O 22/21

    Altersgrenze von Schiedsrichtern im Profifußball

    RdA 2009, 204; zur Unanwendbarkeit des § 22 AGG: BAG, Urt. v. 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 = NZA 2010, 1412 Rn. 79 f.; BAG, Urt. v. 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 = NZA 2017, 854 Rn. 48, s.a. Roloff, in: BeckOK ArbR, 65. Ed. 1.9.2022, AGG § 22 Rn. 1; zu Beweiserleichterungen: BGH, Urt. v. 23.04.2012, II ZR 163/10 = NZA 2012, 797 Rn. 63 f.).
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Dabei verbietet § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17; 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 24) .
  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung

    Auch die Beweislastregel des § 22 AGG, in deren Rahmen die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Kausalität aufgrund Indizienbeweises ausreichend ist (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 27 mwN) , findet in Bezug auf § 78 Satz 2 BetrVG weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, aaO; Annuß NZA 2020, 20, 21; Blattner NZA 2018, 129, 132; Jacobs NZA 2019, 1606, 1610; aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 78 Rn. 21 mwN zur Gegenauffassung) .
  • LAG Nürnberg, 13.12.2022 - 7 Sa 168/22

    Benachteiligung - Bewerbung - Geschlecht - Entschädigung

    Die Regelung des § 22 AGG kommt dem Benachteiligten hier nicht zugute, in ständiger Rechtsprechung für den Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG siehe BAG, Urteil vom 26.01.2017 - 8 AZR 736/15 -, Rn. 48, zitiert nach juris.
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    Vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund iSv. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Dabei verbietet § 7 Abs. 1 AGG sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen (BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 17; 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 24) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 7 Sa 483/21

    Keine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung bei potentiellem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 Sa 440/16

    Arbeitnehmerstatus einer Dozentin - Benachteiligung wegen angenommener

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 8 Sa 344/22

    Entschädigungsanspruch wegen ethnischer Diskriminierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 26 Sa 681/18

    Stellenausschreibung - Diskriminierung - Besetzung vor Bewerbungseingang -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19

    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2018 - 6 Sa 335/18

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligungsverbot - Diskriminierung wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2023 - 4 Sa 123 öD/22

    Gleichstellungsbeauftragte, nicht-binäre Person, drittes Geschlecht,

  • LAG Hamm, 23.04.2021 - 13 TaBV 62/20

    Umfang der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Maßnahmen gegenüber

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 17.02.2020 - KGH.EKD II-124/40
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 17.02.2019 - KGH.EKD I-124/40
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